Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Bildungslandschaft und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Jährlich besuchen rund sechs Millionen Teilnehmer die rund 270.000 Veranstaltungen. Über 400 Einrichtungen mit einigen Tausend Nebenstellen garantieren ein bayernweites Netzwerk an Weiterbildung.

Nach Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) vom 24. Juli 1974 handelt es sich bei dem Gebiet der „Erwachsenenbildung“ um einen eigenständigen, gleichberechtigten Hauptbereich des Bildungswesens. „Erwachsenenbildung (Weiterbildung)“ verfolgt das Ziel, durch ein breit gestreutes, vielfältiges Angebot Gelegenheit zu geben, die in der Schule, in der Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern; ihr Bildungsangebot erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Sie ermöglicht dadurch den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns. Sie fördert die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten. Über diese Begriffsbestimmung und die Aufgabenfestlegung der Erwachsenenbildung hinaus legt das Gesetz die Grundsätze der Freiheitlichkeit und der Pluralität als Wesensmerkmale der staatlich geförderten Erwachsenenbildung fest.
Freiheitlichkeit
Der Freistaat Bayern verzichtet darauf, im Bereich der Erwachsenenbildung eigene Einrichtungen zu schaffen oder Veranstaltungen anzubieten. Die Rolle des Staates beschränkt sich darauf, die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen festzulegen sowie die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen zu fördern. Den Landesorganisationen und Trägern auf Landesebene wird das Recht der selbständigen Lehrplangestaltung, die Freiheit der Lehre, die unabhängige Auswahl der Leiter und Mitarbeiter und das Selbstverwaltungsrecht gewährleistet. Diese Freiheit der Träger und Landesorganisationen stellt sicher, dass die verschiedenen Einrichtungen und Träger in freier Entscheidung ihren jeweils spezifischen Beitrag in die Bildungsangebote einbringen können. Weil Umfang, Qualität und Inhalte der Arbeit der Erwachsenenbildung keiner staatlichen Kontrolle unterliegen, tragen die Einrichtungen eine umfassende Verantwortung gegenüber den Teilnehmern an ihren Veranstaltungen.
Pluralität
Der Grundsatz der Freiheitlichkeit führt zu einem weiteren Wesensmerkmal der bayerischen Erwachsenenbildung: dem Grundsatz der Pluralität. Unser demokratisches Staatswesen wird von den verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Kräften getragen und bestimmt. Daraus ergibt sich, dass in den Bildungsangeboten der Erwachsenenbildung auch unterschiedliche Standpunkte zum Ausdruck kommen müssen. Im Gesetz ist ausdrücklich eine plurale Struktur der Erwachsenenbildung festgelegt. So sind verschiedenartige, in ihrer Arbeit gleichberechtigte Landesorganisationen und Träger auf Landesebene entstanden, die ihre Bildungsangebote von unterschiedlichen Ansatzpunkten her gestalten.
Folgende sieben überörtliche Einrichtungen sind staatlich anerkannte Landesorganisationen bzw. Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene:
Zusätzlich zu den Einrichtungen dieser staatlich anerkannten Träger der Erwachsenenbildung mit ihrem thematisch breit gestreuten Bildungsangebot bestehen Einrichtungen, die sich überwiegend der politischen Bildung widmen. Überparteilich arbeiten die Akademie für Politische Bildung in Tutzing und die Europäische Akademie. Ferner sind die Bildungseinrichtungen der politischen Stiftungen zu nennen, die in ihrer Arbeit den politischen Parteien nahe stehen.
Kooperation
Die durch den Grundsatz der Pluralität begünstigte Vielfalt der Trägerlandschaft bedarf der Kooperation der Träger untereinander mit dem Ziel, ein abgestimmtes, übersichtliches und flächendeckendes Bildungsangebot an die Bevölkerung heranzutragen und eine wirksame Verwendung der bereitgestellten öffentlichen Mittel sicherzustellen. Diese notwendige Kooperation und Koordination der Arbeit wird im Gesetz ausdrücklich auf der Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Städte und erforderlichenfalls auf der Ebene der Bezirke in Form von Arbeitsgemeinschaften gefordert, zu deren Aufgaben es auch gehört, gemeinsame Veranstaltungsverzeichnisse zu erstellen. Die Zusammenarbeit in der Bildungsarbeit auf Landesebene erfolgt durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung. Diesem Gremium obliegt die Aufgabe, die Staatsregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten, allgemeine Anregungen zu geben, die Zusammenarbeit der staatlich anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung und der staatlich anerkannten Träger auf Landesebene zu fördern und Anregungen für die Zusammenarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu geben. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Landesbeirats, mit den Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche, den Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie anderen Mediensystemen zusammenzuarbeiten.
Die im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichten es den Trägern der Erwachsenenbildung, eine leistungsfähige flächendeckende Struktur aufbauen und ihr Bildungsangebot unmittelbar auf die Interessen der Bürger auszurichten. Zudem ist es gelungen, eine den individuellen Lernbedingungen der Erwachsenen entsprechende Methodik und Didaktik zu entwickeln, die in teilnehmerorientierten Einzelveranstaltungen, in Kursen, in Arbeitsgemeinschaften und Seminaren mit Heimunterbringung verwirklicht wird.

