Grundlagen der Erwachsenenbildung in Bayern
Gesetzliche Grundlagen
Nach Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) vom 24. Juli 1974 handelt es sich bei dem Gebiet der „Erwachsenenbildung“ um einen eigenständigen, gleichberechtigten Hauptbereich des Bildungswesens. „Erwachsenenbildung (Weiterbildung)“ verfolgt das Ziel, durch ein breit gestreutes, vielfältiges Angebot Gelegenheit zu geben, die in der Schule, in der Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern; ihr Bildungsangebot erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Sie ermöglicht dadurch den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns. Sie fördert die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten. Über diese Begriffsbestimmung und die Aufgabenfestlegung der Erwachsenenbildung hinaus legt das Gesetz die Grundsätze der Freiheitlichkeit und der Pluralität als Wesensmerkmale der staatlich geförderten Erwachsenenbildung fest.
Freiheitlichkeit
Der Freistaat Bayern verzichtet darauf, im Bereich der Erwachsenenbildung eigene Einrichtungen zu schaffen oder Veranstaltungen anzubieten. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen festzulegen sowie die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen zu fördern. Den Landesorganisationen und Trägern auf Landesebene wird das Recht der selbständigen Lehrplangestaltung, die Freiheit der Lehre, die unabhängige Auswahl der Leiter und Mitarbeiter und das Selbstverwaltungsrecht gewährleistet. Diese Freiheit der Träger und Landesorganisationen stellt sicher, dass die verschiedenen Einrichtungen und Träger in freier Entscheidung ihren jeweils spezifischen Beitrag in die Bildungsangebote einbringen können. Weil Umfang, Qualität und Inhalte der Arbeit der Erwachsenenbildung keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, tragen die Einrichtungen eine umfassende Verantwortung gegenüber den Teilnehmern an ihren Veranstaltungen.
Pluralität
Der Grundsatz der Freiheitlichkeit führt zu einem weiteren Wesensmerkmal der bayerischen Erwachsenenbildung: dem Grundsatz der Pluralität. Unser demokratisches Staatswesen wird von den verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Kräften getragen und bestimmt. Daraus ergibt sich, dass in den Bildungsangeboten der Erwachsenenbildung auch unterschiedliche Standpunkte zum Ausdruck kommen müssen. Im Gesetz ist ausdrücklich eine plurale Struktur der Erwachsenenbildung festgelegt. So sind verschiedenartige, in ihrer Arbeit gleichberechtigte Landesorganisationen und Träger auf Landesebene entstanden, die ihre Bildungsangebote von unterschiedlichen Ansatzpunkten her gestalten.
Folgende sieben überörtliche Einrichtungen sind staatlich anerkannte Landesorganisationen bzw. Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene:
Folgende sieben überörtliche Einrichtungen sind staatlich anerkannte Landesorganisationen bzw. Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene:
- Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern (AEEB)
- Bayerischer Volkshochschulverband (bvv)
- Katholische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern (KEB)
- Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes (BBV-BW)
- Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw)
- Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft in Bayern (ver.di)
- Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB-BW)
Zusätzlich zu den Einrichtungen dieser staatlich anerkannten Träger der Erwachsenenbildung mit ihrem thematisch breit gestreuten Bildungsangebot bestehen Einrichtungen, die sich überwiegend der politischen Bildung widmen. Überparteilich arbeiten die Akademie für Politische Bildung in Tutzing und die Europäische Akademie. Ferner sind die Bildungseinrichtungen der politischen Stiftungen zu nennen, die in ihrer Arbeit den politischen Parteien nahe stehen.
Siehe auch die Rubrik Politische Bildung
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Kooperation
Die durch den Grundsatz der Pluralität begünstigte Vielfalt der Trägerlandschaft bedarf der Kooperation der Träger untereinander mit dem Ziel, ein abgestimmtes, übersichtliches und flächendeckendes Bildungsangebot an die Bevölkerung heranzutragen und eine wirksame Verwendung der bereitgestellten öffentlichen Mittel sicherzustellen. Diese notwendige Kooperation und Koordination der Arbeit wird im Gesetz ausdrücklich auf der Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Städte und erforderlichenfalls auf der Ebene der Bezirke in Form von Arbeitsgemeinschaften gefordert, zu deren Aufgaben es auch gehört, gemeinsame Veranstaltungsverzeichnisse zu erstellen. Die Zusammenarbeit in der Bildungsarbeit auf Landesebene erfolgt durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung. Diesem Gremium obliegt die Aufgabe, die Staatsregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten, allgemeine Anregungen zu geben, die Zusammenarbeit der staatlich anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung und der staatlich anerkannten Träger auf Landesebene zu fördern und Anregungen für die Zusammenarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu geben. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Landesbeirats, mit den Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche, den Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie anderen Mediensystemen zusammenzuarbeiten.
