Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeits- entwicklung der Schüler. Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z.B. zum Fachlehr- plan, sondern auch mit fächer- übergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen.
Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Die infrastrukturellen Anforderungen des Schulsports sind durch den schulischen Sportstättenbau erfasst.


Die Bayerische Staatsregierung misst dem Sportunterricht entsprechend seiner Bedeutung als wichtigstem Bewegungsfach in der Schule einen hohen Stellenwert bei. Dies hat die Bayerische Staatsregierung u.a. durch die Versechsfachung des für die Eingriffe Kienbaum zur Verfügung stehenden Mittelansatzes zwischen 1998 und 2007 auf rund 31 Mio. € in überaus überzeugender Weise unter Beweis gestellt. Durch diese Mittelbereitstellung und die in den Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Klassenbildung bzw. zur vorläufigen Unterrichtsübersicht enthaltenen Indexvorgaben konnte der durch die „Kienbaum-Maßnahmen“ im Schuljahr 1997/98 eingeleitete Rückgang an tatsächlich erteiltem Sportunterricht bereits im Schuljahr 2000/01 gestoppt und in den darauf folgenden Schuljahren in einen Aufwärtstrend umgewandelt werden.
Dies ist besonders beachtlich, wenn man bedenkt, dass diese Trendwende in Zeiten weiterhin steigender Schülerzahlen und umfassender Schulreformen vollzogen wurde, und somit die Tatsache veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen anerkennt. Beispielsweise war an den staatlichen Realschulen im Schuljahr 1996/97, d.h. unmittelbar vor In-Kraft-Treten der „Kienbaum-Maßnahmen“, ein Sportindex von 2,31 und im Schuljahr 1999/2000 als Tiefstand ein Sportindex von 2,13 zu verzeichnen. Im Schuljahr 2004/05 konnte hingegen wiederum ein Sportindex von 2,22 (bei 157.115 Schülern) erreicht werden, obwohl sich die Schülerzahlen im Vergleich zum Jahr 1996 (96.297 Schüler) um rund 63% bzw. zum Jahr 1999 (105.648 Schüler) um rund 49% erhöht haben.
Bestätigung finden die Anstrengungen der Staatsregierung auch durch die jüngst veröffentlichte erste bundesweite Schulsportuntersuchung SPRINT.
Darin wird festgestellt, dass bundesweit durchschnittlich 2,2 Stunden erteilt werden und in erster Linie die Hauptschulen von nicht erteiltem Unterricht in Sport betroffen seien. Hingegen lag in Bayern im Schuljahr 2006/07 der Sportindex an den Hauptschulen bei 2,59.

Zweimal im Jahr schreibt das Staatsministerium über die Dillinger Broschüre zentrale und dezentrale Maßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht aus, deren Durchführung der nachgeordneten Dienstbehörde, der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, obliegt.
Die einerseits nachfrageorientierte und andererseits konzeptionelle Neuerungen aufgreifende Angebotsausrichtung reicht dabei von sportartübergreifenden bzw. sportartspezifischen Fort- bzw. Weiterbildungslehrgängen bis hin zu schulartübergreifenden bzw. schulartspezifischen Maßnahmen.
Eine zusätzliche Möglichkeit zur Lehrerfortbildung bieten die in der Reihe „Lehrerfortbildung audiovisuell“, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband produzierten Lehrfilme, die zusammen mit der jeweiligen Begleitbroschüre kostenlos über die bayerischen Bildstellen entliehen werden können.

