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 An der Schule einen Beruf erlernen?

Das funktioniert!

Denn in Bayern gibt es eine Vielzahl an Berufsfachschulen – insgesamt über 80 Ausbildungsrichtungen in den unterschiedlichsten Branchen: Gastronomie, Handwerk, Technik, Kunst, kaufmännische Berufe, Sozialwesen, Musik und Fremdsprachen.

Die Bandbreite der Abschlüsse für die Schülerinnen und Schüler geht dabei von A wie Assistentin für Ernährung bis Z wie Zupfinstrumentenmacher.

An den Berufsfachschulen aus dem Bereich Gesundheitswesen können Pflege- und Heilberufe erlernt werden, für die kein Medizinstudium nötig sind.

Zum Beispiel Physiotherapie oder Logopädie.

Die Aufnahmebedingungen für die unterschiedlichen Berufsfachschulen sind ganz verschieden.

Mal wird der Abschluss der Mittelschule gefordert, mal der mittlere Schulabschluss, in ganz wenigen Fällen auch das Abitur.

Je nach Fachrichtung dauert die Ausbildung zwischen einem und drei Jahre.

An den Berufsfachschulen findet der Unterricht in Vollzeit statt.

Bei den Fächern gibt es zwei Richtungen: zum einen die Allgemeinbildenden, zum anderen jene, die für den jeweiligen Beruf relevant sind.

Hinzu kommt – und das ist der Unterschied zur Berufsschule – die praktische Ausbildung.

Hier werden die Schülerinnen und Schüler auf ihre künftige Arbeitswelt vorbereitet.

Projektarbeit steht hier im Mittelpunkt, aber auch ganz neue Unterrichts-Methoden.

Großer Wert wird etwa auf den Erwerb von sozialen Kompetenzen gelegt – die Basis für eine erfolgreiche Karriere im Berufsleben.

An den einjährigen Berufsfachschulen werden die Inhalte des ersten Jahres in einer dualen Berufsausbildung erworben.

An den Berufsfachschulen im Bereich des Gesundheitswesens findet die praktische Ausbildung auch außerhalb der Schule statt, zum Beispiel in Krankenhäusern.

Ergänzend zum Unterricht machen die Schülerinnen und Schüler Praktika in Betrieben.

Dafür werden sie in der Schule gut vorbereitet, damit sie draußen vom ersten Tag an die nötige Praxiserfahrung sammeln können.

Im Jahr 2020 wurden die Ausbildungen in den Pflegeberufen neu geordnet.

Seitdem sind Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege unter einem Dach.

Die Schülerinnen und Schüler lernen dadurch alle Bereiche der Versorgung kennen und erlernen die pflegende Arbeit mit Menschen in sämtlichen Altersgruppen.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist somit die Grundlage für ein überaus modernes Berufsbild.

Ob in der Kinderklinik oder im Altersheim, die Einsatzmöglichkeiten nach dem Abschluss an der Berufsfachschule sind flexibel.

An den Berufsfachschulen für Kinderpflege werden die jungen Menschen auf eine Aufgabe vorbereitet, die mit sehr viel Verantwortung verbunden ist.

Als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen haben sie sich schon während der Ausbildung mit dem Thema frühkindliche Bildung in Theorie und Praxis auseinandergesetzt – und geben dieses Wissen nun weiter.

Die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung dauert zwei Jahre in Vollzeit.

Das Ziel der Schülerinnen und Schüler: zur Helferin oder zum Helfer für Ernährung und Versorgung ausgebildet zu werden.

Sie haben außerdem die Chance, mit einem zusätzlichen dritten Jahr Assistentin oder Assistent für Ernährung und Versorgung zu werden.

Oder den Titel Hauswirtschafterin oder Hauswirtschafter zu erlangen.

Dieser Titel wird durch die Industrie- und Handelskammer in einem feierlichen Akt vergeben.

Für die Absolventinnen und Absolventen stehen dadurch die Türen weit offen: Sie haben die Möglichkeit, in einem vielfältigen Berufsumfeld tätig zu werden – vom privaten Haushalt bis hin zum Management eines Großhaushalts.

