Die Staatsregierung misst dem Sport wegen seiner pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Funktionen eine außerordentlich hohe Bedeutung bei.
Im Geschäftsverteilungsplan der Staatsregierung ressortiert der Sport im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Abteilung V „Realschulen, Sport“).
Die Hauptaufgaben umfassen dabei den Schulsport, den außerschulischen Sport in den Vereinen und Verbänden, die Ausbildung und Anerkennung von Sportlehrern sowie besondere Ehrungen im Sport.
Sport
Die Zuständigkeit für folgende Sportangelegenheiten liegt beim Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
- Sporteignungsprüfung
- Allgemeiner Hochschulsport
- Bau und Ausstattung universitärer Sportstätten