Angebote und Verpflichtung

Die Ebenen der Lehrerfortbildung

Die Fortbildung der Lehrkräfte ist in einem ständigen berufsnahen Weiterlernprozess integriert und umfasst das gesamte Berufsleben. Lehrerfortbildung unterstützt die Lehrkräfte bei der Bewältigung der vielfältigen Anforderungen des Schulalltags und ist eine der ragenden Säulen der Personal-, Organisations- und Unterrichtsentwicklung der Schulen.

Die ca. 100.000 Lehrer aller Schularten belegen jährlich gut 300.000 Kurstage bei der staatlichen Lehrerfortbildung. Jede bayerische Lehrkraft bildet sich somit im Durchschnitt mindestens 3 Tage im Jahr fort.

Einrichtungen der Lehrerfortbildung

Die staatliche Lehrerfortbildung in BayernVorlesen lassen

Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern gliedert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung. Hinzu kommen noch Fortbildungsangebote einzelner Kommunen (z. B. die Pädagogischen Institute in München und Nürnberg) sowie Veranstaltungen zur Fortbildung von Religionslehrkräften, die in Zusammenarbeit mit den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften durchgeführt werden.

Die zentrale Lehrerfortbildung richtet sich an Lehrkräfte aus ganz Bayern. Die Träger sind die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP), Dillingen.

Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung hat die Aufgabe, Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer aller Schularten und aller Fächer (mit Ausnahme von Sport und Religion) in ganz Bayern durchzuführen.

Das Angebot der Akademie richtet sich vorrangig an Lehrkräfte mit dem Auftrag, die Inhalte ihrerseits in der regionalen, lokalen oder schulinternen Lehrerfortbildung weiter zu vermitteln, an Funktionsträger sowie an pädagogische Führungskräfte.

Zusätzlich zur Fortbildung bietet die Akademie Beratung im Bereich der Informationstechnik (Hard- und Software sowie der Medienpädagogik an und betreut die dafür zuständigen Fachberater und Medienpädagogisch- informationstechnischen Berater.

Die landesweite Bekanntgabe des Angebotes erfolgt halbjährlich in der Broschüre "Lehrerfortbildung in Bayern", in der auch die Fortbildungsangebote der anderen Institute veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe des Fortbildungsangebotes erfolgt auf der Internetseite der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen.

Die regionale Lehrerfortbildung wird je nach Schulart von den Regierungen bzw. den Ministerialbeauftragten durchgeführt, die lokale Lehrerfortbildung von den staatlichen Schulämtern. Sie richtet sich an die Lehrkräfte des jeweiligen Aufsichtsbezirks bzw. Zuständigkeitsbereichs.

Die regionale Lehrerfortbildung (RLFB):

Die regionale Lehrerfortbildung führt Fortbildungsveranstaltungen in der jeweiligen Region durch. Durch die Verteilung auf verschiedene Träger sind ihre Angebote nach Schularten und ggf. Fächern differenziert, die regionale Lehrerfortbildung strebt aber auch die schulart- und fächerübergreifende Zusammenarbeit an.

Die regionale Lehrerfortbildung reagiert unmittelbar auf pädagogische, didaktische und sonstige berufsbezogene Erfordernisse oder Neuerungen und bietet Fortbildung auf kurzem Wege an.
Die regionale Lehrerfortbildung versteht sich auch als Unterstützungs- und Servicesystem für die Schulen. Sie ist daher auch für die Betreuung und Evaluation des regionalen Multiplikatoren-/ Moderatoren-/ Referentennetzes verantwortlich.

Die Fortbildungsangebote der RLFB werden über verschiedene Publikationsformen und -wege bekannt gemacht, wie Rundschreiben der jeweiligen Träger und das Internet.
Zur weiteren Untergliederung der Regionalen und Lokalen Lehrerfortbildung gibt das neue Gesamtkonzept Lehrerfortbildung in der KMBek vom 9. August 2002 in Kap. III Auskunft: (KWMBl I Nr. 16/2002 S. 260 2238-UK).

Die schulinterne Lehrerfortbildung wird von den Schulen selbst durchgeführt. An ihr nehmen in der Regel nur Lehrkräfte des jeweiligen Kollegiums teil.
Die schulinterne Lehrerfortbildung orientiert sich unmittelbar am Bedarf der Kollegien.
Für die Durchführung schulinterner Lehrerfortbildung können Finanzmittel bereitgestellt werden. Die Vergabe dieser Mittel wurde neu geregelt mit KMBek vom 5. Dezember 2002 zu „Finanzmittel für schulinterne Lehrerfortbildung“ ( KWMBl I Nr. I/2003 S. 3 2238-UK).

