Lebenslanges Lernen und internationale Mobilität, gerade auch im Bildungsbereich, gewinnen in einem modernen Europa zunehmend an Bedeutung. Aus diesem Grund beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Jahr 2006 eine Fortführung der bisherigen europäischen Bildungsprogramme unter dem Dach des bislang größten europäischen Programms für Lebenslanges Lernen - PLL.
Mit einem Budget von fast 7 Milliarden Euro werden damit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 der europäische Austausch von Lehrenden und Lernenden aller Altersstufen sowie die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen gefördert.
Mit seinen vier Unteraktionen umfasst das LLP den gesamten Bildungsweg
Ergänzt wird diese Struktur durch ein Querschnittsprogramm sowie das Programm Jean Monnet über die einzelnen Bildungsbereiche hinweg.
Aktuell nehmen neben den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Türkei, Norwegen, Island und Liechtenstein am Programm für Lebenslanges Lernen teil. Antragssteller aus Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können derzeit eingeschränkt am LLP teilnehmen. Zudem ist geplant, die Schweiz in das Programm einzubeziehen. Informationen hierzu bietet die jährliche Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen.
Als eine der vier Säulen des LLP richtet sich die Aktion COMENIUS an alle Schularten und -formen (mit Ausnahme von nicht-schulischen Einrichtungen zur beruflichen Bildung). Sie soll bei Lernenden und Lehrenden im Schulbereich Kenntnis von und Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen fördern und bei jungen Menschen einen Beitrag zur Vertiefung des Gedankens einer aktiven europäischen Bürgerschaft leisten.
COMENIUS umfasst folgende Unteraktionen:
COMENIUS-Schulpartnerschaften sowie die Programme zur Mobilität von Einzelpersonen sind dezentrale Aktionen. Sie werden von der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert:

COMENIUS-Schulpartnerschaften sowie die Programme zur Mobilität von Einzelpersonen sind dezentrale Aktionen. Sie werden von der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert:
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228/501-0
Fax: 0028/501-259
E-Mail: pad@kmk.org
Internet: www.kmk-pad.org
Ansprechpartner für bayerische Schulen ist die Referentin im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)
OStRin Angelika Schneider
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel.: 089/2170-2244
Fax: 089/2170-2205
E-Mail: Angelika.Schneider@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
Multilaterale Projekte und COMENIUS-Netzwerke gehören zu den zentralen Aktionen, die die Europäische Exekutivagentur in Brüssel verwaltet:
Education Audiovisual & Culture Executive Agency
Avenue du Bourget 1
BOUR
1140 Brussels
Belgien
Internet: eacea.ec.europa.eu

Die Suche nach geeigneten Partnerschulen wird u.a. durch folgende Einrichtungen erleichtert:

Die Antragstellung für eine zweijährige COMENIUS-Partnerschaft ist einmal pro Jahr möglich zu einem Termin zu Beginn des Kalenderjahres (für die genauen Termine vgl. die Internetportale des ISB und des PAD). Der Antrag wird von allen teilnehmenden Schulen gemeinsam konzipiert und beim ISB eingereicht.
Maßgeblich für Einzelheiten zum Antragsverfahren in Bayern ist jeweils die aktuelle Ausschreibung im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Für die Beratung bayerischer Schulen ist zuständig:
OStRin Angelika Schneider
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel.: 089/2170-2244
Fax: 089/2170-2205
E-Mail: Angelika.Schneider@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
Weitere Informationen erteilt die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD):
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Pädagogischer Austauschdienst
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228/501-0
Fax: 0028/501-259
E-Mail: pad@kmk.org
Internet: www.kmk-pad.org
Zudem stehen in Bayern erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Schularten als COMENIUS-Moderatoren zur Verfügung, die u.a. Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch durchführen.

COMENIUS-Regio fördert die Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf regionaler Ebene einschließlich Grenzregionen. Die Aktion hat 2009 begonnen und wendet sich an Institutionen im Bereich der Schulbildung wie z.B. Schulen, Behörden, Einrichtungen für die Lehreraus- und -fortbildung.
Ansprechpartner für diese Unteraktion sind das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) und der Pädagogische Austauschdienst (PAD).