Hinzu kommen zahlreiche attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Vermittlung von beruflicher Kompetenz an der Berufsfachschule ist das eine.

Mindestens so wichtig ist aber auch der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Dazu gehen die Berufsfachschulen in Bayern in allen Unterrichtsfächern auch auf die Kernfragen unserer Zeit ein: Wie leben wir friedlich miteinander zusammen?

Wie können wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten?

Wie funktioniert die Digitalisierung der Berufs-und Arbeitswelt?

Das Schulleben ist dabei geprägt durch ein faires, zuvorkommendes und verständnisvolles Miteinander – die besten Voraussetzungen für eine individuelle Persönlichkeitsentwicklung.

Die Ausbildung an der Berufsfachschule endet mit einer Abschlussprüfung.

Ist diese erfolgreich bestanden, wird in den meisten Ausbildungs-Bereichen der Berufsabschluss verliehen.

In manchen Fachrichtungen kann dieser Berufstitel auch mit einer Prüfung bei einer Kammer erworben werden.

Der besondere Vorteil der Berufsfachschule: Wer gute Leistungen erzielt und ausreichend gute Englischkenntnisse hat, bekommt automatisch den mittleren Schulabschluss.

In besonderen Bildungsangeboten und bei doppelter Qualifizierung kann sogar parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden – der Zugang zu einem Studium.

Ob die Schülerinnen und Schüler nach der Ausbildung in ihrem Beruf arbeiten oder sich noch weiterbilden, entscheiden sie selber.

Ihnen steht zum Beispiel die Fachakademie oder die Fachschule offen.

Außerdem haben die jungen Erwachsenen die Möglichkeit, die Berufsoberschule zu besuchen und dort das Fachabitur oder das Abitur zu erwerben.

Die Berufsfachschule in Bayern steht für eine schulische Berufsausbildung mit einem breiten Spektrum an Ausbildungseinrichtungen.

Was sie so besonders und wertvoll macht?

Die Vernetzung von Theorie und Praxis!

Elektrotechnik, Lagerlogistik, Einzelhandel, Gastro oder doch vielleicht Kfz-Mechatronik?

An den bayerischen Berufsschulen werden Schülerinnen und Schüler in mindestens 250 der über 320 anerkannten Ausbildungsberufe unterrichtet.

Und das ganz modern im dualen System.

In diesem dualen System ist die Berufsschule nämlich der Partner des Ausbildungsbetriebs.

Eine echte Erfolgsgeschichte: Diese Form der Ausbildung sorgt im europäischen Vergleich für eine extrem niedrige Jugend-Arbeitslosigkeit und genießt in vielen anderen Ländern höchstes Ansehen.

In die Berufsschule geht, wer eine Ausbildung macht.

Deshalb gibt es für diese Schulart keine besonderen Aufnahmebedingungen – der Ausbildungsvertrag genügt.

Je nach Ausbildungsberuf und Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler dauert die Berufsausbildung – und damit auch die Berufsschule – zwei bis dreieinhalb Jahre.

In der Berufsschule finden junge Menschen mit unterschiedlichen Begabungen den bestmöglichen Einstieg in die Berufstätigkeit.

Praxisnah in einem Unterricht, der das Erlernte aus dem Betrieb mit der Theorie verknüpft und somit neue Perspektiven eröffnet.

Neben dem, was ein bestimmter Beruf an Können erfordert, wird auch die Allgemeinbildung der jungen Erwachsenen gefördert.

Der Unterricht findet während der Ausbildung statt, fällt also in die bezahlte Zeit.

Zum Beispiel an einem Tag in der Woche oder als Blockunterricht, also etwa zwölf Wochen pro Jahr am Stück.

Jugendliche, die berufschulpflichtig sind, aber keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, werden in Klassen der Berufsvorbereitung besonders gefördert.

Das gilt auch für Neuzugewanderte, die noch nicht so gut Deutsch sprechen.

Die Klassen der Berufsvorbereitung sind Vollzeitangebote – ergänzt durch Praktika in Betrieben oder durch sozialpädagogische Betreuung.

