Studium Lehramt an beruflichen Schulen
Das Lehramt an Beruflichen schlägt auch während des Studiums Brücken zur Praxis ©Robert Kneschke – stock.adobe.com

Ihre Ausbildung zur Lehrkraft an beruflichen Schulen erfolgt in zwei Phasen:

Im Studium erwerben Sie eine theoretisch fundierte, wissenschaftliche Vorbildung in den Fächern Ihrer Fächerverbindung und in den Erziehungswissenschaften. Sie schließen dieses Studium mit einem Master in Berufs- oder Wirtschaftspädagogik ab. Als zusätzliche Option besteht die Möglichkeit, sich in der ersten Phase für das Studium der Ingenieurpädagogik oder den Masterstudiengang „Berufliche Bildung integriert“ (MBBI) zu entscheiden.

In der zweiten Phase Ihrer Ausbildung erfolgt der zweijährige Vorbereitungsdienst, der die schulpraktische Ausbildung an Seminar- und Einsatzschulen beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen.

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Tätigkeit als Lehrkraft an beruflichen Schulen.

Mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen stehen Ihnen verschiedene Schularten offen, an denen Sie unterrichten können:

Neben dem Studium bietet auch die Ausbildung zur Fachlehrkraft die Möglichkeit, an beruflichen Schulen zu unterrichten.

An beruflichen Schulen bestehen hervorragende Einstellungsaussichten.


Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Der Bachelor- und Masterstudiengang der Berufs- oder Wirtschaftspädagogik beinhaltet

  • das Studium der Erziehungswissenschaften,
  • das Studium einer beruflichen Fachrichtung und
  • das Studium eines allgemeinbildenden Unterrichtsfachs (mit Ausnahme der Wirtschaftspädagogik in der Studienrichtung I)

    Hinweise: Im Studiengang Wirtschaftspädagogik empfehlen wir Ihnen das Studium der Studienrichtung II , welches ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach einschließt.

Der Bachelor- und Masterstudiengang der Berufs- oder Wirtschaftspädagogik kann an bayerischen Universitäten in folgenden beruflichen Fachrichtungen (“Erstfach“) studiert werden:

  • Agrarwirtschaft
  • Bautechnik
  • Elektro- und Informationstechnik
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften
  • Gesundheits- und Pflegewissenschaften
  • Metalltechnik
  • Sozialpädagogik
  • Wirtschaftswissenschaften

Je nach Studienort können Sie folgende Unterrichtsfächer (“Zweitfach“) wählen:

Deutsch, Berufssprache Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Politik und Gesellschaft, Englisch, Religionslehre, Ethik, Sport, Kunst, Musik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Mechatronik, Französisch, Spanisch, Geographie, Sonderpädagogik, Holztechnik.

Anstelle des Unterrichtsfachs kann an der TU München der Teilstudiengang Schulpsychologie gewählt werden.

Hinweis: Die Studiengänge der Berufspädagogik in den beruflichen Fachrichtungen

  • Druck- und Medientechnik,
  • Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik,
  • Körperpflege,
  • Labor- und Prozesstechnik oder
  • Textiltechnik und -gestaltung

werden an außerbayerischen Universitäten angeboten (Master für Berufspädagogik, KMK Lehramtstyp 5).

  • Während des Studiums sind verschiedene Schulpraktika zu absolvieren, wo Sie die Aufgabenfelder einer Lehrkraft kennenlernen. Durch eigene Unterrichtsversuche erwerben Sie Einblicke in die fachspezifische und fachdidaktische Planung und Analyse von Unterricht.
  • Bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst müssen Sie ein einschlägiges Berufspraktikum (48 Wochen) absolvieren. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, können Sie diese auf das Berufspraktikum anrechnen lassen. Weitere Informationen zum Berufspraktikum sind in den Richtlinien zum Berufspraktikum festgelegt.