Mit dieser Unteraktion können Lehrkräfte aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie andere pädagogische Fachkräfte an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen im europäischen Ausland teilnehmen. Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:
Vorrangig werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die der COMENIUS-Datenbank der Europäischen Kommission entnommen sind. Die Kursteilnehmer erhalten Zuschüsse zu Reise-, Kurs- und Unterhaltskosten.
Anträge zur Teilnahme an den Fortbildungskursen können zu drei Terminen jährlich bei Frau Angelika Schneider, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (angelika.schneider@isb.bayern.de) gestellt werden. Antragsformulare und weitere Informationen stellt der PAD bereit.

Die Unteraktion COMENIUS–Assistenten will zur Verbesserung der Qualität des Unterrichts in allen Fächern beitragen, die europäische Dimension in der Schule verstärken und das Lernen von Fremdsprachen fördern.
Deutsche COMENIUS-Assistenten in europäischen Teilnehmerstaaten
Zukünftige Lehrer aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr sowie angehende Lehrer mit abgeschlossenem Studium, die noch nicht den Vorbereitungsdienst aufgenommen haben, können sich als COMENIUS-Assistenzkraft bewerben. Assistenten arbeiten für die Dauer von drei Monaten bis maximal einem Schuljahr in einer schulischen Einrichtung eines Teilnehmerstaates; sie können dort ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und deren Bildungseinrichtungen verbessern und ihre pädagogischen Fähigkeiten erweitern.
COMENIUS-Assistenten erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss, der sich an den Lebenshaltungskosten im Zielstaat orientiert, und die Fahrtkosten für eine einmalige Ab- und Anreise zum Einsatzort.
An den Gasteinrichtungen sollen die Assistenzkräfte voll ins Schulleben integriert werden. Sie können z.B. im Unterricht und bei der Vermittlung ihrer Muttersprache bzw. von Landeskunde mithelfen oder bei der Projektarbeit, auch im Rahmen einer COMENIUS-Schulpartnerschaft, eingesetzt werden; sie werden dabei von einer erfahrenen Lehrkraft betreut.
Deutsche Gastschulen für COMENIUS-Assistenten
Deutsche Schulen aller Schulformen und -typen können sich bei der Nationalen Agentur im PAD bis jeweils Ende Januar eines Jahres um die Zuweisung eines COMENIUS-Assistenten für die Dauer von drei Monaten bis zu einem Schuljahr bewerben. Priorität bei der Auswahl genießen
Die Gasteinrichtungen tragen dafür Sorge, dass der COMENIUS-Assistent vollständig ins Schulleben integriert wird, pädagogische Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht, an Projekten oder Arbeitsgemeinschaften machen und eigene Ideen in den Schulalltag einbringen kann. Die Betreuung des Assistenten übernimmt eine erfahrene Lehrkraft der Schule. Der Gasteinrichtung kommt die Arbeit der Assistenten in vollem Umfang zugute; daher erhält sie keinen weiteren Zuschuss für die Organisation der Assistenzzeit.
Für nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren, Zuschüssen, Antragsterminen für Schulen und angehende Lehrkräfte etc. stehen das ISB und der PAD zur Verfügung.

Für die Dauer von drei Jahren fördert COMENIUS multilaterale Projekte zur Weiterentwicklung der Lehreraus- und -fortbildung, die von antragsberechtigten Einrichtungen aus mindestens drei Teilnehmerstaaten getragen werden. Der Zuschuss beträgt maximal 300.000 € und deckt höchstens 75 % der Gesamtkosten ab.
Hinter dem Begriff COMENIUS Netze verbirgt sich eine Plattform für die Zusammenarbeit von COMENIUS-Akteuren aus dem Bereich der multilateralen Projekte und Schulpartnerschaften, um Innovation und Kooperation zu fördern. Es müssen Institutionen aus mindestens sechs Teilnehmerstaaten beteiligt sein. Der Zuschuss beträgt maximal 150.000 € pro Jahr und deckt höchstens 75 % der Gesamtkosten ab.
Anfragen und Anträge für beide Aktionen sind direkt an die Exekutivagentur in Brüssel zu richten:
Education Audiovisual & Culture Executive Agency
Avenue du Bourget 1
BOUR
1140 Brussels
Belgien