Schulsportwettbewerbe sind ein fester Bestandteil des Schullebens und eine ideale Ergänzung des Sportunterrichts. Hier finden alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sportlichen Begabung, Neigung und Fähigkeit ein passendes Angebot.
Das im bundesweiten Vergleich umfangreichste Wettbewerbsangebot erstreckt sich dabei sowohl auf traditionelle Schulsportarten als auch auf neue sportliche Ausdrucksformen. Es richtet sich sowohl an leistungssportlich als auch an breitensportlich orientierte Schülerinnen und Schüler und bietet ein vielfältiges Angebot auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene.
Attraktive Spiel- und Sportfeste, spielerische Grundschulwettbewerbe, breitensportorientierte und behindertengerechte Mehrkämpfe, die Bundesjugendspiele und der Sportabzeichen-Schulwettbewerb zeugen darüber hinaus von der Vielfalt der Sportangebote an bayerischen Schulen. Gerade hier kann das gesundheitsfördernde, gemeinschaftsstiftende und persönlichkeitsbildende Potenzial des Schulsports unmittelbar erfahren werden.
Über die Angebote informiert das E-Book „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“, das für jedes Schuljahr neu erstellt wird.

Gleichermaßen unstrittig sind die Feststellung, dass die Bewegungsbedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen durch veränderte Lebens- und Wohnverhältnisse immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden, und die Erfahrung, dass eine positive, lebensbegleitende Einstellung zur Bewegung besser erreicht werden kann, wenn die schulische Bewegungsförderung in allen Jahrgangsstufen sich nicht nur auf den Schulsport beschränkt, sondern den gesamten Schulalltag umfasst.
Diesen Erkenntnissen tragen die Initiativen der „Bewegten Grundschule“ und der „Bewegten Schule“ Rechnung. Neben der Ausbildung der grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Sport als einzigem Bewegungsfach sollen daher in den anderen Unterrichtsfächern, also im Klassenzimmerunterricht, aber auch in der unterrichtsfreien Zeit, die allgemeinen Bewegungs-bedürfnisse der Schüler stärker berücksichtigt und weitere Bewegungs- möglichkeiten eröffnet werden. Das langfristige Ziel besteht darin, über die schulische Bewegungsförderung als Teil einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung bei den Heranwachsenden eine stabile, die Schulzeit überdauernde Einstellung zu entwickeln, die dem um sich greifenden Bewegungsmangel entgegenwirkt.
Dies kann nur in engem Zusammenwirken mit allen Lehrkräften einer Schule sowie mit den Eltern erfolgen. Deshalb wurden zum Schuljahr 1997/98 umfangreiche Materialien zur „Bewegten Grundschule“ und zum Schuljahr 2000/01 zur „Bewegten Schule“ kostenlos allen hauptamtlichen Lehrkräften der bayerischen Grund- und Hauptschulen, Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgte im Schuljahr 2002/2003 im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung eine Multiplikatorenschulung, um Experten der Initiativen „Bewegte Grundschule“ und „Bewegte Schule“ auszubilden, die dann von den einzelnen Schulen (z.B. für Informationsveranstaltungen, Pädagogische Tage, Sportelternabende) angefordert werden können.
Bezugsadresse der Broschüren:
Fachpublika Wehner GmbH
Aign 7
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 08561/ 98960 - 0
info@fachpublika.de

Im Schuljahr 2008/09 startet an allen bayerischen Grundschulen die Bewegungs- und Gesundheitsinitiative "Voll in Form". "Voll in Form" erfährt dabei auch von prominenter Seite Unterstützung. Profifußballer Philipp Lahm ist namhafter Pate der Initiative.
Bewegung und Ernährung noch stärker als bisher in den Schulalltag einzubeziehen und diesbezüglich bei Schülern und Eltern eine langfristige Verinnerlichung von Einstellungen und Werthaltungen zu erzeugen, das sind nach Aussage von Kultusminister Siegfried Schneider die zentralen Inhalte der Bewegungs- und Gesundheitsinitiative „Voll in Form“. „Voll in Form“ will aber nicht nur Bewegungsmangel ausgleichen und zu gesunder Ernährung anleiten. Gerade durch die systematische Rhythmisierung des Unterrichts durch Bewegungsphasen zielt „Voll in Form“ ebenso auf eine nachhaltige Verbesserung des Schul- und Lernklimas ab. Jede Grundschülerin und jeder Grundschüler soll dementsprechend
In der Schulpraxis muss „Voll in Form“ das Rad nicht neu erfinden, sondern kann auf die Lehrpläne, die einschlägige Unterrichtsmethodik, die vielfältigen Initiativen etwa zur „Bewegten Grundschule“, zur „Ernährungserziehung in der Grundschule“ sowie zum „Sportelternabend“, aber auch auf das „Sport-nach-1-Modell“ aufsetzen. „Neu ist nicht die Auseinandersetzung mit Bewegung und Gesundheit - sie sind seit jeher unverzichtbarer Bestandteil schulischer Bildung. Neu ist die verbindliche, systematische Einbeziehung in den Unterrichtsalltag!“, so der Minister.
Dass hierdurch nicht nur die Gesundheit der Schüler gefördert, sondern tatsächlich auch das Schul- und Lernklima verbessert werden kann, hat überaus überzeugend der Voll-in-Form-Modellversuch unter Beweis gestellt. Dessen Ergebnisse wurden mit weiteren ausgesuchten Materialien in einem Leitfaden zusammengefasst, der zum Schuljahresende 2007/08 allen bayerischen Grundschullehrkräften zur Verfügung gestellt wurde.