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), München, wirkt bei der Konzeption der Lehrerfortbildung mit und arbeitet mit den Einrichtungen der Lehrerfortbildung beratend und durch unmittelbare Beteiligung an Fortbildungsveranstaltungen auch operativ zusammen. Um die Lehrkräfte in fachlichen, didaktischen und methodischen Fragen zu unterstützen, werden am Staatsinstitut Handreichungen und Materialien erstellt, die in gedruckter Form oder im Internet veröffentlicht werden.

Auszüge aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. III/7-P4100-6/51011 vom 9. August 2002:

Charakteristika von LehrerfortbildungVorlesen lassen

Lehrer sind Fachleute für Unterricht und Erziehung. Zu ihren beruflichen Aufgaben zählen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Diagnostizieren, Fördern und Beraten; hierzu gehört auch die Notwendigkeit, ihre berufliche Tätigkeit zu überprüfen, zu überdenken und weiterzuentwickeln. Diesem komplexen Berufsbild entsprechen hohe Anforderungen an die Aus- und Fortbildung. Um dem Bedarf gerecht zu werden, strebt Lehrerfortbildung an, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkräfte zu erhalten, zu erweitern und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen (vgl. Art. 20 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes).

Lehrerfortbildung hat vielfältige Perspektiven: Sie trägt zur Qualität und Weiterentwicklung des Schulwesens bei und hilft der Lehrkraft, sich dem Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen zu stellen; sie unterstützt das personale Selbstverständnis und die berufliche Identität des Lehrers. Sie kann auch Aufgaben der Ausbildung und der Weiterbildung übernehmen.

Lehrerfortbildung als Instrument der Unterrichtsentwicklung zielt auf die Erhaltung und Aktualisierung der pädagogischen, fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten der Lehrkraft. Ihre Inhalte orientieren sich im Sinne einer Angebotsorientierung schwerpunktmäßig am verfassungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen und den aktuellen bildungspolitischen Zielsetzungen, an der Lehrplanentwicklung sowie an der Entwicklung von Wissenschaft, Wirtschaft und Technik, im Sinne einer Nachfrageorientierung dagegen vorrangig am erklärten Bedarf der Lehrkräfte an den Schulen.

Lehrerfortbildung als Instrument der Personal- bzw. Organisationsentwicklung umfasst eine geplante Weiterqualifizierung, Begleitung der beruflichen Entwicklung und Prävention
berufsimmanenter Probleme. Sie trägt zur Professionalisierung der Lehrer im Umgang mit allen am Schulleben Beteiligten bei, bereitet sie für neue Aufgaben vor und bildet Funktionsträger und Führungskräfte in Schule und Schulverwaltung aus. Sie bietet Unterstützung in Form von Qualifizierungs- und Trainingsangeboten, die auf die jeweiligen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Fortbildungsangebote und FortbildungsverpflichtungVorlesen lassen

1. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt auf Vorschlag des Koordinierungsausschusses Lehrerfortbildung das zweijährige Schwerpunktprogramm für die inhaltliche Planung der Lehrerfortbildung fest. Es ist für alle Ebenen verbindlich. Die verschiedenen Träger der staatlichen zentralen und regionalen Lehrerfortbildung stimmen sich jährlich über ihr Angebot ab.

2. Die einzelnen Träger der Lehrerfortbildung informieren die Schulen über ihr jeweiliges Angebot. Zur Darstellung des Gesamtangebots der staatlichen Lehrerfortbildung einschließlich der staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen wird eine zentrale Datenbank aufgebaut.

3. Die Verpflichtung zur Fortbildung ist in Art. 20 Abs. 2 BayLBG geregelt. Sie gilt als erfüllt, wenn Fortbildung im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von vier Jahren nachgewiesen ist. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Stunden à 60 Minuten zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung (z.B. an Hochschulen) besucht und eingebracht werden. In die Belegverpflichtung ist mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs als schulinterne Lehrerfortbildung einzubringen.

4. Die Schwerpunkte der Fortbildung einer Lehrkraft werden im Rahmen des Mitarbeitergesprächs gemeinsam mit der Schulleitung reflektiert.

5. Auf der Grundlage des Fortbildungsbedarfs der Lehrkräfte bestimmt jede Schule den eigenen Fortbildungsbedarf und schreibt diesen laufend fort. Für die schulinterne Lehrerfortbildung erstellt sie einen Fortbildungsplan.

6. Zur Unterstützung der schulinternen Lehrerfortbildung und zur bedarfsgerichteten Ausrichtung des Angebots informieren die Schulen die Träger der regionalen bzw. der lokalen Lehrerfortbildung im zweijährigen Turnus über ihren Fortbildungsbedarf. Der Bedarf der Schulen bildet neben dem Schwerpunktprogramm die wesentliche Grundlage für die Planung der Lehrerfortbildung in Bayern.

7. Alle Instanzen der Lehrerfortbildung sind verpflichtet, ihre Angebote zu evaluieren.

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