Weil die Bedarfe sehr unterschiedlich sind, gibt es verschiedene Formen des Berufsvorbereitung, zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr oder die Berufsintegrationsklassen.

Was wird da gelernt?

Das sind vor allem grundlegende und allgemeinbildende Kompetenzen.

Aber auch theoretische und praktische Inhalte aus bestimmten Berufsfeldern.

Dies findet häufig in Kooperation mit Partnern von außerhalb der Schule statt.

Die Jugendlichen werden bei ihrer Berufsorientierung unterstützt und auf eine erfolgreiche Berufsausbildung vorbereitet.

Dabei spielen Alltagskompetenzen, die Persönlichkeitsentwicklung und das Wissen um richtiges soziales Handeln eine wichtige Rolle.

Deshalb achten die Berufsschulen darauf, nicht nur die fachliche Kompetenz zu fördern, sondern auch die soziale.

Aus diesem Grund legen die Lehrkräfte viel Wert auf Teamplay und die Vermittlung von Werten.

Beides ist sehr wichtig – in der Klassengemeinschaft aber auch für das spätere Berufsleben.

Das Ziel nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die Verleihung des Berufsabschlusses.

In den Klassen der Berufsvorbereitung besteht die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule zu erwerben.

Doch nicht nur: Sogar der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist möglich, der sogenannte Quali.

Wer besonders gute Leistungen im Berufsschulzeugnis nachweisen kann und ausreichend gut Englisch spricht, erhält automatisch einen mittleren Schulabschluss.

Mehr noch: In besonderen Bildungsangeboten und bei doppelter Qualifizierung kann sogar parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife erworben werden – der Zugang zu einem Studium also.

Vielfältige Fort- und Weiterbildungs-Möglichkeiten stehen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Verfügung.

Zum Beispiel an einer Fachschule oder einer Fachakademie, wo die beruflichen Kenntnisse vertieft werden und sich der Weg in eine gehobene Laufbahn als Fach- und Führungskraft öffnet, als Ausbilder oder selbständiger Unternehmer.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Meisterprüfung oder die Prüfung zur Betriebswirtin oder Betriebswirt abzulegen.

Das duale System der Berufsausbildung in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte!

Denn es ermöglicht jungen Menschen eine praxisnahe Ausbildung mit besten Chancen, im Anschluss ihrem Lieblingsberuf nachzugehen.

Die Berufsschule ist ein Sprungbrett für die persönliche Karriere und für Weiterbildungs-Möglichkeiten – bis hin zum Abitur.

Die Berufsfachschule dient der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung sowie der Förderung der Allgemeinbildung.

Berufsfachschulen gibt es für viele verschiedene Berufsfelder wie z. B. für

  • technische, gewerbliche und gestalterische Berufe (z.B. Schreiner, Elektroniker),
  • für IT-Berufe,
  • für kaufmännische Berufe,
  • für Ernährung und Versorgung,
  • für gastgewerbliche Berufe,
  • für Sozial- und Kinderpflege
  • für Berufe im Bereich Hotel- und Tourismus,
  • für viele Berufe des Gesundheitswesens sowie
  • für Fremdsprachenberufe und für Musik.

Die Berufsfachschulen unterscheiden sich erheblich in den Aufnahmebedingungen, der Ausbildungsdauer, den Abschlüssen etc. von der Berufsschulen.

Abschlüsse: Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Berufsfachschule

Diese unterscheiden sich von Schule zu Schule. Weitere Informationen dazu bekommen Sie direkt vor Ort bei der Schulleitung.

Ja, durchaus. Vor allem hinsichtlich

  • Ausbildungsrichtungen
  • Aufnahmebedingungen
  • Ausbildungsdauer
  • Praktika
  • Abschlüsse
  • weiterführender Bildungswege

Genauere Auskunft geben die Bezirksregierungen sowie direkt die jeweiligen Schulen:

Erweiterte Suche

Die Berufsfachschulen gibt es in zwei Formen:

  • Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung ermöglichen
  • Berufsfachschulen, die in einem oder mehreren Jahren auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereiten

Berufsfachschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung ermöglichen, dauern in der Regel zwei bis drei Jahre. Der Unterricht umfasst sowohl die allgemeinbildenden und berufsbezogenen Fächer als auch die praktische Berufsausbildung.
Schließt sich an Berufsfachschulen, die in einem oder mehreren Jahren auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereiten, eine einschlägige Berufsausbildung an, so wird die Ausbildung an der Berufsfachschule in der Regel mit einem Jahr auf diese Berufsausbildung angerechnet.