Das Ziel, junge Menschen „lebenslänglich“ zur sportlichen Betätigung anzuhalten, können Schule und Sportverein nur gemeinsam erreichen. Des-halb wurde 1991 das Bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1“ ins Leben gerufen. Als Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport stellt das Sport-nach-1-Modell seither einerseits eine wichtige Ergänzung des Pflicht-sportunterrichts an bayerischen Schulen dar und ist andererseits die ideale Plattform für Vereine, junge Talente zu sichten, zu fördern und dauerhaft an sich zu binden. Mit einer Steigerungsrate um mehr als 60% innerhalb der letzten vier Jahre kann es auf eine imposante Entwicklung verweisen: In rund 2.200 Kooperationen, d.h. breitensportlich orientierten „Sportarbeits-gemeinschaften“ bzw. leistungssportlich orientierten „Stützpunkten“, bündeln nunmehr Schulen und Vereine ihre Kräfte, bringen Schülerinnen und Schüler ihr Interesse und ihre Begeisterung an gemeinschaftlichem, angeleitetem sportlichem Handeln zum Ausdruck.
Das Sport-nach-1-Modell wird staatlich gefördert. Durch die Einführung der sog. Vereinspauschale im Bereich des außerschulischen Sports ergeben sich hier wesentliche Änderungen.
Zum Schuljahr 2007/08 startet das Sportmentorenmodell „Mentor Sport nach 1“. „Mentor Sport nach 1“ nutzt die bestehenden schulrechtlichen Regelungen, wonach im Rahmen der SMV Arbeitsgruppen gebildet werden können, und institutionalisiert somit das, was z.T. schon Praxis ist, nämlich dass ausgewählte Schüler anderen Schülern in Pausen o-der in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht angeleitetes und selbstorganisiertes Sporttreiben in wenigen ausgewählten, geeigneten Sportarten ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen somit nicht nur gesundheitliche, sportartspezifische, sondern gerade auch persönlichkeitsbildende Aspekte der Eigenverantwortlichkeit.
„Mentor Sport nach 1“ wird von der Bayer. Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt. Detaillierte Informationen enthält der gleichnamige Leitfaden für Schulleiter und Mentorenbetreuer.
Neue Förderung von Sportarbeitsgemeinschaften: SAG-Pauschale
Durch die Einführung der sog. „Vereinspauschale“ ist die Einzelstundenabrechnung als bisherige Bemessungsgrundlage für die Gewährung der für Sportarbeitsgemeinschaften erhöhten Übungsleiterzuschüsse (+ 0,50 €) nicht mehr gegeben. Bereits Anfang 2005 hat das Staatsministerium in Schreiben hierauf explizit hingewiesen und die Einführung einer pauscha-lierten Förderung angekündigt. Mittlerweile liegt das mit allen Beteiligten abgestimmte Fördermodell der sog. „SAG-Pauschale“ vor.
Eckpfeiler der SAG-Pauschale
Verfahren
Vorteile der neuen pauschalierten SAG-Förderung:
1. Förderung, die den mit dem SAG-Betrieb verbundenen, unterschiedlichen Aufwand berücksichtigt (Anzahl an Wochenstunden, Anschaffung teurer Sportgroßgeräte)
2. Pauschale liegt erheblich über dem bisherigen erhöhten SAG-Zuschuss, z.B. für eine SAG mit 1 Wochenstunde bisher max. 20 €, mit 2 Wochenstunden bisher max. 40 € (Jahreswochenstunden x 0,50 € Zuschuss). So konnten im Schuljahr 2005/06 pauschal 130 € für eine zweistündige SAG ausbezahlt werden; im Schuljahr 2006/07 waren es sogar 140 €.
3. Einfaches Verfahren und Abbau von Verwaltungsaufwand
4. Erleichtertes Zustandekommen von SAGs durch Angleichung des Förderzeitraums an die Schulorganisation

