EINSICHTEN UND PERSPEKTIVEN

Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte
Beilage der Bayerischen Staatszeitung   |   Herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Inhalt der Ausgabe 04/2004

Interview mit Dr. Walter Schön, Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei
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Elke Thiel:
Grüße aus Shqiperi: Als Gastprofessorin in Albanien
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Iris Hofer:
Die Holocaustausstellung im Imperial War Museum
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Neue Publikationen und Wandzeitungen:
Der Erste Weltkrieg
Afrika – ein verlorener Kontinent?
Sicherheit und Frieden zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Böhmen und mähr ...
20. Juli 1944
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Veranstaltungshinweis: Symposium zum Schwellenjahr 1944
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Peter März:
Zwischen dem langen 19. Jahrhundert und dem kurzen 20. Jahrhundert: Der Erste Weltkrieg, Teil 2
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Interview mit Dr. Walter Schön, Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei,
am 15. September 2004

Die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung

Zu den Aufgaben und Perspektiven einer notwendigen Reform

Die Strukturprobleme, die die Bewältigung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben in Deutschland erschweren, liegen an sich klar zu Tage. Neben den Tatbeständen der demografischen und der – damit verbundenen – sozialpolitischen Schieflagen, neben den Schwierigkeiten, dem globalen Wettbewerb gerecht zu werden, ist für Deutschland kennzeichnend, dass sich Lösungswege durch sehr komplexe, schwer vermittelbare Prozesse als immer langsamer und undurchschaubarer darstellen. Das demokratische Strukturprinzip des Föderalismus – immerhin durch Art. 79 bewehrter Kernbestand des Grundgesetzes – steht hier im Zentrum von Reformforderungen. Deshalb haben Bund und Länder zur Jahreswende 2003/2004 eine „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ ins Leben gerufen. Sie will sich Anfang Dezember 2004 auf Vorgaben einigen, mit denen das föderale Kompetenzgewebe für den Bürger durchschaubarer werden soll; Verantwortung und Zuständigkeit in der staatlichen Zwei-Ebenen-Ordnung von Bund und Ländern sollen wieder erkennbar werden. Vorsitzende dieser Kommission sind Franz Müntefering und Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber. Vertreter von Dr. Stoiber ist der Amtschef der Bayerischen Staatskanzlei, Dr. Walter Schön. Mit ihm sprachen Monika Franz, Werner Karg und Dr. Peter März.

Landeszentrale:   Das Engagement für den Föderalismus ist in Bayern keine Novität, sondern eine Konstante seit 1949. Ich verweise auf die bayerische Prägung der grundgesetzlichen Ordnung unter Ministerpräsident Ehard und auf die damaligen kritischen Einwände Bayerns. Frage: Was unterscheidet die augenblickliche Diskussion, den gegenwärtigen Gesprächsstand und den derzeitigen Handlungsbedarf von der Föderalismuspolitik Bayerns seit der Neukons-tituierung nach dem Zweiten Weltkrieg. Wo ist der Kairos der derzeitigen Situation?

Dr. Schön:   Ich glaube, wir haben – historisch gesehen – ein Fenster der Gelegenheit, die komplexen Abläufe, in denen unser föderales System funktioniert, zu vereinfachen, zu entschlacken und insgesamt funktionsfähiger zu machen. Das hat vielleicht auch damit zu tun, dass sich die wirtschaftlichen Perspektiven in Deutschland verdüstert haben, es hat sicher die Erkenntnis mitgeholfen, dass Innovationsprozesse, auch gesetzgeberische Innovationsprozesse, sehr lange dauern. Wichtige Projekte müssen die Zustimmung in Bundesrat und Bundestag finden, dies ist bei unterschiedlichen politischen Mehrheitsverhältnissen in beiden Kammern besonders schwierig. Gerade die etwas prekäre wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik wie auch die konträren politischen Mehrheiten laden dazu ein, parteiübergreifend, mit einer verfassungsändernden Mehrheit der politischen Kräfte, über eine Vereinfachung der Spielregeln und des Zusammenwirkens der beiden Verfassungsorgane Bundesrat und Bundestag nachzudenken.

