Vorbereitungsdienst Lehramt an beruflichen Schulen

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Nach erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen können die Bewerber/innen als Studienreferendare/Studienreferendarinnen in den 24-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen aufgenommen werden. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht auch eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an beruflichen Schulen.

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist halbjährlich zum Unterrichtsbeginn eines Schuljahres im September und zum Schulhalbjahr im Februar möglich.

Was muss ich zum Vorbereitungsdienst wissen?

Richtlinien zum Berufspraktikum

Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) ist für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen u. a. ein mindestens einjähriges einschlägiges Berufspraktikum (48 Wochen) oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen. Zur Konkretisierung dieser Bestimmung wurden Richtlinien für das zwölfmonatige Berufspraktikum erlassen:

Anerkennung Berufspraktikum bzw. Berufsausbildung

Das Formblatt zur Anerkennung der Berufspraktika bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung finden Sie hier.

Das Formblatt ist mit den amtlich beglaubigten Nachweisen an die folgende Postadresse zu senden:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VI.2
z. Hd. Frau Maag (nur Wirtschaftswissenschaften) bzw.
z. Hd. Frau Parol (andere berufliche Fachrichtungen)
80327 München

Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: In der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden staatlichen Behörden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Schulen o.ä.).

Ansprechpartnerinnen: 

für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de 

für die beruflichen Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Metalltechnik und Sozialpädagogik
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de

Anmeldung

Die zweite Ausbildungsphase im Anschluss an das Masterstudium der Berufs- bzw. Wirtschaftspädagogik dient der schulpraktischen Ausbildung. Sie dauert 24 Monate und beginnt im September mit dem neuen Schuljahr oder im Februar zum Schulhalbjahr. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Anmeldung und Beachtung von Fristen

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst kann bis April (Vorbereitungsdienstbeginn September) oder September (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) eines Jahres erfolgen (Berechnung des genauen Datums: 5 Monate vor Schulbeginn).

Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber zuerst online anmelden unter folgendem Link.

Die Onlineanmeldung ist ab dem 10.02.2024 bis einschließlich 10.04.2024 für den Einstiegstermin "Herbst 2024" möglich.

Diese Online-Anmeldung ist auszudrucken und mitsamt den restlichen Anmeldeunterlagen bis spätestens 10.04.2024 auf dem Postweg zu senden an:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VI.2
80327 München

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit einem bayerischen Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass

  • das Gesundheitszeugnis,
  • das Master- oder Diplomzeugnis, oder das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung oder
  • die Bescheinigung der Universität über das Bestehen der Master- oder Diplomprüfung bzw. Ersten Staatsprüfung

bis spätestens 1. September (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Februar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) nachgereicht werden kann.

Der Nachweis des vollständig abgeleisteten Berufspraktikums ist bis 1. Juli (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Dezember (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) zu erbringen.

Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerbayerischem Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bewerberinnen und Bewerber, die ihren lehramtsbezogenen Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.

Die Überprüfung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse findet in der Regel im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst statt.

Die Bewerberinnen und Bewerber mit einem außerbayerischen Studienabschluss werden darauf hingewiesen, dass

  • das Gesundheitszeugnis,
  • das Master- oder Diplomzeugnis, oder das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung oder
  • die Bescheinigung der Universität über das Bestehen der Master- oder Diplomprüfung bzw. Ersten Staatsprüfung

bis spätestens 1. August (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 2. Januar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) nachgereicht werden kann.

Der Nachweis des vollständig abgeleisteten Berufspraktikums muss zusammen mit der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden.

Die Anerkennung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse ist im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst auch online unter dem folgenden Link möglich: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/0487691530186

Besondere Hinweise

Ein Bachelorabschluss berechtigt nicht zum Eintritt in den zweijährigen Vorbereitungsdienst  für das Lehramt an beruflichen Schulen. 

Im Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst 140 ECTS nachzuweisen (Bescheinigung der Technischen Universität München mit dazugehörigem Transcript of Records). 

Beginn, Dauer

Beginn 
Der Vorbereitungsdienst beginnt mit Unterrichtsbeginn im September eines Schuljahres oder im Februar mit dem Schulhalbjahr.

Dauer
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.

Ablauf, Ausbildungsinhalte, Prüfungsleistungen

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte.

Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Zuteilung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare an die Seminarschule in nachstehender Reihenfolge: 

Bei der Zuweisung der Bewerber in die Regierungsbezirke durch das Kultusministerium können Wünsche nur im Rahmen der ausbildungsorganisatorischen Bedingungen (z. B. Kapazität der Seminare, Auslastung der Seminare) berücksichtigt werden. Vorrangig werden Wünsche verheirateter Bewerber/innen und Bewerber/innen mit Kindern berücksichtigt, anschließend wird die Einteilung anhand sonstiger sozialer Kriterien vorgenommen.

Die Zuteilung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare für das zweite Ausbildungsjahr an die Einsatzschule erfolgt nach folgendem Ablauf: 

Die Verteilung auf die Regierungsbezirke erfolgt unter Berücksichtigung der fachlichen Erfordernisse und der sozialen Situation der einzelnen Studienreferendarinnen und Studienreferendare durch die Seminarvorstände am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die jeweilige Bezirksregierung nimmt anschließend die Verteilung auf die Einsatzschulen vor. 

Weitere Informationen zu den Ausbildungsinhalten und Prüfungsleistungen erhalten Sie hier

Besoldung während des Vorbereitungsdienstes

Die jeweilige Höhe des Anwärtergrundbetrags (A 13 + Zulage) und ggf. des Familienzuschlags kann auf den Seiten des Landesamts für Finanzen eingesehen werden (vgl. Tabelle "Anwärtergrundbeträge").

Abschluss und Einstellungsmöglichkeiten

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ab.

Bei Übernahme in den staatlichen Schuldienst können die Bewerberinnen und Bewerber bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden (4. Qualifikationsebene, Eingangsamt A 13; vgl. Tabelle "Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A").

Nachträgliche Erweiterungsprüfungen

Nach Abschluss der Zweiten Staatprüfung kann eine nachträgliche Erweiterungsprüfung abgelegt werden.

Weitere Informationen zu den Erweiterungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Weitere Informationen und Links

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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