Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Bei einer nicht geringen Zahl von Schülern ist der Schulerfolg durch besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beeinträchtigt. Davon sind insbesondere Schüler der Grundschule, aber auch Schüler aller anderen Schularten betroffen. Zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens hat das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Richtlinien zur Förderung erlassen.

In diesen Richtlinien werden nach möglichen Ursachen verschiedene Ausprägungen der besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterschieden: Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie, Dyslexie) mit teilweise hirnorganisch bedingten, gravierenden Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen und eine vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), die in mehr oder minder starker Ausprägung eine Verzögerung im individuellen Lese- und Schreiblernprozess darstellt. Zu unterscheiden sind zusätzlich Erscheinungsformen der Lese- und Rechtschreibschwäche bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Ansprechpartner bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind neben den Lehrkräften der Klasse die Schulpsychologen, in besonderen Fällen die staatlichen Schulberatungsstellen.

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