Partnerschulen des Leistungs- bzw. Wintersports
Die Entwicklungen im Hochleistungssport sprechen eine eindeutige Sprache: Sie stellen immer höhere Anforderungen auch an den Nachwuchsbereich und weisen dadurch der Harmonisierung der konkurrierenden Ansprüche von Schule und Leistungssport eine Schlüsselfunktion zu. Gerade deshalb misst die Bayerische Staatsregierung der Etablierung leistungsfähiger Schule-Leistungssport-Verbundsysteme sowohl im olympischen Sommer- als auch im olympischen Wintersport große Bedeutung bei.
Alle in Bayern bestehenden, so genannten Partnerschulen des Leistungs- bzw. Wintersports basieren auf einer klaren Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung.
Olympischer Sommersport
Die beiden in Nürnberg und in München installierten Partnerschulen des Leistungssports im Verbundsystem sind im Kontext der Nachwuchsförderung im Leistungssport neben dem Privaten Isar-Gymnasium München die Vorzeigeprojekte des Freistaats. An ihnen werden leistungssportlich talentierte und entsprechend von den Sportfachverbänden gesichtete Schüler in Leistungssportklassen zusammengeführt, die Stundenplanfenster für vormittägliche Trainingseinheiten und pädagogische Sondermaßnahmen wie Hausaufgabenbetreuung vorsehen. Der Zusammenschluss der 3 weiterführenden Schularten in einem Verbundsystem ermöglicht dabei einen Wechsel zwischen den Schularten ohne Einschränkung der leistungssportlichen Förderung.
An beiden Standorten besteht die Möglichkeit einer Internatsunterbringung und damit des Quereinstiegs, z. B. in München durch das Haus der Athleten am Olympiastützpunkt Bayern.
Olympischer Wintersport
Unter dem Namen „Partnerschulen des Wintersports“ haben das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Wintersportfachverbände zum Beginn des Schuljahres 2004/05 eine bundesweit einmalige, systematisierte Eliteförderung im Wintersport gestartet. Über die o.g. klare Aufgabentrennung für die schulische bzw. leistungssportliche Ausbildung hinaus liegen den Partnerschulen des Wintersports zwei weitere Strukturprinzipien zugrunde:
I. Heimatortnahe Förderung in den Jahrgangsstufen 5 mit 8
An den Partnerschulen des Wintersports werden Talente des olympischen Wintersports in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 heimatortnah gefördert. Ab der Jahrgangsstufe 9 wird die Bündelung herausragender Nachwuchssportler an der Eliteschule des Sports, an der CJD Berchtesgaden, angestrebt. Mit ihrer Konzentration ab der Jahrgangsstufe 9 an einem Standort mit Internatsanbindung und spitzensportlicher Infrastruktur (CJD Berchtesgaden) sowie einer vorgeschalteten, breiter angelegten Talentförderung an wenigen, ausgewählten Standorten in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 hat die Konzeption der Partnerschulen des Wintersports Modellcharakter.
II: Konzentration an der CJD Berchtesgaden ab Jahrgangsstufe 9
Die Christophorus-Schulen Berchtesgaden haben in der bayerischen Schullandschaft ein Alleinstellungsmerkmal durch einen durchlässigen Schulverbund (bestehend u.a. aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium), durch ein Profilfach Sport im G8 und eine Wahlpflichtfächergruppe Sport im Bereich der Realschule und durch die Bereitschaft des Schulträgers, sich auch mit hohem personellen und finanziellen Aufwand in die schulische Förderung der Nachwuchstalente einzubringen. Die CJD Berchtesgaden ist nach den Kriterien des DOSB die qualitativ hochwertigste Eliteschule des Sports in Deutschland. Sie ist die Goldschmiede des deutschen Wintersports seit mehr als 30 Jahren und damit die erfolgreichste Eliteschule des Sports in ganz Deutschland. Dies vergegenwärtigt auch ein Blick auf die Liste ehemaliger und gegenwärtiger Christophorus-Schülerinnen und -Schüler. Darunter finden sich z.B. Hilde Gerg, Maria Riesch, Evi Sachenbacher, Tobias Angerer, Michael Uhrmann, Georg Hackl oder Barbara Niedernhuber und viele mehr.

