Nach erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen können die Bewerber/innen als Studienreferenda-re/Studienreferendarinnen in den 24-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen aufgenommen werden. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht auch eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an beruflichen Schulen.
Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist halbjährlich zum Unterrichtsbeginn eines Schuljahres im September und zum Schulhalbjahr im Februar (erstmals ab Februar 2011) möglich.

Aktuell:
Zulassung von Lehrkräften mit Erster Lehramtsprüfung des Lehramts an Gymnasien zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2013/2014;
Bewerbungsschluss 12. April 2013
Im September 2013 wird insgesamt 30 Absolventen der Ersten Lehramtsprüfung des Lehramts an Gymnasien der Fächerverbindungen Deutsch/Englisch, Deutsch/Sozialkunde, Englisch/Sozialkunde, Deutsch/Religion (evangelisch oder katholisch), Englisch/Religion (evangelisch oder katholisch) sowie Mathematik/Physik ermöglicht, in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen einzutreten.
Das Angebot richtet sich an Absolventen mit einer hohen Affinität für berufliche Bildung (z.B. mit abgeschlossener Berufsausbildung). Die Absolventen durchlaufen den regulären Vorbereitungsdienst des Lehramts an beruflichen Schulen an Seminar- und Einsatzschulen und werden für den Einsatz sowohl an der Berufsschule als auch an der Beruflichen Oberschule (Fachober- und Berufsoberschule) qualifiziert. Nach Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erhalten diese die Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Aufgrund des Lehrerbedarfs in den obigen Fächern kann von deutlich besseren Einstellungsmöglichkeiten an den beruflichen Schulen als an Gymnasien ausgegangen werden. Bei Übernahme in den staatlichen Schuldienst können die Bewerber bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Studienrat (Eingangsamt
A 13) ernannt werden.
Für die Bewerbung ist es erst erforderlich, dass die Bewerber sich online anmelden unter:
https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst
Diese Onlineanmeldung ist auszudrucken und mitsamt den restlichen Anmeldeunterlagen (vollständige Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsschreiben, Arbeits- oder Ausbildungsnachweise etc.) bis spätestens 12. April 2013 zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Ref. VII.2
80327 München
Bei Bewerberüberhang behält sich das Staatsministerium vor, aus dem Bewerberfeld eine Auswahlentscheidung zu treffen. Daher wird Bewerbern empfohlen, sich ggf. parallel für den Vorbereitungsdienst des Lehramts an Gymnasien anzumelden.

Die zweite Ausbildungsphase im Anschluss an die Erste Staatsprüfung oder Diplomprüfung für Handelslehrer bzw. Diplomprüfung für Berufspädagogen dient der schulpraktischen Ausbildung. Sie dauert 24 Monate und beginnt im September mit dem neuen Schuljahr oder im Februar zum Schulhalbjahr.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst kann bis spätestens Anfang April oder September eines Jahres (Berechnung des genauen Datums: 5 Monate vor Schulbeginn) erfolgen.
Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass sich die Bewerber zuerst online anmelden unter https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst
Diese Online-Anmeldung ist auszudrucken und mitsamt den restlichen Anmeldeunterlagen bis spätestens 12. April 2013 zu senden an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VII.2
80327 München
Beginn
Der Vorbereitungsdienst beginnt mit Unterrichtsbeginn im September eines Schuljahres oder im Februar mit dem Schulhalbjahr.
Dauer
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Im ersten Jahr erfolgt die Verteilung der Referendare in nachstehender Reihenfolge:
Bei der Zuweisung der Bewerber in die Regierungsbezirke durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus können Wünsche nur im Rahmen der ausbildungsorganisatorischen Bedingungen (z. B. Kapazität der Seminare, Auslastung der Seminare) berücksichtigt werden. Vorrangig werden Wünsche verheirateter Bewerber und Bewerber mit Kindern berücksichtigt, anschließend wird die Einteilung anhand sonstiger sozialer Kriterien vorgenommen.
Ausbildungsinhalte im ersten Jahr:
Verteilung der Referendare für das zweite Ausbildungsjahr nach folgendem Ablauf:
Die Verteilung der Studienreferendare auf die Regierungsbezirke erfolgt unter Berücksichtigung der fachlichen Erfordernisse und der sozialen Situation der einzelnen Referendare durch die Seminarvorstände an den Staatlichen Studienseminaren.
Ausbildungsinhalte im zweiten Jahr:
Prüfungsleistungen der Zweiten Staatsprüfung im zweiten Jahr:

Zweite Staatsprüfung, bestehend aus den genannten Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Ausbildungsjahres.
Bei Übernahme in den staatlichen Schuldienst können die Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Studienrat (4. Qualifikationsebene, Eingangsamt A 13) ernannt werden.

Anwärtergrundbetrag: 1.157,34 Euro
Familienzuschlag Stufe 1: 113,04 Euro (verheiratet)
Familienzuschlag Stufe 2: 209,72 Euro (verheiratet, 1 Kind)
Familienzuschlag Stufe 3: 306,40 Euro (verheiratet, 2 Kinder)
Für jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um jeweils 299,68 Euro. Der Familienzuschlag wird nur dann in vollem Umfang gezahlt, wenn der Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.

Nach Abschluss der Zweiten Staatprüfung kann eine nachträgliche Erweiterungsprüfung abgelegt werden:

Bewerber mit einer in Bayern abgelegten oder als gleichwertig anerkannten Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder Diplom- bzw. Masterprüfung für Wirtschaftspädagogen bzw. Berufspädagogen können zum September oder Februar eines Jahres den nachstehenden Seminarschulen zugewiesen werden (Stand Februar 2012; Änderungen können sich zum jeweiligen nächsten Beginnzeitpunkt jedoch ergeben).
