Diese Kombinationen funktionieren

Jede Lehramtsbefähigung kann man über die geforderten Fächer und Qualifikationen hinaus "erweitern", sei es durch das Studium eines weiteren Faches oder durch Qualifikationen in anderen Bereichen. Erweiterungen sind sowohl begleitend zum Studium und Examen als auch nachträglich möglich.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten gibt es für Lehramt an Grundschulen?Vorlesen lassen

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch:

  • das Studium für die pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft
  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder Ethik
  • das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium der Medienpädagogik (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium des Darstellenden Spiels (nachträgliche Erweiterung) oder
  • das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf (nachträgliche Erweiterung)

Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann erweitert werden durch das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten für das Lehramt an Mittelschulen gibt es?Vorlesen lassen

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen kann erweitert werden durch:

  • das Studium für die pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft
  • das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder Ethik
  • das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium der Medienpädagogik (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium des Darstellenden Spiels (nachträgliche Erweiterung) oder
  • das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf (nachträgliche Erweiterung)
  • das Studium der Didaktik der Grundschule

Welche Erweiterungsmöglichkeiten für das Lehramt an Realschulen gibt es?Vorlesen lassen

Sämtliche Fächerverbindungen können erweitert werden durch

  • das Studium eines dritten Unterrichtsfaches, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung ist,
  • das Studium des Faches Ethik,
  • das Studium, das zu einer sonderpädagogischen Qualifikation führt,
  • das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation als Beratungslehrkraft führt oder
  • das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt in den Fächerverbindungen mit Mathematik oder Englisch, das an die Stelle des zweiten Fachs tritt.

Nachträgliche Erweiterung
Eine nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG ist darüber hinaus möglich durch das Studium

  • eines dritten Unterrichtsfaches, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung ist,
  • der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt,
  • der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache,
  • einer fremdsprachlichen Qualifikation,
  • der Medienpädagogik,
  • des Darstellenden Spiels oder
  • des Faches Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf.

Nur in den gemäß § 39 Abs. 1 LPO I zugelassenen Fächerverbindungen ist die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes möglich.

Welche Erweiterungsmöglichkeiten für das Lehramt an Gymnasien gibt es?Vorlesen lassen

Sämtliche Fächerverbindungen können durch

  • ein drittes vertieft studiertes Fach, das Bestandteil einer zugelassenen Fächerverbindung ist,
  • Philosophie/Ethik
  • eine sonderpädagogische Qualifikation
  • die pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft

erweitert werden.

Eine nachträgliche Erweiterung ist darüber hinaus möglich durch das Studium

  • des Fachs Chinesisch*
  • des Fachs Japanisch*
  • des Fachs Neugriechisch*
  • des Fachs Portugiesisch*
  • des Fachs Tschechisch*
  • des Fachs Türkisch*
  • der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
  • einer fremdsprachliche Qualifikation
  • der Medienpädagogik
  • des Darstellenden Spiels oder
  • des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf

* Ablegung der Ersten Staatsprüfung in diesen Fächern letztmals zum Prüfungstermin Herbst 2016 möglich

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