Bund / Europa


Gemäß der Verfassungsordnung des Grundgesetzes sind überwiegend die Länder zuständig für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die "Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" (KMK) gewährleistet die notwendigen Gemeinsamkeiten im Bildungswesen und damit auch die Mobilität der Lernenden und Lehrenden zwischen den Ländern. Auch die Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber dem Bund gehört zu den Aufgaben der KMK.

Mit derselben Deutlichkeit, mit der sich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur europäischen Integration bekennt, besteht es zugleich auf der Wahrung der Souveränität bayerischer Bildungspolitik gerade auch in einem zusammenwachsenden Europa. Durch aktive Beteiligung an den Aktionsprogrammen SOKRATES (allgemeine Bildung) und LEONARDO (berufliche Bildung) der Europäischen Union entstehen viele Möglichkeiten, voneinander zu lernen und gemeinsam neue Programme und Ideen zu entwickeln.