Die Arbeit der Träger der Erwachsenenbildung wird vor allem durch Teilnehmergebühren und Zuschüsse der Dachorganisationen sowie durch kommunale und staatliche Leistungen getragen. Der Freistaat Bayern fördert die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.
Die staatlichen Zuschüsse werden nach einem in Art. 9 EbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, werden vorrangig gefördert, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen. Der Schlüssel wird vom Kultusministerium nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Träger verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen und vom Staatsministerium zu genehmigenden Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen. Im Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind für das Jahr 2011 für die allgemeine Erwachsenenbildung 18,48 Mio. € veranschlagt.
Aus einem besonderen Haushaltsansatz für die Förderung von Einrichtungen, die nicht nach dem EbFöG bezuschusst werden können, werden Zuschüsse an den Bayerischen Volksbildungsverband e.V. in München, den Verein Fabi - Paritätische Familienbildungsstätte in München, den Trägerverbund des Zentrums für Umwelt und Kultur Benediktbeuern e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Arbeiterwohlfahrt Bayern e.V., die Bayerische Akademie für Erwachsenenbildung im Sport e.V. in München, den Verein Bayerische Einigung und an das Bildungszentrum Kloster Roggenburg gewährt. Im Haushaltsjahr 2011 sind für diese Einrichtungen insgesamt Zuschüsse von ca. 0,53 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus stehen für die Förderung von Bildungsprojekten für erwachsene Behinderte rund 0,11 Mio. € zur Verfügung.

Das Bildungsangebot der Erwachsenenbildung erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Als besondere Stärke der Erwachsenenbildung hat es sich erwiesen, dass sie sich sehr rasch auf neue Anforderungen einstellen und ihre Arbeitsfelder entsprechend erweitern kann. Aufgrund der Veränderungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen bieten die Bildungswerke vermehrt Veranstaltungen in aktuellen Bereichen an, z. B. in der Seniorenbildung, der Familienbildung, der beruflichen Weiterbildung, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie in der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Nach dem Statistischen Bericht "Erwachsenenbildung" des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung besuchten 2008 annähernd 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger die rund 270 000 Veranstaltungen der Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Insgesamt wurde damit eine Leistung von über 30 Millionen Teilnehmerdoppelstunden erbracht. Ein Vergleich der statistischen Kerndaten für die Bildungsarbeit der Jahre 1976 und 2008 lässt erkennen, wie sehr das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Bildungsmaßnahmen angestiegen ist: Das Angebot an Veranstaltungen hat sich seitdem nahezu verdreifacht, die Zahl der Teilnehmer ist um mehr als 40 Prozent angewachsen und bei den als Maßstab für die Leistung zugrunde gelegten Teilnehmerdoppelstunden ist eine Steigerung um mehr als 70 Prozent zu verzeichnen. Die nach Teilnehmerzahlen ermittelte Rangfolge der in der Statistik der Erwachsenenbildung ausgewiesenen 14 Themenbereiche lässt erkennen, dass die Interessenschwerpunkte in der Bevölkerung seit Jahren nahezu unverändert sind. Unter den sechs am häufigsten nachgefragten Themenbereichen nimmt der Bereich "Sprachen und Fremdsprachen" die Spitzenposition ein (20,5 Prozent). Es folgen "Gesundheitsbildung und Hauswirtschaft" (19,8 Prozent), “Lebens- und Erziehungsfragen" (15,1 Prozent), "Kultur, Kunst und musische Betätigung" (13,1 Prozent), "Philosophie, Religion, Weltanschauung, Theologie" (4,8 Prozent) sowie "Verwaltung und Betriebspraxis" (3,8 Prozent). Insgesamt ist festzustellen, dass das Bildungsangebot der Erwachsenenbildung alle grundlegenden Lebensbereiche erfasst.
Die Erwachsenenbildung hat sich mit ihrem qualifizierten, vielfältigen und unmittelbar an den Bedürfnissen der Bürger orientierten Bildungsangebot zu einem unverzichtbaren Bereich des Bildungswesens entwickelt. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass jene aktuellen Probleme bewältigt werden können, auf die während der mitunter lange zurückliegenden Schul- und Ausbildungszeit nicht vorbereitet werden konnte. Infolge des unvermindert raschen Wandels im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Bereich wird sie in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen.