LZ:   Wird damit der Gegensatz der beiden politischen Lager zu einer Chance für die Föderalismusreform?

Dr. Schön:   Ja, ich glaube, dass in diesem Fall die Tatsache, dass es unterschiedliche politische Mehrheiten gibt, sogar förderlich ist.

LZ:   Entflechtung ist ja ein Stichwort, das in diesem Zusammenhang gerne gebraucht wird, Entflechtung von Entscheidungsprozessen, damit auch Zuordnung von politischer Verantwortung. Entflechtung heißt natürlich auch, dass man – nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren – Einfluss verlieren, aber auch gewinnen kann. Wie würden Sie saldieren, wo würden Sie die Axiome sehen, die für die Landespolitik und ihre Kompetenzen gelten?

Dr. Schön:   Es gibt zwei Perspektiven für die Länder, politisch zu gestalten. Die eine Form, die wir heute in überreichem Maße haben, ist der Beteiligungsföderalismus. Er bringt eine begrenzte, aber in den letzten Jahrzehnten immer weiter geschwundene Möglichkeit mit sich, in den Landesparlamenten eigene politische Aufgaben wahrzunehmen. Dafür eröffnet der Beteiligungsföderalismus aber ein relativ hohes Maß an Mitwirkung und Mitbeteiligung im Bundesrat. Wir wollen versuchen, dieses Verhältnis wieder umzudrehen. Wir wollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten in den Ländern, in den Landesparlamenten selbst, und sind dafür bereit, ein Stück Mitgestaltung, Mitverantwortung im Bundesrat abzugeben.

LZ:   Sind diese Aktivitäten mit den Reformanstrengungen der Länderparlamente abgestimmt?

Dr. Schön:   Nicht in dem Sinne, dass es unmittelbar gemeinschaftliche Konferenzen gegeben hätte. Das Anliegen der jetzigen Föderalismusreform war zunächst einmal ein Anliegen der Landesregierungen. Es gab den ersten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 1998 mit dem Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zu erarbeiten. Darauf hat sich der Bund erst ein Jahr danach – im Jahr 1999 – eingelassen. Die Konferenz der Parlamentspräsidenten hat diese Initiative dann vor einem oder eineinhalb Jahren aufgegriffen und beteiligt sich jetzt aus eigenem Antrieb und mit gleicher Zielrichtung an diesem Diskussionsprozess.

LZ:   Darf ich an diesem Punkt tagespolitisch nachhaken: Die heutige überregionale Presse (FAZ 15. 9. 2004) berichtet, dass zumindest aus Unionskreisen am aktuellen Engagement der Bundesregierung im Hinblick auf die Kommission und auf die Föderalismusreform Kritik geübt wurde beziehungsweise, dass die Bundesregierung sich hier etwas passiv-distanziert zeige. Sehen Sie das auch so?

Dr. Schön:   Wir hatten zunächst einmal, bis zum Sommer des Jahres 2003, einen Diskussionsprozess zwischen den Ländern und der Bundesregierung. Dann gab es eine Initiative aus dem Deutschen Bundestag. Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering machte den Vorschlag einer Föderalismuskommission als Parlamentskommission, also einer gemischten Kommission von Bundestag und Bundesrat. Seither ist die Bundesregierung zwar beteiligt, aber nicht selbst Mitglied der Föderalismuskommission. Es liegt in der Natur der Sache, dass die beiden gesetzgebenden Körperschaften die Kommission besetzen. Aber die Bundesregierung ist an der Produktion von Ideen und Standpunkten, auch über die Regierungsmehrheit im Bundestag, beteiligt.

