Aktuell besteht an fast allen Schularten ein sehr hoher Lehrkräftebedarf. Für diesen Fall kann das Staatsministerium sogenannte „Sondermaßnahmen“ einrichten, beispielsweise

  • um Lehrkräfte für eine weitere Schulart zu qualifizieren („Zweitqualifikation“).
  • durch die Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht über einen lehramtsbezogenen Studienabschluss verfügen (= Quereinstieg).

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Die Lehrkräfteausbildung in Bayern beinhaltet regulär ein mehrjähriges Lehramtsstudium sowie einen daran anschließenden zweijährigen Vorbereitungsdienst (“Referendariat“). Mehr Informationen zu diesem grundständigen Ausbildungsweg finden Sie unter Studium und Vorbereitungsdienst.

Im Fall eines besonders hohen Lehrkräftebedarfs wird auch Absolventinnen und Absolventen ohne Lehramtsstudium der Eintritt in den Vorbereitungsdienst ermöglicht. In dieser Qualifizierungsphase werden angehende Lehrkräfte intensiv auf die Tätigkeit an der Schule vorbereitet.

Ein Direkteinstieg in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im staatlichen Schuldienst ohne Lehramtsabschluss ist in Bayern derzeit nicht möglich.

Sondermaßnahmen der einzelnen Schularten

Im Detail unterscheiden sich die Einstiegsmöglichkeiten je nach Schulart. Auf den folgenden Seiten sind die relevanten Informationen schulartspezifisch zusammengestellt:

Stand: 28. März 2024

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    Quereinstieg und Sondermaßnahmen

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