Jede Lehramtsbefähigung kann man über die geforderten Fächer und Qualifikationen hinaus "erweitern", sei es durch das Studium eines weiteren Faches oder durch Qualifikationen in anderen Bereichen. Erweiterungen sind sowohl begleitend zum Studium und Examen als auch nachträglich möglich.

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch:
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule.

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen kann erweitert werden durch:

Sämtliche Fächerverbindungen können erweitert werden durch
Nachträgliche Erweiterung
Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus möglich durch das Studium
Nur in den gemäß § 39 Abs. 1 LPO I zugelassenen Fächerverbindungen ist die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes möglich.

Sämtliche Fächerverbindungen können durch
erweitert werden.
Eine nachträgliche Erweiterung ist darüber hinaus möglich durch das Studium
* Ablegung der Ersten Staatsprüfung in diesen Fächern letztmals zum Prüfungstermin Herbst 2016 möglich

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