Einstellungschancen: Nach wie vor ist in fast allen Fächerverbindungen Bewerberüberhang zu erwarten
Versetzungsgesuche, Neueinstellungen, Ortszuweisungen für Referendare: Die Personalplanung für die Einstellungen am Gymnasium läuft auf vollen Touren. Damit auch Bewerber auf dem Laufenden sind, haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Einstellung und Bewerbung zusammengestellt.
Auch wir wissen, dass Sie dringend auf Informationen warten. Sie können sich daher darauf verlassen, dass Entscheidungen den Schulen umgehend mitgeteilt werden und Sie wichtige Informationen immer schnellstmöglich erfahren.
Neue Gesichtspunkte Ihrer Situation müssen Sie immer auf schriftlichem Weg mitteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass persönliche Vorsprachen zur besonderen Betonung von Details, die dem Ministerium bereits bekannt sind, die Gesamtplanung aller Bewerber unnötig verzögern.
Wir bitten Sie daher dringend darum, von persönlichen Vorsprachen im Kultusministerium während der Personalplanung Abstand zu nehmen.
Zudem sind Rechtsauskünfte zu Arbeitsverträgen und Kündigungsfristen bei anderen Arbeitgebern grundsätzlich nicht möglich.

Für die Neueinstellungen müssen die Prüfungsergebnisse des laufenden Prüfungsjahrgangs abgewartet werden, daher kann das Einstellungsverfahren erst Anfang Juli beginnen.
Den Bewerbern aus dem laufenden Prüfungsjahrgang werden die Einstellungsangebote über die Seminarschulen mitgeteilt.
Bei Neueinstellungen, die über die Warteliste oder als sogenannte „freie Bewerber“ eingestellt werden, wird eine schriftliche Mitteilung direkt an die Bewerber verschickt.
Zu den Einstellungschancen kann diesmal gesagt werden:
Nach wie vor ist in fast allen Fächerverbindungen Bewerberüberhang zu erwarten. Insbesondere gibt es inzwischen auch viele Wartelistenberechtigte, die sich weiterhin um Übernahme in den Staatsdienst bemühen.
Geprägt ist der nächste Sommertermin aber auch von zusätzlichen Ressourcen für die Reduzierung der Arbeitszeit, für die Ausweitung von Maßnahmen zur individuellen Förderung sowie für die Einrichtung einer integrierten Lehrerreserve an allen staatlichen Gymnasien.
In der Summe wird das Angebot an Bewerbern wieder deutlich die Einstellungsmöglichkeiten in den staatlichen Gymnasialdienst übersteigen. Während bei Fächerverbindungen mit Mathematik, Physik, Informatik und in Kunst bzw. Musik voraussichtlich noch vergleichsweise gute Einstellungschancen vorliegen werden, wird der Bedarf für Fächerverbindungen mit Deutsch oder modernen Fremdsprachen relativ gering sein.
Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich über andere Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren:
• Alternativen zur Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst sind in der Rubrik "Sonstige Anstellungsmöglichkeiten" auf den Internetseiten des Kultusministeriums zu finden.
• Eine Liste von Links zu den Informations- und Bewerberportalen anderer Bundesländer finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums.
• Darüber hinaus besteht in einem Stellenportal auf den Internetseiten des Kultusministeriums die Möglichkeit, sich über weitere externe Stellenausschreibungen zu informieren.

Ob Ihre Bewerbungsunterlagen angekommen sind, können wir leider wegen der Fülle der Eingänge für den Einzelfall nicht kontrollieren. Es sind allerdings bisher noch keine Fälle bekannt, in denen die Zustellung nicht geklappt hätte.
Abgesehen von den Versetzungsgesuchen und Bewerbungen für Sondermaßnahmen wird der Eingang der Bewerbung nach der Erfassung der Unterlagen bestätigt.
Die meisten Bewerbungen sind mittlerweile erfasst - sollten Sie bis Mitte Juni noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte mit einem kurzen Fax an das zuständige Peronalreferat.

Aktuell sind leider noch keine Auskünfte hierüber möglich. Die Bedarfsmeldungen der Schulen bzw. die Versetzungsgesuche werden derzeit noch ausgewertet.
Entscheidungen über die Einsatzorte der Rückkehrer aus der Beurlaubung und über Versetzungen werden bis Anfang Juli getroffen und umgehend den Stammschulen der Lehrkräfte mitgeteilt, so dass Sie schnellstmöglich Informationen bekommen werden.

Auskünfte zur Berücksichtigung von Wehr- oder Zivildienst, Erziehungszeiten oder Pflegeleistungen bei der Einstellung finden Sie hier.

Die Planung der Einsatzorte der Studienreferendare kann erst nach dem Einstellungsverfahren erfolgen, also in der zweiten Julihälfte. Die Seminarschulen werden sofort nach Abschluss der Planungen zum Schuljahresende informiert.
Persönliche Belange können schriftlich und ausschließlich auf dem Dienstweg über die Schulleitung der Seminarschule per FAX an das Kultusministerium gesandt werden. Wichtig sind dabei folgende Angaben:

Bewerbungen sind erst wieder für das Schuljahr 2014/2015 möglich.
Die Bewerbungsunterlagen (formloses Anschreiben, Lebenslauf und Zeugniskopien) müssen bis 30.04.2014 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gesandt werden:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Briefanschrift: 80327 München

Alle Informatinen zur Warteliste finden Sie hier. Ab Mitte Juni können Sie an dieser Stelle auch die anonymisierte Warteliste 2013 einsehen.

Im Gymnasialbereich sind derzeit keine Sondermaßnahmen für einen Quereinstieg ausgeschrieben oder geplant. Sollte zu einem späteren Einstellungstermin nochmals eine Sondermaßnahme ausgeschrieben werden, wird diese etwa ein halbes Jahr im Voraus in der Rubrik "Quereinstieg" bekanntgegeben.

Die Standortschule des nächsten Schuljahres wird den Mobilen Reserven im Regelfall ab ca. Mitte Juli bekannt gegeben.

Ein Ortstausch wird nur unter folgenden Voraussetzung geprüft:
- Ein geeigneter Tauschpartner steht zur Verfügung, d.h. bei Referendaren muss der Tauschpartner die gleiche Fächerverbindung haben. Bei Stellen müssen die Fächerverbindung und der unterrichtete Stundenumfang (Vollzeit/Teilzeit) gleich sein. Die Qualität der Stelle (Planstelle/Supervertrag) spielt dagegen keine Rolle. Mobile Reserven können jedoch nur mit festen Stellen den Ort tauschen, wenn diese auch den Status als Mobile Reserve übernehmen.
- Über den Dienstweg wird ein schriftliches Gesuch, mit dem beide Tauschpartner durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis mit dem Tausch bestätigen, beim zuständigen Personalmitarbeiter im Staatsministerium eingereicht.

Erhalten Sie ein Stellenangebot durch das Staatsministerium, so müssen Sie innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitteilen, ob Sie mit Ihrer Verwendung im staatlichen Gymnasialdienst einverstanden oder daran nicht interessiert sind. Dafür liegt dem Angebot ein Antwortvordruck bei. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antwortvordruck auszufüllen, so kann dieser auch von einer bevollmächtigten Person unterschrieben zurückgesandt werden. Alle weiteren Unterlagen können baldmöglichst nachgereicht werden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Stand: 16. Mai 2013
