Gleichstellungsbeauftragte für die Beschäftigten des Staatsministeriums
und für die Lehrkräfte an Berufsoberschulen, Fachoberschulen, Gymnasien und Realschulen









Was kann ich als Gleichstellungsbeauftragte für Sie tun?


Sie können sich jederzeit - ohne Einhaltung des Dienstweges - an mich wenden. Ihre Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Allgemeine Aufgaben und Zuständigkeiten:


Anregungen Ihrerseits werden von uns jederzeit gerne entgegengenommen.

PDF Symbol  Arbeitshilfe zur Umsetzung der Art. 16 - 19 (BayGlG)