Der Bau von schulischen Sportstätten richtet sich nach der Verordnung über den Bau (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen (Schulbauverordnung - SchulbauVO) vom 30. Dezember 1994 (GVBl 1995 S. 61. KWMBl I 1995 S. 74).
Da die Errichtung von Schulsportstätten durch staatliche Fördermittel bezuschusst wird, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Aufwandsträgern mit Bekanntmachung vom 4. September 1996 (KWMBl I S. 348) empfohlen, diese in schulfreien Zeiten (Abende, Wochenenden, Ferienzeiten) auch anderen organisierten Nutzergruppen zur Verfügung zu stellen.
Die Beratung der Aufwandsträger sowie die schulaufsichtliche Genehmigung der Bauplanung erfolgt durch die zuständigen Bezirksregierungen.

Im Schulsport werden den erfolgreichen Mannschaften Auszeichnungen für ihre Erfolge in den folgenden Wettbewerben verliehen:
Die erfolgreichen bayerischen Schulmannschaften werden jährlich im Frühsommer im Rahmen des „Festes des Bayerischen Schulsports“ im Circus-Krone-Bau München bei einem Festprogramm mit Sommerfest vom Bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus geehrt.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) führen gemeinsam mit der BARMER GFK alljährlich einen Sportabzeichen-Schulwettbewerb durch. Dabei werden unabhängig von der Schulart in fünf Kategorien Siegerschulen ermittelt, die im Rahmen des „Festes des Bayerischen Schulsports“ im Circus-Krone-Bau München geehrt werden.

An Persönlichkeiten aus dem Bereich des Schulsports, die sich über ihr berufliches Engagement hinaus in besonderer Weise um den Schulsport verdient gemacht haben, werden in regelmäßigen Abständen Schulsportverdienstmedaille und Schulsportehrennadel verliehen.
Sport außerhalb der Schulen und Hochschulen wird aufgrund seiner vielfältigen positiven gesellschaftlichen und gesundheitlichen Funktionen staatlich gefördert.
In Anerkennung der Autonomie des Sports unterstützt der Freistaat dabei förderwürdige Zielsetzungen der Sportvereine und Sportfachverbände. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Sportstätten, die finanzielle Unterstützung von qualifizierten Übungsangeboten der Vereine und die besondere Förderung der Kooperation zwischen Schule und Verein.
Aufgrund der anerkannten Vorbildwirkung erfolgreicher Spitzensportlerinnen und -sportler ist die Förderung des leistungssportlichen Nachwuchses ein weiterer Bereich des staatlichen Engagements. Im Bereich des Breitensports arbeitet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus in erster Linie mit den jeweiligen Dachverbänden (dem Bayerischen Landes-Sportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund und dem Oberpfälzer Schützenbund) zusammen.
Die Leistungssportförderung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt Bayern und den Landes-Sportfachverbänden.
Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Sportministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist.