Die im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichten es den Trägern der Erwachsenenbildung, eine leistungsfähige flächendeckende Struktur aufbauen und ihr Bildungsangebot unmittelbar auf die Interessen der Bürger auszurichten. Zudem ist es gelungen, eine den individuellen Lernbedingungen der Erwachsenen entsprechende Methodik und Didaktik zu entwickeln, die in teilnehmerorientierten Einzelveranstaltungen, in Kursen, in Arbeitsgemeinschaften und Seminaren mit Heimunterbringung verwirklicht wird.
Die im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichten es den Trägern der Erwachsenenbildung, eine leistungsfähige flächendeckende Struktur aufbauen und ihr Bildungsangebot unmittelbar auf die Interessen der Bürger auszurichten. Zudem ist es gelungen, eine den individuellen Lernbedingungen der Erwachsenen entsprechende Methodik und Didaktik zu entwickeln, die in teilnehmerorientierten Einzelveranstaltungen, in Kursen, in Arbeitsgemeinschaften und Seminaren mit Heimunterbringung verwirklicht wird.
Förderung
Die Arbeit der Träger der Erwachsenenbildung wird vor allem durch Teilnehmergebühren und Zuschüsse der Dachorganisationen sowie durch kommunale und staatliche Leistungen getragen. Der Freistaat Bayern fördert die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.
Die staatlichen Zuschüsse werden nach einem in Art. 9 EbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, werden vorrangig gefördert, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen. Der Schlüssel wird vom Kultusministerium nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Träger verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen und vom Staatsministerium zu genehmigenden Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen. Im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus waren für das Jahr 2008 für die allgemeine Erwachsenenbildung 16,79 Mio. € veranschlagt.
Aus einem besonderen Haushaltsansatz für die Förderung von Einrichtungen, die nicht nach dem EbFöG bezuschusst werden können, werden Zuschüsse an den Bayerischen Volksbildungsverband e.V. in München, den Verein Fabi - Paritätische Familienbildungsstätte in München, den Trägerverbund des Zentrums für Umwelt und Kultur Benediktbeuern e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Arbeiterwohlfahrt Bayern e.V., die Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im Sport e.V. in München, den Verein Bayerische Einigung und an das Bildungszentrum Kloster Roggenburg gewährt. Im Haushaltsjahr 2008 sind für diese Einrichtungen insgesamt Zuschüsse von ca. 0,48 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus stehen für die Förderung von Bildungsprojekten für erwachsene Behinderte rund 0,13 Mio. € zur Verfügung.
Die staatlichen Zuschüsse werden nach einem in Art. 9 EbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, werden vorrangig gefördert, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen. Der Schlüssel wird vom Kultusministerium nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Träger verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen und vom Staatsministerium zu genehmigenden Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen. Im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus waren für das Jahr 2008 für die allgemeine Erwachsenenbildung 16,79 Mio. € veranschlagt.
Aus einem besonderen Haushaltsansatz für die Förderung von Einrichtungen, die nicht nach dem EbFöG bezuschusst werden können, werden Zuschüsse an den Bayerischen Volksbildungsverband e.V. in München, den Verein Fabi - Paritätische Familienbildungsstätte in München, den Trägerverbund des Zentrums für Umwelt und Kultur Benediktbeuern e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Arbeiterwohlfahrt Bayern e.V., die Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im Sport e.V. in München, den Verein Bayerische Einigung und an das Bildungszentrum Kloster Roggenburg gewährt. Im Haushaltsjahr 2008 sind für diese Einrichtungen insgesamt Zuschüsse von ca. 0,48 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus stehen für die Förderung von Bildungsprojekten für erwachsene Behinderte rund 0,13 Mio. € zur Verfügung.