Der Grundsatz der Freiheitlichkeit hat zur Folge, dass die Bildungsveranstaltungen ohne inhaltliche Auflage eigenständig gestaltet werden können. Im Unterschied zur Schule gibt es für die Erwachsenenbildung keinen staatlichen Lehrplan. Dieses Recht auf freie Planung und Gestaltung der Veranstaltungen ist wohl die eigentliche Ursache für die Vielfalt der angebotenen Themen aus dem musisch-gestalterischen, persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Bereich.
Schlüsselt man die einzelnen (14) Themenbereiche der Erwachsenenbildung nach der Anzahl der Teilnehmerdoppelstunden auf, so ergibt sich folgende Rangfolge (Stand: 2006):
Abgesehen von diesem klassischen Bereich der Erwachsenenbildung zeigt sich ein Trend zur zunehmenden Verzahnung mit der beruflichen Weiterbildung: Im Angebot sind in steigendem Maße berufsbezogene Qualifikationsmaßnahmen. Sie geben Gelegenheit, Kenntnisse zu vertiefen und in der modernen Arbeitswelt wichtige Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Mit dieser Entwicklung aber ergeben sich für die Allgemeine Weiterbildung neue Herausforderungen. Beispielsweise ist die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern. Die Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene unternehmen diesbezüglich mittlerweile bereits beträchtliche Anstrengungen.
Bei allen Überlegungen zur inhaltlichen Weiterentwicklung des bewährten Systems bleibt erneut zu beachten, dass die Freiheit und Unabhängigkeit der Träger der Erwachsenenbildung gesetzlich garantiert ist, was sich insbesondere aus Art. 4 Abs. 3 EbFöG ergibt. Diese Bestimmung legt fest, dass die öffentliche Förderung der Erwachsenenbildung das Recht der Träger auf selbständige Lehrplangestaltung unberührt lässt und die Freiheit der Lehre, die unabhängige Auswahl der Leiter und Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildungsvoraussetzungen sowie das Selbstverwaltungsrecht gewährleistet. Zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung sind zunächst die Träger selbst aufgerufen.

Landesorganisationen der Erwachsenenbildung
Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung in Bayern e.V. (AEEB)
- Landesstelle -
Herzog-Wilhelm-Str. 24
80331 München
Tel.: 089/5 43 44 77-0
Fax: 089/5 43 44 77-25
E-Mail: landesstelle@aeeb.de
Internet: www.aeeb.de
Bayer. Volkshochschulverband e.V. (bvv)
Fäustlestraße 5a
80339 München
Tel.: 089/5 10 80 - 0
Fax : 089/5 02 38 12
E-Mail: bw@vhs-bayern.de
Internet: www.vhs-bayern.de
Kath. Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern (KEB Bayern)
Mandlstraße 23
80802 München
Tel.: 089/3 81 02 - 0
Fax : 089/3 81 02 - 1 03
E-Mail: landesstelle@keb-bayern.de
Internet: www.keb-bayern.de
Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene
Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes (BBV-BW)
Max-Joseph-Straße 9
80333 München
Tel.: 089/5 58 73 - 163
Fax : 089/5 58 73 - 510
E-Mail: Bildungswerk@BayerischerBauernVerband.de
Internet: www.bayerischerbauernverband.de
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V. (bbw)
Infanteriestraße 8
80797 München
Tel: 089 / 44108 - 100
Fax: 089 / 44108 - 195
E-Mail: info@bbw.de
Internet: www.bbw.de
Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Bayern e.V.
Schwanthalerstr. 64
80336 München
Tel.: 089/599 77 3333
Fax : 089/599 77 3099
E-Mail: Sekretariat@verdi-bw-bayern.de
Internet: www.verdi-bw-bayern.de
Bildungswerk des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (dgb-bw)
Landesbezirk Bayern
Schwanthalerstraße 64
80336 München
Tel.: 089/55 93 36 11
Fax : 089/53 80 49 4
E-Mail: webmaster@dgb-bildungswerk-bayern.de
Internet: www.dgb-bildungswerk-bayern.de