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.
Parameter der Vereinspauschale
(1) Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung
(2) Anzahl an sonstigen Mitglieder, d.h. an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen: 10-fache Gewichtung
(3) Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb einsetzt (max. 4% der Gesamtmitgliederzahl): pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird
Berechnungsverfahren:
Vereinspauschale =
(Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) eines Sportvereins) x (Fördereinheit (FE)).
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Bagatellgrenze: Soweit ein Verein nicht mindestens 500 ME erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.
Ausgleichsregelung: Darüber hinaus enthält die Änderung eine bis zum 31. 12. 2008 befristete Ausgleichsregelung, um Existenz gefährdende Veränderungen bei der Umstellung der Sportförderung der Vereine zu verhindern.
Häufige Fragestellungen
Immer wieder treten ähnlich gelagerte Fragen seitens der Sportvereine zum Förderverfahren auf, die nachstehend beantwortet werden:
1. Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei ihrer örtlichen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
2. Die Anträge müssen spätestens am 1. März bei der Kreisverwaltungsbehörde vorliegen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
3. Grundsätzlich verlangen die Sportförderrichtlinien keine formgebundene Antragstellung. Da jedoch zwingend bestimmte Angaben für die Förderung notwendig sind, können die zuständigen Stellen die Antragstellung nach einem bestimmten Formular vorsehen. Es wird empfohlen, sich bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde hiernach zu erkundigen.
4. Ein Antrag muss mindestens die Angaben enthalten, nach denen das Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt A der Richtlinien beurteilt werden kann sowie die notwendigen Angaben für die Berechnung der Vereinspauschale.
Insbesondere sind auch die Übungsleiterlizenzen im Original beizufügen. Eine Nachreichung von Unterlagen oder spätere Ergänzung eines Antrags kann nicht akzeptiert werden. Ein unvollständiger Antrag wird nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, sich im Zweifelsfall rechtzeitig mit der Kreisverwaltungsbehörde ins Benehmen zu setzen, ob die Vollständigkeit des Antrags gewährleistet ist.
5. Der Vereinsvorsitzende trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Antragsangaben, insbesondere dafür, dass tatsächlich alle zur Berücksichtigung vorgelegten Übungsleiterlizenzen aufgrund von Vereinbarungen tatsächlichen Einsatz im Übungsbetrieb des Vereines finden.
6. Soll eine Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen Berücksichtigung finden (je 325-fach), so hat sowohl der Verein, der die Originallizenz seinem Antrag beifügen kann, wie auch der Verein, dem diese Lizenz nicht zur Verfügung steht, auf die geteilte Anrechnung dieser Lizenz hinzuweisen und den jeweils anderen Verein, bei dem die gleiche Lizenz eingesetzt wird, in seinem Antrag zu benennen. Eine Berücksichtigung einer Übungsleiterlizenz ist höchstens in zwei Vereinen zulässig.
7. Soweit ein Übungsleiter mehrere Lizenzen besitzt, die in unterschiedlichen Landkreisen zum Einsatz kommen, wird den Vereinsvorsitzenden empfohlen, die Übungsleiter darauf hinzuweisen, dass der BLSV jede gültige Lizenz auf einem getrennten Formular zur Abrechnung ausstellen soll. Dies resultiert daraus, dass mehrere Lizenzen jeweils gesondert auch in unterschiedlichen Vereinen anrechenbar sind, jedoch nach der derzeitigen Form der Übungsleiterlizenzen nur ein einziges Original für alle Lizenzen ausgestellt wird.
Soweit eine Vorlage innerhalb desselben Landkreises erfolgt, kann zunächst auf die Neuausstellung der einzelnen Lizenzen verzichtet werden. Der BLSV wird im Rahmen der künftigen Gültigkeitsverlängerungen von Lizenzen die erforderlichen Neuausstellungen sukzessive vornehmen.
8. Eine abschließende Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird derzeit erstellt und in Kürze auf dieser Homepage aufgenommen. Dieser Katalog wird den Kreisverwaltungsbehörden über die Regierungen übermittelt werden und Grundlage für die Abrechnung der Vereinspauschale.
9. Eine Förderung ist ab dem Erreichen von 500 Mitgliedereinheiten möglich.
Dabei ist unerheblich, ob die 500 Mitgliedereinheiten nur durch Mitglieder oder durch Vorlage einer Übungsleiterlizenz erreicht werden.
10. Beispiele zur Berechnung der Mitgliedereinheiten
1. Beispiel Verein A
Erwachsene Mitglieder: 980
Sonstige Mitglieder: 490
Übungsleiterlizenzen:
57 gültige anerkannte Lizenzen (nur beim Verein A eingesetzt)
4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenz (4 beim Verein A und eine beim Verein B sowie 3 beim Verein D je zur Hälfte eingesetzt)
Gesamtmitgliederzahl: 1.470 => daraus 4% = 58,8 Lizenzen können maximal in die Berechnung mit einfließen
Berechnung:
980 + 490 x 10 + (56 x 650 + 0,8 x 650 + 4 x 325) = 44.100 ME
2. Beispiel Verein B
Erwachsene Mitglieder: 25
Sonstige Mitglieder: 3
Übungsleiterlizenzen:
1 gültige anerkannte Lizenz (beim Verein A und beim Verein B zur Hälfte eingesetzt)
Gesamtmitgliederzahl: 28 => daraus 4% = 1 Lizenz kann maximal in die Berechnung einfließen
Berechnung:
25 + 3 x 10 + 1x 325 = 380 ME Bagatellgrenze nicht erreicht ! (=> keine Förderung Nr. 3.2.4 )
3. Beispiel Verein C
Erwachsene Mitglieder: 2.000
Sonstige Mitglieder: 2.000
Übungsleiterlizenzen:
200 gültige anerkannte Lizenzen (nur beim Verein C eingesetzt!)
Gesamtmitgliederzahl: 4.000 => daraus 4% = 160 Lizenzen können maximal in die Berechnung einfließen (es können also 40 Lizenzen bei der Ermittlung der Mitgliedereinheiten nicht berücksichtigt werden)
Berechnung:
2.000 + 2.000 x 10 + 160 x 650 = 126.000 ME