Zugriffsrechte der Länder

LZ:   Ein Terminus, der in den Papieren für die Kommission häufig auftaucht, von dem ich aber befürchte, dass er draußen im Lande noch wenig bekannt ist und noch weniger nachvollzogen wird, ist der Begriff des „Zugriffsrechts“ der Länder. Das ist ein Ausdruck, mit dem die Länder, wenn ich das recht sehe, sich ein neues Institut schaffen wollen, um ihre gesetzgeberische Autonomie zu stärken. Vielleicht könnten Sie für unsere Leserinnen und Leser etwas erläutern, was hier gemeint ist.

Dr. Schön:   Wir wollen künftig eine Situation haben, bei der Bund und Länder in verschiedenen Bereichen gleichzeitig das Recht haben, etwas zu regeln. Und hier soll dann Landesrecht Vorrang haben vor dem Bundesrecht. Das würde es erlauben, dass einzelne Länder ein Themenfeld nach ihren landesspezifischen Möglichkeiten abweichend von bundesgesetzlichen Regelungen selbst ordnen. Dies hätte den Vorteil, dass nicht alle 16 Länder verpflichtet wären, eine eigene landesspezifische Regelung zu erlassen, sondern sie könnten auch ein parallel daneben bestehendes Bundesrecht anwenden.

LZ:   Würde das für jene Länder, die weniger Potenzial aufweisen, bedeuten, dass sie sich hier auf einen Rückhalt des Bundes beziehen können?

Dr. Schön:   Das wäre ein denkbares Motiv. Aber es gibt sicher auch Konstellationen, in denen man abwägen muss, ob es Sinn macht, etwas vom Bund abweichend zu regeln. Es wird gewiss in einzelnen Ländern – von ihrer Größe ganz unabhängig – Bedarf an eigenständigen Festlegungen geben.

LZ:   Darf ich hier zwei Bemerkungen anschließen? Können Sie eine Aussage treffen, um welche Materien es dabei beispielhaft gehen könnte? Und zudem: Würden Sie nicht befürchten, dass es hier konstitutiv zu Differenzierungen kommen könnte, die sozusagen den bundesstaatlichen Bogen der Bundesrepublik etwas überlasten? Es gab in der Weimarer Republik die Luther-Kommission für die Regelung der Länderverhältnisse. Sie schlug zwei Kategorien von Ländern vor, die sich konstitutiv erheblich unterschieden hätten. Das eine wären die vorhandenen, etablierten süddeutschen Länder mit Sachsen gewesen und das andere die früheren preußischen Provinzen, die aber dann einen minderen Status erhalten hätten. Glauben Sie nicht, dass wir einen analogen Prozess bekommen könnten, dass wir Länder hätten, die sich qua eigener Gestaltung einen ganz anderen Status aneignen könnten, und solche Länder, die aus der Verbindung von schwacher ökonomischer Potenz und vielleicht auch einem nicht so weit ausgeprägten Landesbewusstsein sozusagen „verprovinzialisieren“ würden?

Dr. Schön:   Föderalismus ist keine Anordnung von Ländern, die unter ökonomischen Gesichtspunkten austariert sind. Föderalismus ist überhaupt nur verständlich aus der historischen Entwicklung verschiedener deutscher Territorien, verschiedener Prägungen mit jeweils ganz spezifischem Heimatgefühl und eigenen Identifikationsmerkmalen. Wenn wir nun eine gemeinsame Ordnung wollen, die zukunftsfähig ist, muss sie dieser Verschiedenheit – ich bezeichne das immer als asynchrone Situation der Länder – Rechnung tragen. D. h., Gestaltungsmöglichkeiten, die für Bayern wünschenswert oder notwendig sind, mögen für das Saarland oder für Bremen völlig belanglos sein oder umgekehrt. Und gewiss hat nur ein Föderalismus Zukunft, der auf diese Unterschiedlichkeiten Rücksicht nimmt und nicht versucht, zwingend notwendig alle mit gleich deklinierten Gestaltungsmöglichkeiten auszustatten. Es war ein längerer Diskussionsprozess, ob das unter den deutschen Ländern zu einem Zwei-Klassen-System führte oder nicht. Wir sind aber heute gemeinsam der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist.