Der Landesbeirat für Erwachsenenbildung
Die durch den Grundsatz der Pluralität begünstigte Vielfalt der Trägerlandschaft bedarf der Kooperation der Träger untereinander mit dem Ziel, ein abgestimmtes, übersichtliches und flächendeckendes Bildungsangebot an die Bevölkerung heranzutragen und eine wirksame Verwendung der bereitgestellten öffentlichen Mittel sicherzustellen. Diese notwendige Kooperation und Koordination der Arbeit wird im Gesetz ausdrücklich auf der Ebene der Landkreise oder der kreisfreien Städte und erforderlichenfalls auf der Ebene der Bezirke in Form von Arbeitsgemeinschaften gefordert, zu deren Aufgaben es auch gehört, gemeinsame Veranstaltungsverzeichnisse zu erstellen. Die Zusammenarbeit in der Bildungsarbeit auf Landesebene erfolgt durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung. Diesem Gremium obliegt die Aufgabe, die Staatsregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten, allgemeine Anregungen zu geben, die Zusammenarbeit der staatlich anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung und der staatlich anerkannten Träger auf Landesebene zu fördern und Anregungen für die Zusammenarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu geben. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Landesbeirats, mit den Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche, den Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie anderen Mediensystemen zusammenzuarbeiten.
Die im Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung festgelegten Rahmenbedingungen ermöglichten es den Trägern der Erwachsenenbildung, eine leistungsfähige flächendeckende Struktur aufzubauen und ihr Bildungsangebot unmittelbar auf die Interessen der Bürger auszurichten. Zudem ist es gelungen, eine den individuellen Lernbedingungen der Erwachsenen entsprechende Methodik und Didaktik zu entwickeln, die in teilnehmerorientierten Einzelveranstaltungen, in Kursen, in Arbeitsgemeinschaften und Seminaren mit Heimunterbringung verwirklicht wird
Der Zweite Bildungsweg bietet Bildungsangebote für Menschen, die nach ihrer eigentlichen Schulzeit weitere Abschlüsse machen wollen oder die den angestrebten Schulabschluss nicht im Normal- durchlauf an der Regelschule erworben haben.
In Bayern gibt es dazu die Abendrealschule, das Abend- gymnasium, das Kolleg und das Telekolleg. Auch die Begabtenprüfung zählt zum Zweiten Bildungsweg.

Voraussetzungen sind

In der Regel am Abend. Er umfasst wöchentlich 17 bis 20 Stunden. In der Abschlussklasse kann auch Tagesunterricht erteilt werden.

Sie führt Berufstätige in drei oder vier Jahren zum Realschulabschluss.
Unterrichtet wird nach dem Lehrplan der Realschule. Die Anzahl der Fächer ist jedoch geringer.
Auch an der Abendrealschule gibt es drei Wahlpflichtfächergruppen. Sie entsprechen im wesentlichen denen der Realschule. Bereits im ersten Schuljahr muss man sich für eine Gruppe entscheiden.

In den Vorkurs des Abendgymnasiums können insbesondere Bewerberinnen und Bewerber ohne mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.

Das Abendgymnasium umfasst die Jahrgangsstufen I und II (Eingangsphase), III und IV (Kursphase). Es führt berufstätige Erwachsene im vierjährigen Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife.
Es gibt verschiedene Ausbildungsrichtungen:
Der Unterricht findet an fünf oder sechs Abenden pro Woche statt. In den Jahrgangsstufen I und II kann er auch auf vier Abende verteilt werden. Stoffauswahl und Lehrmethode berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schüler. Die Zahl der Fächer ist wegen der Berufstätigkeit im Vergleich zum Gymnasium geringer.
In den Jahrgangsstufen I und II wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen III und IV belegt der Schüler - ähnlich wie in der Kollegstufe des Gymnasiums - Leistungs- und Grundkurse.