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung und die Sanierung von Sportanlagen der Vereine, die die Fördervoraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen.
Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, Sportstätten in eigener Initiative zu errichten und zu tragen, deren sie für ihren Sportbetrieb bedürfen. Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert.
Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist der nachgewiesene Bedarf an den geplanten Sportstätten und die Nutzung entsprechend dem der Förderung zugrunde liegenden Zweck.
Die Bearbeitung von Förderanträgen erfolgt über den jeweiligen Dachverband, indem dieser beispielsweise mit Hilfe eines Verteilerausschusses über die Verteilung der staatlichen Zuwendungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien befindet und somit die einheitliche und gleichmäßige Handhabung der Förderungsmaßnahmen garantiert.
Die Förderung richtet sich nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports vom 10.11.1997 (KWMBl. S. 298) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 04.10.2001 (KWMBl. S. 414).
Selbstverständlich nutzen viele Vereine auch Sportstätten, die nicht in ihrem Eigentum stehen. Soweit für diese Sportstätten auch staatliche Fördergelder - wie z.B. beim Bau von Schulsportstätten geflossen sind, sollen sie nach Möglichkeit auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine Empfehlung des Kultusministeriums hierzu ist in der Bekanntmachung vom 4. September 1996 zur Mitbenutzung der Sportstätten bei Schulen durch außerschulische Nutzergruppen enthalten.

