Das Ziel, junge Menschen „lebenslänglich“ zur sportlichen Betätigung anzuhalten, können Schule und Sportverein nur gemeinsam erreichen. Des-halb wurde 1991 das Bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1“ ins Leben gerufen. Als Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport stellt das Sport-nach-1-Modell seither einerseits eine wichtige Ergänzung des Pflicht-sportunterrichts an bayerischen Schulen dar und ist andererseits die ideale Plattform für Vereine, junge Talente zu sichten, zu fördern und dauerhaft an sich zu binden. Mit einer Steigerungsrate um mehr als 60% innerhalb der letzten vier Jahre kann es auf eine imposante Entwicklung verweisen: In rund 2.200 Kooperationen, d.h. breitensportlich orientierten „Sportarbeits-gemeinschaften“ bzw. leistungssportlich orientierten „Stützpunkten“, bündeln nunmehr Schulen und Vereine ihre Kräfte, bringen Schülerinnen und Schüler ihr Interesse und ihre Begeisterung an gemeinschaftlichem, ange-leitetem sportlichem Handeln zum Ausdruck.
Das Sport-nach-1-Modell wird staatlich gefördert. Durch die Einführung der sog. Vereinspauschale im Bereich des außerschulischen Sports ergeben sich hier wesentliche Änderungen. -> Mehr Informationen dazu
Zum Schuljahr 2007/08 startet das Sportmentorenmodell „Mentor Sport nach 1“. „Mentor Sport nach 1“ nutzt die bestehenden schulrechtlichen Regelungen, wonach im Rahmen der SMV Arbeitsgruppen gebildet werden können, und institutionalisiert somit das, was z.T. schon Praxis ist, nämlich dass ausgewählte Schüler anderen Schülern in Pausen o-der in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht angeleitetes und selbstorganisiertes Sporttreiben in wenigen ausgewählten, geeigneten Sportarten ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen somit nicht nur gesundheitliche, sportartspezifische, sondern gerade auch persönlichkeitsbildende Aspekte der Eigenverantwortlichkeit.
„Mentor Sport nach 1“ wird von der Bayer. Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt. Detaillierte Informationen enthält der gleichnamige Leitfaden für Schulleiter und Mentorenbetreuer.
„Sport nach 1 in Schule und Verein“
Zuständig: Ref. V.5 und V.6