Bildungsangebot
Das Bildungsangebot der Erwachsenenbildung erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Als besondere Stärke der Erwachsenenbildung hat es sich erwiesen, dass sie sich sehr rasch auf neue Anforderungen einstellen und ihre Arbeitsfelder entsprechend erweitern kann. Aufgrund der Veränderungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen bieten die Bildungswerke vermehrt Veranstaltungen in aktuellen Bereichen an, z. B. in der Seniorenbildung, der Familienbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Nach dem Statistischen Bericht "Erwachsenenbildung" des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung besuchten 2006 annähernd 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger die knapp 270 000 Veranstaltungen der Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Insgesamt wurde damit eine Leistung von über 31 Millionen Teilnehmerdoppelstunden erbracht. Ein Vergleich der statistischen Kerndaten für die Bildungsarbeit der Jahre 1976 und 2006 lässt erkennen, wie sehr das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Bildungsmaßnahmen angestiegen ist: Das Angebot an Veranstaltungen hat sich seitdem weit mehr als verdoppelt, die Zahl der Teilnehmer ist um mehr als 40 % angewachsen und bei den als Maßstab für die Leistung zugrunde gelegten Teilnehmerdoppelstunden ist eine Steigerung um mehr als 80 % zu verzeichnen. Die nach Teilnehmerzahlen ermittelte Rangfolge der in der Statistik der Erwachsenenbildung ausgewiesenen 14 Themenbereiche lässt erkennen, dass die Interessenschwerpunkte in der Bevölkerung seit Jahren nahezu unverändert sind. Unter den sechs am häufigsten nachgefragten Themenbereichen nimmt der Bereich "Sprachen und Fremdsprachen" die Spitzenposition ein (21 %). Es folgen "Gesundheitsbildung und Hauswirtschaft" (knapp 20 %), “Lebens- und Erziehungsfragen (über 15 %), "Kultur, Kunst und musische Betätigung (knapp 12 %), Verwaltung und Betriebspraxis (knapp 5 %) sowie "Philosophie, Religion, Weltanschauung, Theologie" (5 %). Insgesamt ist festzustellen, dass das Bildungsangebot der Erwachsenenbildung alle grundlegenden Lebensbereiche erfasst.
Nach dem Statistischen Bericht "Erwachsenenbildung" des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung besuchten 2006 annähernd 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger die knapp 270 000 Veranstaltungen der Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Insgesamt wurde damit eine Leistung von über 31 Millionen Teilnehmerdoppelstunden erbracht. Ein Vergleich der statistischen Kerndaten für die Bildungsarbeit der Jahre 1976 und 2006 lässt erkennen, wie sehr das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Bildungsmaßnahmen angestiegen ist: Das Angebot an Veranstaltungen hat sich seitdem weit mehr als verdoppelt, die Zahl der Teilnehmer ist um mehr als 40 % angewachsen und bei den als Maßstab für die Leistung zugrunde gelegten Teilnehmerdoppelstunden ist eine Steigerung um mehr als 80 % zu verzeichnen. Die nach Teilnehmerzahlen ermittelte Rangfolge der in der Statistik der Erwachsenenbildung ausgewiesenen 14 Themenbereiche lässt erkennen, dass die Interessenschwerpunkte in der Bevölkerung seit Jahren nahezu unverändert sind. Unter den sechs am häufigsten nachgefragten Themenbereichen nimmt der Bereich "Sprachen und Fremdsprachen" die Spitzenposition ein (21 %). Es folgen "Gesundheitsbildung und Hauswirtschaft" (knapp 20 %), “Lebens- und Erziehungsfragen (über 15 %), "Kultur, Kunst und musische Betätigung (knapp 12 %), Verwaltung und Betriebspraxis (knapp 5 %) sowie "Philosophie, Religion, Weltanschauung, Theologie" (5 %). Insgesamt ist festzustellen, dass das Bildungsangebot der Erwachsenenbildung alle grundlegenden Lebensbereiche erfasst.
Unverzichtbare Bildungsarbeit
Die Erwachsenenbildung hat sich mit ihrem qualifizierten, vielfältigen und unmittelbar an den Bedürfnissen der Bürger orientierten Bildungsangebot zu einem unverzichtbaren Bereich des Bildungswesens entwickelt. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass jene aktuellen Probleme bewältigt werden können, auf die während der mitunter lange zurückliegenden Schul- und Ausbildungszeit nicht vorbereitet werden konnte. Infolge des unvermindert raschen Wandels im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Bereich wird sie in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen.