An den Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Die Abschlüsse sind gleichwertig mit denen an einer Hauptschule. Ausgenommen davon sind die Förderzentren für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und die Schulen zur Lernförderung sowie i.d.R. die Sonderpädagogischen Förderzentren.
Auch an der besonderen Prüfung für den Quali (qualifizierenden Hauptschulabschluss) können die Schüler teilnehmen.
Ein Teil der Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen erreicht die Lernziele der Grund- und Hauptschule nicht. Dennoch gibt es die Möglichkeit, nachträglich nach Abschluss der Förderschule den Hauptschulabschluss zu erwerben:
Welche Abschlüsse erhalte ich hier?
- Die Schüler wechseln an eine Hauptschule und besuchen diese für ein zusätzliches Jahr.
- Die Schüler melden sich zu einer externen Prüfung an der Hauptschule an.
- Schüler der Schule zur Lernförderung oder des Sonderpädagogischen Förderzentrums können über die beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung den Hauptschulabschluss erreichen. Nähere Auskünfte erteilen die Schulen selbst. (Verzeichnis der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung und der Berufsfachschulen zur sonderpädagogischen Förderung als PDF-Datei)
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die einen M-Zug besuchen, streben den mittleren Schulabschluss an.
An den Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Mittlerer Schulabschluss (=Realschulabschluss)
An den Gymnasien:
Allgemeine Hochschulreife
An den Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Entsprechende berufliche Abschlüsse
An den Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Mittlerer Schulabschluss (=Realschulabschluss)
An den Gymnasien:
Allgemeine Hochschulreife
An den Beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung:
Entsprechende berufliche Abschlüsse