Technische Universität München:
Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Metalltechnik, Wirtschaftspädagogik

Ludwig-Maximilians-Universität München:
Wirtschaftspädagogik

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg:
Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik, Wirtschaftspädagogik

Universität Bayreuth:
Elektro- und Informationstechnik, Metalltechnik

Otto-Friedrich-Universität Bamberg:
Sozialpädagogik, Wirtschaftspädagogik

Ingenieurpädagogik

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Landshut, Amberg-Weiden und Rosenheim bieten den Studiengang Ingenieurpädagogik an, der mit einem Bachelorabschluss endet. Um das Lehramt an beruflichen Schulen ausüben zu können, müssen Sie nach diesem Studiengang einen Masterstudiengang Berufliche Bildung an einer Universität besuchen. Mit der Technischen Universität München und der Universität Bayreuth bestehen für ein anschließendes Masterstudium entsprechende Kooperationsverträge.

Diese Frage und noch einige mehr werden in folgendem kurzen Video beantwortet:

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Informationen zum Datenschutz

  • Landshut (Bachelorstudium in der beruflichen Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik oder Metalltechnik) mit anschließendem Masterstudium an der Technischen Universität München
  • Amberg-Weiden (Bachelorstudium in der beruflichen Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik oder Metalltechnik) mit anschließendem Masterstudium an der Technischen Universität München oder an der Universität Bayreuth
  • Rosenheim (Bachelorstudium in der beruflichen Fachrichtung Bautechnik) mit anschließendem Masterstudium an der Technischen Universität München

Master „Berufliche Bildung integriert“ (MBBI)

Wenn Sie bereits ein ingenieurwissenschaftliches Studium (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss) in den Fachgebieten Metalltechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektro- und Informationstechnik oder ein vergleichbares Studium abgeschlossen haben, können Sie sich für den Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert (MBBI) an der Technischen Universität München bewerben. Die Theorie der universitären Ausbildung und der Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen werden in diesem Studiengang miteinander verbunden. Ab dem zweiten Studienjahr treten Sie bereits in den Vorbereitungsdienst ein. Nach drei Jahren können Sie sich um eine Übernahme in den Schuldienst bewerben.


Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung

Nach Abschluss des Masterstudiums der Berufs- oder Wirtschaftspädagogik besteht die Möglichkeit, sich für den 24-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen zu bewerben. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt halbjährlich zu Beginn des Schuljahres im September und zum Schulhalbjahr im Februar. Während des Vorbereitungsdienstes legen Sie die Zweite Staatsprüfung ab.

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitten:

  • Im ersten Ausbildungsabschnitt werden Sie den Seminarschulen zugeteilt. Dabei werden Ihre Wünsche berücksichtigt, sofern dies organisatorisch möglich ist. Die endgültige Zuteilung erfolgt jedoch unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Kapazität der Seminare und der individuellen Situationen der Teilnehmer, einschließlich Familienstand und anderen sozialen Kriterien (z. B. Kinder).
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden Sie entsprechend der fachlichen Anforderungen und individuellen Situationen den Einsatzschulen zugewiesen. Auch hier können Sie wieder Ortswünsche angeben. Die Zuweisung erfolgt durch das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die finale Verteilung auf die Einsatzschulen erfolgt durch die Bezirksregierungen. Im zweiten Jahr schließen Sie Ihre Ausbildung mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst müssen Sie ein einschlägiges Berufspraktikum (48 Wochen) absolvieren. Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, können Sie diese auf das Berufspraktikum anrechnen lassen. Weitere Informationen zum Berufspraktikum sind in den Richtlinien zum Berufspraktikum festgelegt.

Ihre Berufspraktika bzw. Ihre Berufsausbildung können Sie durch Übermittlung des folgenden Formblattes anerkennen lassen:

Das vollständig ausgefüllte Formblatt senden Sie mit den amtlich beglaubigten Nachweisen an die folgende Postadresse:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VI.2
z. Hd. Frau Maag (nur Wirtschaftswissenschaften) bzw.
z. Hd. Frau Parol (andere berufliche Fachrichtungen)
80327 München

Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: In der Bundesrepublik Deutschland von Notaren oder siegelführenden staatlichen Behörden (z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Schulen o.ä.).