eTwinning ist Teil des EU-Programms für Lebenslanges Lernen (PLL) der Europäischen Kommission und fördert europäische Schulpartnerschaften, die über das Internet geknüpft werden. "e" steht dabei für "elektronisch" und "Twinning" für "Partnerschaft". Ziel ist die Förderung des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in der schulischen Bildung in einem multilingualen europäischen Kontext. In Deutschland wird eTwinning von "Schulen ans Netz e. V." als zuständige nationale Koordinierungsstelle unterstützt.
Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen, -fächer und Jahrgangsstufen können mit ihrer Klasse an einem Projekt im geschützten, virtuellen Klassenraum "TwinSpace" arbeiten. Wer bereits eine Partnerschule hat, kann den Kontakt per Internet vertiefen. Wer eine neue Partnerschule sucht, kann sich eine passende Schule in den 32 teilnehmenden Ländern Europas aussuchen.
Die Teilnahme erfolgt für alle Beteiligten kostenlos, unbürokratisch und einfach. Voraussetzung ist lediglich die Anmeldung auf der www.etwinning.net.
Für bayerische Schulen steht zudem der Referent im Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) als Ansprechpartner zur Verfügung:
Dipl.-Hdl. Edgar Sailer
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
Schellingstraße 155
80797 München
Tel. 089/2170-2235
E-Mail: edgar.sailer@isb.bayern.de
Internet: www.eu-bildungsprogramme.info
Als Ansprechpartner dienen außerdem erfahrene bayerische Lehrkräfte verschiedener Schularten als eTwinning-Moderatoren, die beraten und Informationsveranstaltungen durchführen. Nähere Informationen zu den aktuell benannten Moderatoren finden sich auf der Internetseite http://www.eu-bildungsprogramme.info/.



Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Mobilität gewinnen im modernen Europa immer mehr an Bedeutung und stellen auch für den Europäischen Rat ein wichtiges Anliegen dar, das es zu fördern gilt. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2006 beschlossen, das Bildungsprogramm LEONARDO DA VINCI unter dem Dach des Aktionsprogramms Lebenslanges Lernen (PLL) fortzuführen. Zum 01. Januar 2007 ging es mit einem vereinfachten Antragsverfahren und in veränderter Form bis zum Jahr 2013 in die dritte Runde. Damit stehen auch weiterhin EU-Mittel zur Verfügung, um jungen Menschen und Verantwortlichen in der beruflichen Bildung den Austausch mit europäischen Partnern zu ermöglichen.
Als nationale Koordinierungsstelle prüft und betreut die "Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)" (Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, siehe Link) die Anträge. Auf bayerischer Seite leistet das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung (siehe auch Information des Staatinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung ISB zu den EU-Bildungsprogrammen).
Die Leonardo-da-Vinci-Briefe bieten aktuelle Informationen zu Praktika und Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte, Ausbilder und Auszubildende in Europa. Ständig aktuelle Ausgaben finden Sie hier.

Die Europäische Kommission möchte mit der Fortführung des Aktionsprogramms LEONARDO DA VINCI einen weiteren Schritt hin zu einem Europa des Wissens tun, in dem lebenslanges Lernen möglich ist, und misst dabei auch der europaweiten Zusammenarbeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung einen hohen Stellenwert bei. Durch länderübergreifende Kooperationen sollen nicht nur die Qualität, die Innovationsfähigkeit und die europäische Dimension in der Bildung vorangebracht, sondern auch die Praxis der Berufsbildung weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollen die einzelnen Teilnehmer die Chance bekommen, ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen zu erweitern, um so auch in Zukunft ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

Wie schon bei LEONARDO DA VINCI II werden Projekte und Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung gefördert, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb Europas zum Ziel haben. Dabei sind verschiedene Aktionsschwerpunkte möglich:
Die Beteiligung bayerischer beruflicher Schulen innerhalb des Programms LEONARDO DA VINCI soll weiter ausgebaut werden. Bisherige Erfahrungen zeigen eine deutlich steigende Zahl von Schulen, die sich vor allem an Mobilitäten beteiligen und mit ihren Schülern europäische Partnereinrichtungen besuchen.

Um eine Förderung aus dem Aktionsprogramm LEONARDO zu erhalten, müssen die Antrag stellenden Institutionen bzw. Organisationen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

Antragsberechtigt sind ausschließlich Institutionen (z. B. Schulen, Bildungsträger, Verbände, Sozialpartner, Kammern), in denen eine berufliche Erstausbildung absolviert wird, die zum Erwerb einer Berufsqualifikation führt oder in denen eine berufliche Weiterbildung durchgeführt wird.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können sich jedoch für individuelle Lernaufenthalte bei Anbietern sog. "Poolprojekte" bewerben. Informationen hierzu bietet die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Für die beruflichen Schulen bedeutet dies, dass Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien Anträge auf eine Förderung von Schülermobilitäten stellen können. Die anderen beruflichen Schulen (Wirtschaftsschulen, Fach- und Berufsoberschulen) können nur über das Programm COMENIUS gefördert werden.
Im Falle von Fortbildungen für Fachleute in der beruflichen Bildung sind alle beruflichen Schulen antragsberechtigt.

