Lehrerin sitzt am Pult vor der Klasse
Die Unterrichtspflichtzeit ist ein Teil der regelmäßigen Arbeitszeit von Lehrkräften ©BalanceFormCreative - stock.adobe.com

Die regelmäßige Arbeitszeit des unterrichtenden Personals an staatlichen Schulen setzt sich zusammen aus der Unterrichtspflichtzeit und der Erledigung der sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben. Die Unterrichtspflichtzeit ist die Zahl an Unterrichtsstunden, die Vollzeitbeschäftigte innerhalb einer Unterrichtswoche regelmäßig zu erteilen haben.

Die Unterrichtspflichtzeiten sind in der folgenden Verordnung festgelegt und wurden durch Bekanntmachungen ergänzt:

Ergänzende Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Stand: 27. März 2024

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