Das Kolleg führt Erwachsene in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife.
In den Vorkurs des Kollegs können insbesondere Bewerber ohne mittleren Schulabschluss aufgenommen werden, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit sowie ein Mindestalter von 17 Jahren aufweisen. Die endgültige Aufnahme setzt das Bestehen einer Probezeit voraus.

Das Kolleg führt Erwachsene in drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife. Es umfasst die Jahrgangsstufen I (Eingangsphase), II und III (Oberstufe).
Die Kollegs gibt es mit zwei Ausbildungsrichtungen: altsprachlich und neusprachlich
Die Sprachenfolge ist am altsprachlichen Kolleg:
Latein - Griechisch / Englisch
Am neusprachlichen Kolleg:
Englisch - Französisch / Latein / Russisch / Italienisch / Spanisch
Der Unterricht am Kolleg ist ganztägig, eine berufliche Tätigkeit daneben ist nicht möglich.
Stoffauswahl und Lehrmethode berücksichtigen Vorbildung, Lebensreife und Berufserfahrung der erwachsenen Schüler.
In der Jahrgangsstufe I wird der Unterricht nach einer festen Stundentafel erteilt. In den Jahrgangsstufen II und III wird nach dem System der gymnasialen Oberstufe unterrichtet.

Mittlerer Schulabschluss oder verpflichtende Teilnahme am Vorkurs sowie erfolgreiche Teilnahme an den ersten Feststellungsprüfungen im ersten Trimester in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Und: Abgeschlossene oder bis zum Ende des Lehrgangs abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige Berufserfahrung.

Aufgenommen werden auch Meister, Absolventen von Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung und Bewerber mit Fortbildungsprüfungen, die vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannt sind (z. B. Fachwirt).

Das Telekolleg ist eine Bildungseinrichtung des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks. Das Telekolleg Multimedial führt in vier Trimestern zur Fachhochschulreife .
Das Telekolleg stützt sich auf
Die Kollegtage finden etwa jeden zweiten Samstag statt. Sie werden vom Kultusministerium festgelegt und sollen den Kursteilnehmern Gelegenheit zur Aussprache mit den Lehrkräften geben.
Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan der Fachoberschule.
Im Telekolleg Multimedial gibt es drei Ausbildungsrichtungen:
Die Ausbildungsrichtung ist durch die berufliche Vorbildung festgelegt.

Standorte der Kollegtagschulen:
Oberbayern:
Altötting, Bad Tölz, Freilassing, Freising, Ingolstadt, München, Rosenheim
Niederbayern:
Landshut, Passau
Oberpfalz:
Amberg, Regensburg, Weiden
Oberfranken:
Bamberg, Bayreuth, Hof
Mittelfranken:
Ansbach, Nürnberg
Unterfranken:
Aschaffenburg, Schweinfurt, Würzburg
Schwaben:
Augsburg, Donauwörth, Neu-Ulm

Die Begabtenprüfung soll besonders befähigten Berufstätigen ermöglichen, die Berechtigung zu einem Hochschulstudium zu erwerben. Diese Prüfung ist für Personen gedacht, die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium in Frage kommen, aber wegen ihres Entwicklungsgangs keinen schulischen Bildungsgang bis zur Hochschulreifeprüfung durchlaufen konnten.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Anschluss daran eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. Die Hauptwohnung muss in Bayern sein. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Interessenten sollten sich unbedingt vorher über die Prüfungsanforderungen informieren.
Nicht zugelassen werden Bewerber, die bereits erfolglos versucht haben, die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen. Ausgeschlossen sind auch Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen können (Schüler und Absolventen der Berufsoberschule).
Die Prüfung wird zweimal im Jahr durchgeführt:
Sie findet im Kultusministerium statt.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst
Der mündliche Teil umfasst
Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt im Selbststudium.
Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit, einen Oberstufenlehrgang an einer Abendrealschule, Fernlehrgänge oder Kurse an einer Volkshochschule zu belegen.