Berufsfachschulen vermitteln eine abgeschlossene Berufsausbildung oder bereiten auf eine Berufsausbildung vor. Siehe auch im "Überblick über die verschiedenen Berufsfachschulen in Bayern"
Der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt, kann einen mittleren Schulabschluss ermöglichen.

Innerhalb des Bayerischen Bildungswesens bestehen für unsere Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens. Dabei können Betroffene mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl zwischen Unterstützungsangeboten im Regelschulbereich als auch im Förderschulbereich wählen. Weitere Informationen zur Inklusion finden Sie hier:

Inklusion | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bybn.de)

Spezifische Informationen zur Inklusion in der beruflichen Bildung finden Sie hier:

Inklusive berufliche Bildung (bayern.de)

Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung

Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung qualifizieren sich für eine selbstständige Ausführung der im Bereich Ernährung und Versorgung vorkommenden Einzelarbeiten.

Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung verleiht die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/-r Helfer/-in für Ernährung und Versorgung“. Bei Bestehen der Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter/-in“ und dem erfolgreichen Absolvieren von zwei verschiedenen Wahlpflichtfächern einschließlich eines jeweils mindestens zweiwöchigen Praktikums wird die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung“ verliehen.

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in das erste Schuljahr und setzt die beendete Vollzeitschulpflicht voraus. Abweichend davon kann eine Aufnahme in unmittelbarem Anschluss an die Auflösung eines einschlägigen Ausbildungsverhältnisses oder bei Übertritt aus dem Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft spätestens bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres erfolgen.

In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer

  • das Berufsgrundschuljahr im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat oder

  • mindestens ein Jahr der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in in einem Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeleistet und die Berufsschule mit Erfolg besucht hat oder
  • die einjährige Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe erfolgreich absolviert hat.

    In das dritte Schuljahr kann aufgenommen werden, wer mindestens zwei Jahre der Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in in einem Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeleistet und die Berufsschule mit Erfolg besucht hat.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform für Schülerinnen und Schüler mit beendeter Vollzeitschulpflicht oder erfolgreichem Abschluss der Mittelschule bis zum Berufsabschluss

  • „staatlich geprüfte/r Helfer/-in für Ernährung und Versorgung“ zwei Schuljahre,
  • „staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung“ drei Schuljahre und
  • im Ausbildungsberuf „Hauswirtschafterin“ oder „Hauswirtschafter“ drei Schuljahre.

Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss oder einem höherwertigen Bildungsabschluss bis zum Berufsabschluss „staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Ernährung und Versorgung“ sowie „Hauswirtschafter/-in“ jeweils zwei Schuljahre.

Berufsfachschulen für Kinderpflege

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unterstützen die pädagogischen Fachkräfte bei der Bildung, Erziehung, Betreuung und von Kindern im Säuglingsalter bis ins frühe Schulalter.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege erwerben die Absolventinnen und Absolventen die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Bei einer Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,0 und dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen.

  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
  • Hinreichende Deutschkenntnisse
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate ist
  • Bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als drei Monate ist

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre, in Teilzeitform in der Regel drei Jahre.

Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können insbesondere in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Familien, Kinderheimen oder schulvorbereitenden Einrichtungen arbeiten.

Mit dem Berufsabschluss und dem gegebenenfalls erworbenen mittleren Schulabschluss sind Höherqualifizierungen möglich, z. B.

  • Erzieherin/Erzieher
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Berufsoberschule (BOS) zu besuchen und so die Hochschulreife zu erwerben.

Sie können den Berufsabschluss zur „staatlich geprüften Kinderpflegerin“/zum „staatlich geprüften Kinderpfleger“ auch über die die Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (= Externenprüfung) ablegen.

Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement

Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement qualifizieren sich für eine Übernahme und eigenständige Ausführung von im Hotel- und Tourismusbereich vorkommenden Aufgaben, darüber hinaus erfolgt eine Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung verleiht die Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung die Berufsbezeichnung „ staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Hotel- und Tourismusmanagement “.

Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt voraus:

  • einen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangstufe 11 des Gymnasiums.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Schuljahre in Vollzeitform.

Berufsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten für Informatik

Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für technische Assistentinnen und Assistenten für Informatik qualifizieren sich für die Übernahme und eigenverantwortliche Ausführung von informationstechnischen Aufgaben .

Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung verleiht die Berufsfachschule für technische Assistentinnen und Assistenten für Informatik die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/-r technische Assistent/-in für Informatik “.

Die Aufnahme in das erste Schuljahr setzt den mittleren Schulabschluss voraus.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform zwei Schuljahre.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung wandeln sich die Berufsfelder und Anforderungen. Technische Assistenten für Informatik haben dadurch die Möglichkeit, sich in verschiedenen Technologiebereichen zu spezialisieren. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die Installation und Überwachung von Software für automatisierte Produktionsprozesse.
  • Mitarbeit an der Entwicklung von Augmented Reality Programmen.
  • Anpassung und Konfiguration von blockchainbasierten Lösungen für Geschäftsprozesse und Transaktionen.
  • Automatisierung von Geschäftsprozessen mit Business-Process-Management-Systemen.
  • Auswahl, Einsatz und Verwaltung von Cloud-Computing-Lösungen.
  • Integration von Systemsoftware für kollaborative Roboter.
  • Konfiguration von zentralen Unternehmensdatenbanken und Data Warehouses.
  • Analyse von Echtzeitdaten zur Optimierung von Automatisierungssystemen.
  • Konfiguration und Anpassung von cloudbasierten Firewall-Anwendungen.
  • Installation und Konfiguration von Systemsoftware für Industrieroboter.
  • Verwaltung und Integration von IoT-Plattformen in bestehende IT-Systeme.
  • Überprüfung und Fehlerbehebung in KI-Programmierassistenten.
  • Programmierung nutzerfreundlicher Benutzerschnittstellen für die Mensch-Maschine-Kommunikation.
  • Installation und Administration von Process-Mining-Systemen.
  • Erstellung von Software zur Automatisierung von Unternehmensprozessen im Bereich Robotic Process Automation.
  • Programmierung in kurzlebigen, cloudbasierten Laufzeitumgebungen für Serverless Computing.
  • Administration von Service-Portal-Anwendungen und -Schnittstellen.
  • Installation und Wartung von Software für cloudbasierte Unternehmensnetzwerke im Bereich SD-WAN.
  • Einsatz von speicherprogrammierbaren Steuerungen zur Automatisierung technischer Prozesse.
  • Integration neuer Software in vernetzte Produktionssysteme.
  • Analyse virtueller Prototypen von Maschinen und Anlagen im Bereich Virtual Prototyping.

Als staatlich geprüfte technische Assistentin oder geprüfter technischer Assistent und nach einer späteren einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr ist die berufliche Weiterbildung an einer bayerischen Fachschule möglich.

Die Fachschule für Informatiktechnik ist eine gute Möglichkeit fachliche Kompetenzen zu vertiefen und sich für die mittlere Führungsebene zu qualifizieren.

Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

  • Pflege
  • Krankenpflegehilfe
  • Altenpflegehilfe
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
  • Ergotherapie
  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Massage
  • Orthoptik
  • Podologie
  • Medizinische Technologie: für Laboratoriumsanalytik, für Radiologie, für Funktionsdiagnostik, für Veterinärmedizin
  • Diätassistentinnen und Diätassistenten
  • Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten

Der doppelqualifizierende Bildungsgang „Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens gestaltet sich als eine Maßnahme, durch die besonders motivierte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss in einem insgesamt dreijährigen Bildungsgang sowohl den Berufsabschluss als auch die Fachhochschulreife erreichen können.

