Förderschulen bieten Unterstützung für Schüler mit einem besonderen Förderschwerpunkt. Sie arbeiten in der Grundstufe eng mit den Grundschulen zusammen, vor allem in folgenden Fragen:

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung anzumelden, wenn die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule nicht gegeben sind. Hier arbeiten Förderschule und Grundschule eng zusammen.

Wenn die Lehrkräfte der Förderschule der Ansicht sind, dass ein Kind auch an einer Regelgrundschule erfolgreich unterrichtet werden kann, wird ein Probeunterricht an der Grundschule organisiert. In enger Absprache der Lehrkräfte von Grundschule und Förderschule wird eine Entscheidung getroffen.

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützt die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen.

Der MSD sind Sonderschullehrer, die an die allgemeinen Schulen kommen und dort Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerinnen und Schüler somit aktiv am Unterricht teilnehmen können.

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