Die Vertreter der Lehrer

Funktion und Aufgaben der Personalvertretung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz schreibt vor, dass Dienststelle und Personalvertretung dafür zu sorgen haben, dass alle in der Dienststelle tätigen Personen nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
Darüber hinaus hat der Personalrat die Aufgabe, Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen und dafür zu sorgen, dass alle zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. durchgeführt werden.
Die Aufgaben sind im Einzelnen im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt. Die Angaben zu den allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung finden sich in Art. 69 Abs. 1 BayPVG.
Die Aufgaben und Möglichkeiten der einzelnen Personalvertretungen hängen außerdem von der Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Dienststelle ab, bei der sie gebildet sind.

Aufbau der PersonalvertretungVorlesen lassen

Im Schulbereich gibt es je nach Schulart eine zwei- bzw. dreistufige Personalvertretung, die entsprechend dem Aufbau der Schulverwaltung hierarchisch gegliedert ist.

  • Dreistufige Personalvertretung für die Volks- und Berufsschulen (außer Fach- und Berufsoberschulen):
    • Örtlicher Personalrat innerhalb des Bereichs des jeweiligen Staatlichen Schulamts im Bereich der Volksschulen
    • Bezirkspersonalrat innerhalb des Regierungsbezirks
    • Hauptpersonalrat beim Kultusministerium
  • Zweistufige Personalvertretung für die Realschulen, Gymnasien sowie die Fach- und Berufsoberschulen:
    • Örtlicher Personalrat an der jeweiligen Schule
    • Hauptpersonalrat beim Kultusministerium
  • Zweistufige Personalvertretung für die Förderschulen:
    • Örtlicher Personalrat innerhalb des Regierungsbezirks
    • Hauptpersonalrat beim Kultusministerium

Informationen zum HauptpersonalratVorlesen lassen

Der Hauptpersonalrat (HPR) vertritt alle Beschäftigten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Er wird von allen Beschäftigten des Kultusministeriums und den nachgeordneten Behörden gewählt. Die Beschäftigten sind in sieben Gruppen vertreten: Gruppen der Beamten (ohne Lehrerbereich), der Arbeitnehmer (ohne Lehrerbereich), der Lehrer an Gymnasien, an Realschulen, an beruflichen Schulen, an Volksschulen und an Förderschulen und Schulen für Kranke.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus den Bestimmungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG).
Einer der Schwerpunkte der Arbeit des HPR ergibt sich aus der Funktion des Kultusministeriums als Einstellungs- und Ernennungsbehörde für unmittelbar nachgeordnete Dienststellen (z.B. Gymnasien, Realschulen, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, ISB usw.), so dass er bei einer Vielzahl von Maßnahmen, für die das Ministerium zuständig ist, zu beteiligen ist.

Der Mitbestimmung des Hauptpersonalrats für diese Bereiche unterliegen u.a.:
Einstellung, Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Beförderung, Höhergruppierung, Rückgruppierung, alle Versetzungen (auch auf Antrag), oder Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen, Inhalt von Personalfragebogen, Erlass von Richtlinien für die Beförderungen, Auswahl bei Versetzungen, Einstellungen und Kündigungen und Beurteilungsrichtlinien um nur die wichtigsten zu nennen.

Die Mitwirkung des Hauptpersonalrats umfasst u.a.:
Erlass von Disziplinarverfügungen und Erhebung der Disziplinarklage, Verlängerung der Probezeit, Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Versagung der vorzeitigen Ruhestandsversetzung, Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit, allgemeine Fragen der Fortbildung. Auch bei Kündigungen wirkt die Personalvertretung mit.

Soweit nachgeordnete Dienststellen (z.B. die Regierungen) Einstellungs- und Ernennungsbehörden sind, wird der Hauptpersonalrat im sog. „Stufenverfahren“ bei allen Personalmaßnahmen beteiligt, wenn eine Einigung auf der nachgeordneten Ebene zwischen der dort gebildeten Personalvertretung (z.B. Bezirkspersonalrat) und der Dienststelle nicht möglich ist.

Kann auch auf der Ebene von Kultusministerium und Hauptpersonalrat keine Einigung erzielt werden, so entscheidet schließlich eine Einigungsstelle, die aus jeweils drei vom Ministerium und vom HPR bestellten Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.

Darüber hinaus hat die Personalvertretung die Aufgabe, gemeinsam mit der Dienststelle dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Weiterhin muss der Hauptpersonalrat auch Beschwerden der Beschäftigten entgegennehmen und auf ihre Abstellung hinwirken.

Wahlperiode 2011 bis 2016Vorlesen lassen

Der Hauptpersonalrat besteht in der laufenden Amtszeit aus 25 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender:
Rolf Habermann (zugleich Vorstand der Gruppe der Lehrer an Volksschulen)
1. Stellvertreter:
Walter Bertl (zugleich Vorstand der Gruppe der Lehrer an Gymnasien)
2. Stellvertreter:
Wolfgang Lambl (zugleich Vorstand der Gruppe der Beruflichen Schulen)
3. Stellvertreter:
Gerd Nitschke (zugleich stellv. Vorstand der Gruppe der Lehrer an Volksschulen)

Vorstände und Stellvertreter

Gruppe der Beamten
Vorstand: Bernd Buckenleib
Stellvertreter: Peter Thoma

Gruppe der Arbeitnehmer
Vorstand: Petra Müller
Stellvertreterin: Renate Meindl

Gruppe der Lehrer an Gymnasien
Vorstand: Walter Bertl
Stellvertreterin: Dagmar Bär
Mitglieder: Rita Bovenz, Andreas Hofmann, Michael Schwägerl

Gruppe der Lehrer an Realschulen
Vorstand: Julia Jacob
Stellvertreterin: Heidi Schreiber

Gruppe der Lehrer an berufl. Schulen
Vorstand: Wolfgang Lambl
Stellvertreter: Rudi Keil

Gruppe der Lehrer an Volksschulen
Vorstand: Rolf Habermann
Stellvertreter: Gerd Nitschke
Mitglieder: Friedrich Doering, Waltraud Lucic, Tomi Neckov, Angelika Neubäcker, Gertrud Nigg-Klee, Ursula Schroll, Judith Wenzl, Evelyn Westphal

Gruppe der Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke
Vorstand: Oswald Hofmann
Stellvertreterin: Gabriele Gabler
Weiteres Vorstandsmitglied: Angelika Neubäcker

Hauptvertrauensperson der schwer behinderten Menschen
Vorstand: Franz-Josef Remling

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung
Vorstand: Ionela Kolb

Kontakt
Salvatorstraße 2
80333 München

Dienstgebäude:
Praterinsel 2
80538 München
Tel: 089/55 25 00-0
Telefax: 089/55 25 00-10

Anfahrt
U-Bahn Linien U4/U5, Haltestelle Lehel
Straßenbahn Linien 17 oder 19, Haltestelle Maxmonument
(siehe auch Link Fahrplanauskunft)

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