Spannende Aussicht: Die Leitung eines Gymnasiums ist eine reizvolle Aufgabe
Am Gymnasium Schrobenhausen ist zum 1. August 2013 die Stelle des Schulleiters bzw. der Schulleiterin zu besetzen. Eine verantwortungsvolle Herausforderung für Lehrkräfte, die etwas gestalten wollen.
Gymnasium Schrobenhausen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 945 Schülerinnen und Schüler).
Aufgaben:
Unsere Erwartungen:
Informationen zur Bewerbung:
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende Anlassbeurteilung des Bewerbers/ der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen
nach Erscheinen der Ausschreibung.
Stand: 8. Mai 2013
