Wichtige Stichtage, nach Schularten sortiert
Einschreibungs- und Anmeldetermine (Schulen)
- Einschreibung:
Termin zur Einschreibung in die 1. Klasse: jeweils im April, den genauen Termin legt der Schulleiter fest. - Übertrittszeugnis:
Das Übertrittszeugnis in der 4. Klasse wird am ersten Unterrichtstag des Monats Mai an alle Schüler ausgegeben.
- Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse:
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2012/13 in die Jahrgangsstufe 10 der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 20. Juli 2012 und am Montag, 23. Juli 2012.
Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 24. Juli 2012 und bei Bedarf am Mittwoch, 25. Juli 2012, bzw. Donnerstag, 26. Juli 2012 statt.
- Anmeldung:
- Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
- Schüler der Grundschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 7. bis 11. Mai 2012.
- Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, vom 1. bis 3. August 2012.
- Es sollte in jedem Fall eine Voranmeldung erfolgen.
- Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
- An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
- Probeunterricht
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 21. bis 23. Mai 2012 statt.
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2012/2013:
- Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 7. Mai 2012 bis 11.Mai 2012 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
- Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.
- Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
- Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 21. bis 23. Mai 2012 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
- Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufnahme für das Schuljahr 2012/13
1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 5. März bis 16. März 2012 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 21. März 2012 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 25. Juli 2012 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2012/2013
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 19. März bis 30. März 2012 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 10. August 2012.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 10. August 2012 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
- für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
- für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
- am 7., 8. und 9. Mai 2012 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;
- am 5., 6. und 7. September 2012 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
Meldungen durch Schulen
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 21. September 2012 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
Anmeldetermine (Staatsprüfung)
Prüfungstermin Frühjahr 2011:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ab 01.06.2010 bis spätestens 01.08.2010 persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Außenstelle des Prüfungsamts am Universitätsort einzureichen.
Prüfungstermin Herbst 2011:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ab 01.12.2010 bis spätestens 01.02.2011 persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben bei der Außenstelle des Prüfungsamts am Universitätsort einzureichen.
Bitte beachten Sie:
Kandidaten, welche die Prüfung nach der (neuen) Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.03.2008 (LPO I) ablegen, müssen das bei der Außenstelle einzureichende Anmeldeformular über ein Online-Verfahren generieren. Weitere Hinweise hierzu finden sich hier.