Lehramt an beruflichen Schulen
An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte des Höheren Dienstes als auch Fachlehrer:
I. Lehrkräfte des Höheren Dienstes
arbeiten in einem äußerst breiten Aufgabenbereich. Neben der Berufsschule als Schwerpunkt des beruflichen Schulsystems erstreckt sich ihr Aufgabengebiet von Wirtschaftsschulen (mittlerer Schulabschluss), über Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien (berufsqualifizierende Bildungsabschlüsse) bis hin zu Fachoberschulen (Fachhochschulreife) und Berufsoberschulen (fachgebundene/allgemeine Hochschulreife).
Die unterrichtliche Tätigkeit der Lehrkraft an beruflichen Schulen besteht vor allem darin, die Erkenntnisse der für die jeweilige Fachrichtung und das Fach einschlägigen Wissenschaften didaktisch umzusetzen und den Schülern in verständlicher Form unter Berücksichtigung der beruflichen Praxis zu vermitteln. Hierauf ist auch die zweiphasige Lehrerausbildung ausgerichtet. Sie besteht aus
1. einem Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen in den verschiedenen Fachrichtungen bzw. einem Studium der Wirtschaftspädagogik und
2. einem zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Informationen zu den allgemeinen Berufsperspektiven, zur Besoldung und Beförderung, zu den Studienberatungen, die Richtlinien zu den Praktika und das Merkblatt über die Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen sind unter „weitere Informationen“ zu finden.
Die unterrichtliche Tätigkeit der Lehrkraft an beruflichen Schulen besteht vor allem darin, die Erkenntnisse der für die jeweilige Fachrichtung und das Fach einschlägigen Wissenschaften didaktisch umzusetzen und den Schülern in verständlicher Form unter Berücksichtigung der beruflichen Praxis zu vermitteln. Hierauf ist auch die zweiphasige Lehrerausbildung ausgerichtet. Sie besteht aus
1. einem Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen in den verschiedenen Fachrichtungen bzw. einem Studium der Wirtschaftspädagogik und
2. einem zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Informationen zu den allgemeinen Berufsperspektiven, zur Besoldung und Beförderung, zu den Studienberatungen, die Richtlinien zu den Praktika und das Merkblatt über die Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen sind unter „weitere Informationen“ zu finden.
II. Quereinstieg/Sondermaßnahmen
Informationen dazu finden Sie hier.
III. Lehrkräfte des gehobenen Dienstes
Lehrkräfte des gehobenen Dienstes werden in Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, Fachlehrer für Hauswirtschaft sowie Fachlehrer für Schreibtechnik unterschieden. Die Fachlehrer werden für einen eng begrenzten Aufgabenbereich zur Erteilung des fachlichen Unterrichts mit überwiegend fachpraktischem Anteil ausgebildet.
- Internet:
- Staatsinstitut Ansbach