Bildung als bayerisches Kernthema

LZ:   Im Blick auf den ersten Teil der Frage: Könnten Sie umreißen, was für den Freistaat Bayern in den nächsten Jahren Kernmaterien sind, die sich unmittelbar auf die Identifikation mit dem Land beziehen, um die man dann zu kämpfen hätte?

Dr. Schön:   Eines der Felder, um das die Länder gemeinsam kämpfen, ist der ganze Bereich Bildung und Erziehung. Die Ministerpräsidenten haben ja gesagt, sie wollten vom Kindergarten bis zur Habilitation ein geschlossenes Kompetenzfeld haben, in dem man aus einem Guss, aus einer inneren Logik heraus Politik gestalten kann. Ich glaube nach wie vor, dass Bildung und Erziehung in hohem Maße etwas mit Bürgernähe zu tun haben und dass es deswegen auch zweckmäßig ist, die Kompetenz für Bildung näher beim Bürger – also in den Ländern – zu verankern. Weil wir Föderalismus haben, hat es auf diesem Gebiet unterschiedliche politische Konzepte mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen gegeben, wie die PISA-Studie gezeigt hat. Hätte es vor 20 oder 25 Jahren eine bundeseinheitliche Regelung gegeben, dann hätte Bayern niemals einen doch so beachtlichen Platz im internationalen Ranking erreicht. Wir sind überzeugt, dass für die Zukunft der gesunde Wettbewerb um die bessere Lösung, und die besseren Konzeptionen Deutschland weiterbringt als eine einheitliche Regelung.

LZ:   Ist das auch in einem -europäischen Kontext realisierbar?

Dr. Schön:   Ich glaube sogar, dass dies eine Antwort auf die euro-päische Wettbewerbssituation ist. Überdurchschnittliche Kompetenzen, die im Bildungssystem eines Landes vermittelt werden, sind unbedingte Voraussetzung für den Wettbewerb in Europa.

Für uns ist die Konkurrenz z. B. mit Norditalien wirtschaftlich mindestens so bedeutsam wie die mit Bremen oder Schleswig-Holstein. Weil die nationalen Grenzen eben nicht mehr diese entscheidende Rolle spielen, weil sie für das wirtschaftliche Gedeihen nicht mehr eine echte Trennmauer sind, sind der Blick über den Gartenzaun und das Sich-Messen an dem, was außerhalb Deutschlands passiert, ungeheuer wichtig.

Europapolitik der deutschen Länder

LZ:   Wie würden Sie in der längerfristigen Prognose den Stellenwert des Nationalstaats zwischen den beiden anderen Bezugsebenen – Länder und Europäische Union – beurteilen? Welche Materien, glauben Sie, werden überhaupt dauerhaft in nationaler Zuständigkeit bleiben?

Dr. Schön:   Da muss man fast schon ein wenig Prophet sein! Wir sehen, dass die Fragen, die mit Wirtschaft und mit Wettbewerb zu tun haben, heute schon zu einem beachtlichen Teil nach Europa abgewandert sind. Ich denke aber, dass alle Fragen, die mit gesellschaftlichen Wertmaßstäben zu tun haben, alle Fragen, die ein Spiegelbild der Gesellschaft und zugleich auch ein Spiegelbild des historischen Selbstverständnisses sind, weitgehend nationale Themen bleiben. Denken Sie nur daran, wie schwer es ist, eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit herzustellen, um z. B. über eine europäische Verfassung zu diskutieren.

LZ:   Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Tendenzen des Bundes, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder, die im Artikel 23 GG festgelegt sind, zumindest restriktiver zu fassen beziehungsweise einzuschränken?

