


Förderschulen bieten Unterstützung für Schüler mit einem besonderen Förderschwerpunkt. Sie arbeiten in der Grundstufe eng mit den Grundschulen zusammen, vor allem in folgenden Fragen:
Wie kann ich ein Kind in einer Förderschule einschulen?
Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten an der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung anzumelden, wenn die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule nicht gegeben sind. Hier arbeiten Förderschule und Grundschule eng zusammen.
Wie lange bleibt ein Kind an einer Förderschule?
Wenn die Lehrkräfte der Förderschule der Ansicht sind, dass ein Kind auch an einer Regelgrundschule erfolgreich unterrichtet werden kann, wird ein Probeunterricht an der Grundschule organisiert. In enger Absprache der Lehrkräfte von Grundschule und Förderschule wird eine Entscheidung getroffen.
Wer unterstützt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule?
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützt die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen.
Wer ist der MSD?
Der MSD sind Sonderschullehrer, die an die allgemeinen Schulen kommen und dort Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerinnen und Schüler somit aktiv am Unterricht teilnehmen können.

Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich integriert werden können.
Angebote:
- Diagnostik und Förderung
- Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern
- Fortbildungen für Lehrkräfte
Der MSD der zuständigen Förderschule kann über die Schulleitung der allgemeinen Schule angefordert werden.
Außenklassen
Hier arbeiten eine Klasse der Förderschule und eine Klasse der allgemeinen Schule zusammen. Dies kann unter dem Dach der allgemeinen Schule oder der Förderschule stattfinden. So kann aus räumlicher Nähe persönliche, soziale und pädagogische Nähe werden. Außenklassen an der allgemeinen Schule gibt es vor allem von Förderzentren, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Die Verschiedenheit der Kinder wird als besondere Chance für die Klassen und für jeden Einzelnen gesehen.
Kooperationsklassen
Bei Kooperationsklassen handelt es sich um besondere Klassen der allgemeinen Schule.
Kooperationsklassen besuchen
- Kinder ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn dieser nicht so umfangreich ist, dass er nur an einer Förderschule erfüllt werden kann,
- Kinder, die aus einer Förderschule in eine Klasse der allgemeinen Schule zurückgeführt worden sind und bei denen noch individueller Förderbedarf besteht.
Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan für die Grundschule oder Hauptschule. Eine Lehrkraft der Förderschule betreut die Kooperationsklasse mit mehreren Stunden pro Woche im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. Die Klassenleitung der allgemeinen Schule und die Lehrkraft der Förderschule arbeiten eng zusammen und beraten sich regelmäßig. Die sonderpädagogische Unterstützung kann sowohl innerhalb der Klasse als auch in Kleingruppen oder als Einzelförderung erfolgen. Sie ist nicht auf die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf begrenzt, so dass auch Kinder ohne Förderbedarf von der besonderen Förderung in einer Kooperationsklasse profitieren können.

Übergang Förderschule - Beruf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Das Projekt „Übergang Förderschule-Beruf“ soll jungen Menschen mit geistiger Behinderung neue Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen. Zielgruppe sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bisher in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingetreten wären, sich mit entsprechender Unterstützung jedoch voraussichtlich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können.
Am 7. Oktober 2009 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium, dem Sozialministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit feierlich unterzeichnet. Diese Kooperationsvereinbarung kann als Meilenstein für eine Eingliederung von jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gesehen werde.
Schule-Beruf: Wege finden – Übergänge gestalten
Fachtagung am 06. März 2009, an der Universität Würzburg Mehr als 200 Lehrerinnen und Lehrer aus Förderschulen – Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung – nahmen an der Fachtagung teil, die von der Universität Würzburg mit Unterstützung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veranstaltet wurde.
Die Lebenswege im Anschluss an die Schule sind zunehmend individuell und vielgestaltig. Jugendliche mit geistiger Behinderung müssen beispielsweise die passende Entscheidung treffen für WfbM, Integrationsfirma oder allgemeinen Arbeitsmarkt. Aufgabe der Schule ist, diese jungen Menschen dabei zu unterstützen.
Nicht nur das erfolgreiche bayernweite Projekt "Übergang Förderschule-Beruf" zeigt, dass auch für Schulabgänger des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichbar sein kann, wenn eine intensive Begleitung bereits während der Berufsschulstufe beginnt und über die Schulzeit hinaus fortbesteht.
Chancen und Konsequenzen dieser Entwicklungen wurden im Rahmen dieser Tagung aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Dr. Matthias Küchler (Tübingen) nahm im einführenden Fachvortrag Stellung zum Thema "Konsequenzen einer integrativeren Arbeitsmarktsituation". In zehn Workshops, mit Themen von "Arbeitsagentur" bis "Zukunftsplanung" setzten sich die Teilnehmer mit dem breitem Spektrum des Themenbereichs auseinander und nützten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch über die Arbeit in der Berufsschulstufe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Projekt-Homepage:
www.projekt-uebergang-schule-beruf.de

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