Spitzensportliche Veranstaltungen wie Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften verdeutlichen nicht nur den Stellenwert des Sports in unserer Gesellschaft, sondern auch die Vorbildfunktion erfolgreicher Spitzensportlerinnen und -sportler.
Deshalb unterstützt der Freistaat Maßnahmen zur Nachwuchs- und Spitzensportförderung.
Ein wichtiger Eckpfeiler der leistungssportlichen Nachwuchsförderung sind in Bayern die so genannten Partnerschulen des Leistungssports, an denen versucht wird, die durch die hohen Trainingsumfänge bzw. Wettkampfzeiten bedingte Konkurrenzsituation zwischen Schule und Leistungssport durch entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen im Einklang mit der gewählten schulischen Laufbahn zu harmonisieren.
Über die Förderung ihres Engagement an den Partnerschulen des Leistungssports hinaus erhalten die für die leistungssportliche Ausbildung alleinverantwortlichen Sportfachverbände nach dem Subsidiaritätsprinzip auch staatliche Zuschüsse für die laufenden Maßnahmen im Sportbetrieb, für den Bau von Trainingsstätten (Landesleistungszentren) sowie für die Bereitstellung von Landestrainern.
Ferner fördert der Freistaat auch den für die Betreuung von Spitzenathleten zuständigen Olympiastützpunkt Bayern mit seinen ihm angegliederten Regionalzentren Allgäu, Chiemgau/Berchtesgadener Land, Garmisch-Partenkirchen und München sowie der Außenstelle Augsburg.
Um diese Betreuung auch für den nordbayerischen Raum sicherzustellen, fördert der Freistaat Bayern zusammen mit der Stadt Fürth das Leistungszentrum Nordbayern; Ziel ist die Anerkennung als Regionalzentrum des Olympiastützpunkts Bayern durch den Deutschen Sportbund und das Bundesministerium des Innern.

Die Ausrichtung spitzensportlicher Großveranstaltungen wie Welt- und Europameisterschaften auf bayerischem Boden fördert der Freistaat in Höhe von 2/5 der Bundeszuwendung.
Andere bedeutende Sportveranstaltungen sind durch die Förderung des Sportbetriebs der Verbände bzw. nicht zu bedeutende Sportveranstaltungen wie Wettkämpfe im Rahmen der Liga durch die pauschale Sportbetriebsförderung der Vereine erfasst.

Der Landessportbeirat besteht seit 1965 und hat die Aufgabe, den Landtag, die Staatsregierung sowie alle mit Sportangelegenheiten befassten Stellen und Einrichtungen in grundsätzlichen Fragen zu beraten. 14 Mitglieder werden von den Fraktionen des Landtags nominiert, die 14 weiteren Mitglieder, darunter auch Vertreter der Sportwissenschaft und der Sportlehrer, werden von Verbänden und Vereinen vorgeschlagen.
Der Landessportbeirat wird jeweils für eine Legislaturperiode eingesetzt.
Zur Beratung sind drei Ausschüsse installiert: für Finanzfragen, für Fragen des Vereinssports und für Fragen des Schul-, Kinder- und Jugendsports.
Die Geschäftsstelle des Landessportbeirats ist im Kultusministerium angesiedelt.
Für die 16. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags wurden folgende Mitglieder benannt:
Martin Bachhuber, MdL, Gudrun Brendel-Fischer, MdL, Günther Felbinger, MdL, Harald Güller, MdL, Bernd Kränzle, MdL, Berthold Rüth, MdL, Julika Sandt, MdL, Peter Schmid, MdL, Diana Stachowitz, MdL, Sylvia Stierstorfer, MdL, Simone Tolle, MdL, Dr. Karl Vetter, MdL, Gerhard Wägemann, MdL, Angelika Weikert, MdL, Karl Bauer, Hans Eiberle, Gottlieb Fauth, Dr. Bernhard Gmehling, Wolfgang Kink, Martina Kobriger, Prof. Dr. Martin Lames, Willi Leichtle , Günther Lommer, Dr. med. Helmut Pabst, Rainer Riedel, Eduard Schäffler, Thomas Schmid, Thomas Urban
In der konstituierenden Sitzung am 17. März 2009 wurde Herr Gerhard Wägemann, MdL, zum Vorsitzenden und Frau Diana Stachowitz, MdL, zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Schul- und Wissenschaftsausschuss wird von Frau Julika Sandt, MdL, der Finanzausschuss von Herrn Willi Leichtle und der Vereinsausschuss von Herrn Berthold Rüth, MdL, geleitet.

Startseite | Kontakt | Publikationen | Presse | Newsletter | Sitemap

