Zum Förderantrag

Auf der folgenden Internetseite kann die Förderung eines mobilen digitalen Endgeräts (Tablet, Laptop oder Convertible) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ teilnimmt und im Schuljahr 2022/2023 noch keine Förderung beantragt wurde. Volljährige Schülerinnen und Schüler sind selbst antragsberechtigt.


Erklärvideo zur Antragstellung

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Auf einen Blick

Die Grafik zeigt die Förderantragstellung auf einen Blick.


Im Detail

Online-Förderantrag

Der Förderantrag muss zunächst online beim Landesamt für Schule (LAS) eingereicht werden. Das entsprechende Online-Formular ist unter www.dsdz.bayern.de erreichbar.

Auswahl der Schule

  • Wählen Sie zunächst eine Schulart aus (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule oder Wirtschaftsschule).
  • Wählen Sie dann den Regierungsbezirk aus, in dem sich die Schule befindet. Sollten Sie bei der Auswahl der Schule Ihres Kindes Unterstützung benötigen, in welchem Regierungsbezirk die Schule Ihres Kindes liegt, können Sie sich auf der Homepage des Kultusministeriums informieren, indem Sie auf die verschiedenen Regierungsbezirke in der Karte klicken.
  • Wählen Sie die Schule aus, die Ihr Kind besucht.
  • Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, wenden Sie sich hierfür bitte an die Schule Ihres Kindes.

Daten der Schülerin bzw. des Schülers

Füllen Sie die Felder aus. Geben Sie den Nachnamen und den Vornamen Ihres Kindes sowie die Jahrgangsstufe an, die Ihr Kind derzeit besucht.

Angaben zum Erziehungsberechtigten

Füllen Sie die Felder aus.

Angaben zum mobilen Endgerät

Die Schule kann technische Kriterien festlegen, die das digitale Gerät erfüllen muss. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist eine Förderung des Geräts möglich. Zudem darf das Kaufdatum nicht vor dem 07. Juni 2023 liegen.

Andere Leistungen

Füllen Sie die Felder aus.

Elektronische Übermittlung des Antrags

Wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist, wird der Antrag mit einem Klick auf „Absenden“ übertragen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag zusammen mit den Belegen an der Schule Ihres Kindes einzureichen ist (s. Schritte 3 und 4).

Die dritte Seite des Antrags dient der Antragsprüfung durch die Schule. Von den Erziehungsberechtigten ist diese Seite nicht auszufüllen.

Nachdem der Antrag digital übermittelt wurde (s. Schritt 1), können Sie den Antrag herunterladen. Zusätzlich wird Ihnen der ausgefüllte Antrag an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Schule,

  • in welcher Form (in Papier oder in digitaler Form) und
  • bis wann

der Antrag eingereicht werden muss.

Die Schule überprüft, ob

  • der Antrag vollständig ausgefüllt wurde,
  • die entsprechenden Belege beigefügt sind,
  • die Antragstellerin bzw. der Antragssteller antragsberechtigt ist (d. h. Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsberechtigter eines Kindes ist, das am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ beteiligt ist oder eine volljährige Schülerin bzw. ein volljähriger Schüler in einer Pilotklasse) und
  • ob das gekaufte mobile Endgerät förderfähig ist.

Das Prüfergebnis wird an das Landesamt für Schule übermittelt.

Sie erhalten per E-Mail einen Förderbescheid. Der Förderbetrag wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.


Die wichtigsten Fragen im Überblick

Geben Sie hier die Gerätebezeichnung an: z. B. „Apple iPad (9. Generation)“; „Microsoft Surface Go3 o. Ä.

Nichtzuwendungsfähiges Zubehör wäre beispielsweise eine Schutzfolie oder eine Tasche für das Gerät. Unter sonstigen Nebenleistungen versteht man eine Versicherung, Einrichtungskosten, Garantieverlängerung oder auch Kosten für Software usw.

Das Datum ist auf dem Kaufbeleg (Rechnung oder Kassenzettel) zu finden.

Kaufbeleg: Ein Kaufbeleg ist ein Dokument, das üblicherweise einem Verbraucher ausgehändigt wird, wenn ein Verkauf erfolgt. In der Regel enthält er Informationen darüber, was gekauft wurde, wie viel bezahlt wurde und wie die Zahlung erfolgt.

Zahlungsbeleg: Er gilt als Beweis, dass eine Zahlung tatsächlich geleistet wurde (z. B. Kassenbon bei Barzahlung, Nachweis der Einzugsermächtigung oder Überweisung auf dem Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung)

Wenn ein Gerät direkt im Laden bar oder mit EC-Karte bezahlt wurde, ist der Kaufbeleg zugleich der Zahlungsbeleg.

Bitte informieren Sie sich bei der Schule Ihres Kindes, bis wann der Förderantrag online gestellt und zusammen mit den Belegen bei der Schule eingereicht werden soll.
Förderanträge, die nach dem 23. Februar 2024 eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kombination aus Fördermitteln des Landes im Rahmen des Pilotversuchs „Digitale Schule der Zukunft“ mit Fördermitteln Dritter (z. B. Förderverein, Stiftung, Sozialhilfeträger, Kommune etc.) ist grundsätzlich möglich. Jedoch darf die Summe aller Förderungen nicht höher sein als die Kosten für das mobile Endgerät. Daher muss angegeben werden, ob weitere Fördermittel beantragt oder bereits ausgezahlt wurden.

Anzugeben sind dabei nur Förderungen, die nicht von den Erziehungsberechtigten zurückzuzahlen sind (z. B. im Fall, dass ein Förderverein der Schule den Geldbetrag nur vorgestreckt hat).

Die mobilen Endgeräte werden vom Freistaat mit je 300 Euro gefördert.

Zu beachten ist dabei, dass die Zuwendungen aller Zuwendungsgeber die Höhe der förderfähigen Ausgaben (Kosten für das mobile Gerät einschließlich der von den Schulen im Rahmen von Anlage 1 ggf. verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten) nicht übersteigen.

Sollte sich durch eine zusätzliche Förderung eine Überförderung ergeben (d. h. eine Förderung, die die förderfähigen Gesamtkosten übersteigt), wird die staatliche Förderung im Rahmen des Pilotversuchs entsprechend reduziert.

Eine erneute Förderung ist möglich, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in eine andere Schule wechselt und das ursprünglich gekaufte Gerät in der neuen Schule nicht eingesetzt werden kann (vgl. Nr. 7.4.2 der Förderrichtlinie ). Wird innerhalb einer Schule die Klasse gewechselt, ist keine erneute Förderung möglich .

Der Zeitraum ist abhängig vom Prüfprozess an der jeweiligen Schule und an der Bewilligungsstelle, dem Landesamt für Schule. Nach positiver Prüfung werden die Fördergelder schnellstmöglich ausgezahlt. Zu beachten ist zusätzlich die übliche Dauer der Überweisung bis zur Gutschrift auf dem Konto.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu Fragen rund um das Förderverfahren finden Sie bei den FAQ zur Beschaffung der mobilen Endgeräte.

Stand: 27. März 2024

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