Diese Form der Doppelqualifizierung stellt besondere Anforderungen, denn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchen während ihrer dreijährigen Berufsausbildung neben dem „regulären“ Unterricht der Berufsfachschule auch einen Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Sozialkunde. Die darüber hinaus zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderlichen naturwissenschaftlich-technischen und gesellschaftswissenschaftlichen Inhalte sowie Teile der zusätzlichen Inhalte im Fach Deutsch werden integrativ im regulären Unterricht der Berufsfachschule vermittelt.

Da dieser zusätzliche Unterricht aber nicht zu Lasten der praktischen Ausbildung gehen darf, werden die erforderlichen Stunden z. B. am Abend (oder im Anschluss an den „regulären“ BFS-Unterricht), an Samstagen oder an anderen arbeits- bzw. dienstfreien Tagen angeboten.

In den Bildungsgang aufgenommen werden kann 

  • wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen kann, oder wer über die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums (Oberstufenreife) verfügt. 
  • wer die Probezeit (erstes Schulhalbjahr) bestanden hat. 
  • wer eine mehrjährige Ausbildung an einer Berufsfachschule des Gesundheitswesens absolviert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bildungsgang nehmen an der staatlichen Abschlussprüfung (Berufsabschlussprüfung) und an einer zusätzlichen schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf dem Niveau der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife teil. Wer diese Zusatzprüfung und die Berufsabschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, erhält ein Zeugnis über die Fachhochschulreife, das zu einem Studium an Fachhochschulen in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Der Bildungsgang „Berufsausbildung und Fachhochschulreife“ ist derzeit an ausgewählten Berufsfachschulen des Gesundheitswesens eingerichtet:

  • Oberbayern: Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum Ingolstadt
  • Oberpfalz: Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum Neumarkt i. d. Opf.
  • Mittelfranken: Berufsfachschule für Krankenpflege am St.-Theresien-Krankenhaus Nürnberg

Am Zusatzunterricht können auch Schülerinnen und Schüler anderer Berufsfachschulen des Gesundheitswesens teilnehmen. Grundsätzlich ist auch eine Teilnahme am doppelqualifizierenden Bildungsgang „Berufsschule Plus - BS+“ möglich.

Nähere Informationen zum Ablauf der Doppelqualifizierung und zu den einzelnen Standorten (einschließlich der kooperierenden Berufsfachschulen) können die zuständigen Bezirksregierungen erteilen.

Standorte von Berufsfachschulen

Zur Suche nach Standorten für Berufsschulen in Bayern verwenden Sie bitte die Schulsuche:

Erweiterte Suche

Die Standorte aller bayerischen Schulen finden sich in der Schulsuche.

Abschlüsse als staatlich geprüfter Fremdsprachenkorrespondent, Euro-Korrespondent, Übersetzer

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondent/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin kann man in zwei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

In einem Aufbau-Ausbildungsgang von einem Schuljahr kann die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondenten/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin absolviert werden.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Euro-Korrespondent/zur staatlich geprüften Euro-Korrespondentin kann man in drei Schuljahren im Vollzeitunterricht an Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe absolvieren.
Bereits nach zwei Schuljahren legt man die zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten/zur staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondentin ab.

Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Schulabschluss.

Weiterqualifizierung:

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch einer Fachakademie für Fremdsprachenberufe, an der man sich zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin bzw. zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin ausbilden lassen kann.

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Übersetzer/zur staatlich geprüften Übersetzerin oder zum staatlich geprüften Übersetzer und Dolmetscher/zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin kann man an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in drei Studienjahren im Vollzeitunterricht absolvieren.

Aufnahmevoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife oder ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss der Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe.

Die erfolgreich abgelegte, zentral vom Kultusministerium gestellte Abschlussprüfung – in Verbindung mit einer Ergänzungsprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife – berechtigt zum Besuch einschlägiger Fachhochschulstudiengänge oder – in Verbindung mit einem Beratungsgespräch – zum Besuch von Hochschulstudiengängen. Auf diesem Weg besteht die Möglichkeit einen Bachelor- oder Master-Abschluss zu erwerben.

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Stand: 04. April 2024

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    Die bayerische Berufsfachschule