Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
Die Erweiterung mit einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung ist grundsätzlich möglich.
In Bayern besteht keine Möglichkeit, die sonderpädagogische Fachrichtung "Blinden- und Sehbehindertenpädagogik" zu studieren.
Deshalb bitten wir Interessenten aus anderen Bundesländern mit der Fachrichtung Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik sowie Lehrkräfte der Grund- und Hauptschule, die Interesse an einem Quereinstieg haben, sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu wenden.

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudium für Sonderpädagogik und einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst kann ich an Förderschulen, an Schulen für Kranke wie an der allgemeinen Schule im Rahmen einer inklusiven Förderung und Unterrichtung (Mobile Sonderpädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Außenklassen etc.)
eingesetzt werden.
Es gibt folgende Arten von Förderschulen:

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