Ansprechpartnerinnen:

für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de

für die beruflichen Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Metalltechnik und Sozialpädagogik
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de

Anmeldung zum Vorbereitungsdienst

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist bis April (Vorbereitungsdienstbeginn September) oder September (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) eines Jahres möglich.

Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass Sie sich über den Online-Formularserver (siehe unten aufgeführtes blaues Feld) anmelden.

Die ausgefüllte Bewerbung im Online-Formularserver drucken Sie bitte aus und senden diese mitsamt den restlichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 10.04.2024 auf dem Postweg an das

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Ref. VI.2
80327 München

Der Nachweis des vollständig abgeleisteten Berufspraktikums muss zusammen mit der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden.

Haben Sie einen außerbayerischen Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen erworben, benötigen Sie für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zusätzlich den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.

Die Überprüfung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse findet in der Regel im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst statt.

Die Anerkennung außerbayerischer lehramtsbezogener Studienabschlüsse ist im Rahmen der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst auch online möglich:

A) Haben Sie den Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern erworben, können Sie

  • das Gesundheitszeugnis,
  • das Masterzeugnis oder
  • die Bescheinigung der Universität über das Bestehen der Masterprüfung

bis spätestens 1. September (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Februar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) nachreichen.

Den Nachweis des vollständig abgeleisteten Berufspraktikums müssen Sie bis 1. Juli (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Dezember (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) erbringen.

B) Haben Sie einen außerbayerischen Studienabschluss für das Lehramt an beruflichen Schulen erworben, können Sie

  • das Gesundheitszeugnis,
  • das Masterzeugnis oder
  • die Bescheinigung der Universität über das Bestehen der Masterprüfung

bis spätestens 1. August (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 2. Januar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) nachreichen.

Die jeweilige Höhe des Anwärtergrundbetrags (A 13 + Zulage) und ggf. des Familienzuschlags kann auf den Seiten des Landesamts für Finanzen eingesehen werden (vgl. Tabelle "Anwärtergrundbeträge" ).

Ein Bachelorabschluss berechtigt nicht zum Eintritt in den zweijährigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen.

Im Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt sind zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst 140 ECTS nachzuweisen (Bescheinigung der Technischen Universität München mit dazugehörigem Transcript of Records).


Erweiterung

Das Lehramt an beruflichen Schulen kann grundsätzlich auf zwei Wegen durch ein oder mehreren Fächer erweitert werden:

1. Durch die Erste Staatsprüfung gemäß § 86 der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO I)

  • in einem weiteren Unterrichtsfach (z.B. Deutsch, Englisch, Ethik, Religionslehre, Informatik, Mathematik, Physik, usw.),
  • in einer sonderpädagogischen Qualifikation (z.B. Gehörlosenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, usw.)
  • in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt,
  • in den pädagogischen Qualifikationen (z.B. Beratungslehrkraft, Medienpädagogik, individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, usw.).

2. Durch entsprechende zusätzliche Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Berufs- oder Wirtschaftspädagogik, die durch die Universität mit einem Zertifikat in einem weiteren Unterrichtsfach bescheinigt werden können.

Hinweis: Das Erweiterungsstudium der sonderpädagogischen Qualifikationen (LPO I § 103 bis 109), das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (LPO I § 110) sowie das Studium der pädagogischen Qualifikationen (LPO I § 112-117) kann ausschließlich mit der Ersten Staatsprüfung gemäß § 86 der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen abgeschlossen werden.

Ansprechpartner für Fragen zur Erweiterung sind die Studienberatungen und Prüfungsämter der entsprechenden Universitäten.

Weiterführende Informationen

Stand: 05. April 2024

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