Welche Voraussetzungen
gelten für die Aufnahme?
•
Eignung für das Gymnasium
, bestätigt durch das
Übertrittszeugnis
•
Nachweis der besonderen Begabung durch den
entsprechenden Begabungstest
an der aufnehmenden
Schule
•
Teilnahme am
Testunterricht
Die Eltern werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
ihres Kindes
ausführlich informiert
und
beraten
.
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Hochbegabtenklasse
besteht nicht.