Für die Antragstellung besuchen Sie bitte die Seiten der Nationalen Agentur beim BiBB und des ISB. Die Anträge werden in die LEOPASS-DATENBANK eingegeben, anschließend ausgedruckt und mit blauer Tinte unterzeichnet auf dem Postweg direkt an die NA beim BiBB gesandt. Eine Kopie sollte an die zuständige Regierung bzw. die MB-Dienststelle gehen.

Die Nationale Agentur am BIBB (NA-BIBB) entscheidet aufgrund der Antragsunterlagen über eine mögliche Förderung. Die Antragsteller erhalten pauschalierte Zuschüsse pro Teilnehmer, die Reisekosten, Unterbringung usw. abdecken sollen.

Schüler staatlicher beruflicher Schulen können in den Genuss zusätzlicher Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Freistaates kommen, wenn sie im Rahmen ihrer Ausbildung an einem Auslandsaufenthalt (Schülermobilität) teilnehmen, der im Rahmen des Bildungsprogramms LEONARDO-DA-VINCI gefördert wird.
Für Projekte, deren Kosten bereits zu mindestens 75 % durch die EU erstattet werden, kann kein Antrag auf diese sogenannten Komplementärmittel gestellt werden.
Für jeden durch die NA-BIBB genehmigten Teilnehmer wird ein Förderbetrag festgelegt, der das Preisniveau des Ziellandes berücksichtigt. Die Zielländer werden dazu in drei verschiedene Ländergruppen (siehe Tabelle „Länderliste - Komplementärmittel “) eingeteilt, wobei sich die Einteilung an den Fördersätzen der NA-BIBB orientiert.
Derzeit gelten folgende Förderbeträge:
• Ländergruppe A: 80,00 EUR
• Ländergruppe B: 95,00 EUR
• Ländergruppe C: 110,00 EUR
Bei Maßnahmen, die länger als drei Wochen dauern, kann dieser Zuschuss auf besonderen Antrag erhöht werden.
Antragstellung und Auszahlung:
Damit die Komplementärmittel gewährt werden können, muss die Schule vor Beginn des Auslandsaufenthalts einen Antrag beim Referat VII.1 des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellen. Diesem Antrag wird die Förderzusage der NA-BIBB beigefügt, in dem die LEONARDO-Fördersumme und die Anzahl der genehmigten Teilnehmer vermerkt sind.
Zudem muss im Antrag angegeben werden, ob das Projekt in mehreren „Flows“ durchgeführt wird und wie viele Schüler jeweils zu welchem Zeitpunkt ins Ausland reisen werden. Es ist darauf zu achten, dass für jedes Kalenderjahr ein eigener Antrag gestellt werden muss, auch wenn sich die Förderzusage der NABiBB auf einen längeren Zeitraum bezieht.
Liegt eine Förderfähigkeit vor, bewilligt das Staatsministerium eine maximale Fördersumme, die der jeweils zuständigen Bezirksregierung zugewiesen wird. Die Antrag stellende Schule wird hierüber informiert. Gegebenenfalls kann die Regierung der Schule vorab eine Abschlagszahlung zur Verfügung stellen.
Nach Abschluss der Maßnahme reicht die Schule die maßgeblichen Kostennachweise zusammen mit der Förderzusage der NA-BIBB bei der zuständigen Regierung ein. Die endgültige Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Regierung.
Sollte wegen größerer Nachfrage die Gefahr bestehen, dass das vorhandene Budget vorzeitig ausgeschöpft wird, behält sich das Staatsministerium vor, die Pauschalbeträge anzupassen.

Für die Einreichung der Anträge sind in jedem Jahr die von der EU-Kommission festgelegten Stichtage einzuhalten. Bis zu diesen Stichtagen müssen die Anträge an die Nationale Agentur im BIBB abgeschickt sein (Datum des Poststempels).
Neben dem Aktionsprogramm LEONARDO DA VINCI hat die EU-Kommission auch das Programm COMENIUS aufgelegt, das ebenfalls Mittel für Auslandsprojekte bzw. Auslandsaufenthalte beruflicher Schulen zur Verfügung stellt.
Nähere Einzelheiten und wichtige Links unter

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