Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
Das Studium kann auch erweitert werden durch ein Erweiterungsfach, z.B. eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung).

Anrechnungen bereits erbrachter Studienleistungen
Über die Anrechnung gegebenenfalls bereits anderweitig erbrachter Studienleistungen (Studienzeiten, Studiennachweise) entscheiden im Auftrag des Staatsministeriums die Außenstellen des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an den Universitäten München und Würzburg.
Anerkennung einer in einem anderen Bundesland abgelegten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik
Eine in einem anderen Bundesland erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik kann durch das bayerische Kultusministerium unmittelbar anerkannt werden, wenn das absolvierte Studium den von der Kultusministerkonferenz am 22.10.1999 festgelegten Richtlinien entspricht. Ein ausführliches Merkblatt kann in Form der folgenden pdf-Dateien heruntergeladen werden.

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