Dr. Schön:   Der jetzige Versuch des Bundes, am Art. 23 zu seinen Gunsten Veränderungen herbeizuführen, hat immer noch mit der nicht ganz verwundenen Verfassungsänderung aus dem Jahr 1994 zu tun. Damals wurde zum ersten Mal in unserer Verfassung festgelegt, dass das, was früher klassische Außenpolitik war, zu einem Teil europäische Innenpolitik geworden ist und dass deshalb in diesem politischen Meinungs- oder Willensbildungsprozess auch die Länderebene Mitwirkungsmöglichkeiten erhält. Weil es Sachverhalte gibt, in denen beide Kompetenzebenen eine Rolle spielen, sowohl der Bund wie die Länder, wurde ein etwas ausführlicher – wie manche sagen: etwas monströser – Art. 23 geschaffen, der versucht, dieser differenzierten Kompetenzzuweisung Rechnung zu tragen. Nach der Wahrnehmung der Länder hat der Bund – das ist übrigens auch so in einer Stellungnahme der Bundesregierung festgehalten – auf der europäischen Ebene eigentlich kein Problem mit der Mitwirkung des Bundesrates. Es gibt kein einziges europäisches Vorhaben, bei dem Deutschland nicht in der Lage gewesen wäre, seine Rechte wahrzunehmen, nur weil die Länder an den Willensbildungsprozessen beteiligt waren. Es ist eher so, dass die Bundesregierung intern alle Mühe damit hat, widerstreitende Interessen, beispielsweise zwischen Wirtschaft und Umwelt oder zwischen Arbeit und Wirtschaft, zu koordinieren. Die Länder sind der Auffassung, dass an dieser Stelle eine Grundgesetzänderung auch nicht zwingend notwendig ist. Wir brauchen allerdings eine stärkere, früher einsetzende politische Diskussion über europäische Projekte, vor allem auch, um die Bundesregierung im politischen Meinungsbildungsprozess früher zu binden. So könnte man innerstaatliche politische Auffassungen nachhaltiger und verbindlicher in die europäische Meinungsbildung einfließen lassen.

Artikel 23 GG:

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

 

Arbeitsweise der Föderalismuskommission

LZ:   Sie haben eingangs von einem Fenster der Gelegenheit für das Reformvorhaben gesprochen. Sie beschreiben jetzt Determinanten des Handelns, mit denen die Föderalismuskommission zu Recht kommen muss. Können Sie sagen, wie in diesem Bedingungsfeld die Arbeitsweise der Kommission funktioniert?

Dr. Schön:   Das ist in der Tat spannend, wenn nicht sogar ein Phänomen.

LZ:   Wird am Schluss abgestimmt?

Dr. Schön:  Ja. Wir brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit für das Gesamtprojekt. Nun gäbe es die klassische Arbeitsmethode. Man ruft 43 verschiedene Einzelthemen auf, man bildet sich eine Meinung und legt sie in die Schublade. Wenn man so vorgeht, läuft man allerdings Gefahr, dass viele Einzelprojekte nicht die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit finden. Eine Verfassungsreform, die eine gewisse Bandbreite hat, wird so angelegt sein müssen, dass bei jedem, der hier am Ende entscheidet, der Gewinn die Zumutung überwiegt. D. h. es geht um einen richtigen Mix, der bedeuten kann, dass jeder der Beteiligten auch eine Kröte schlucken muss, weil er an anderer Stelle einen Gewinn hat. Nur so, glaube ich, kann eine ansehnliche Föderalismusreform gelingen. Und weil nicht Punkt für Punkt abgestimmt wird, schleppt man immer ein bisschen im Hinterkopf andiskutierte, aber eben nicht endgültig entschiedene Themen und Projekte mit. Deswegen gehe ich davon aus, dass die jetzt mit sieben Einzelkomplexen befassten Projektgruppen nicht alle Konsenslösungen, sondern Alternativvorschläge abliefern werden. Es wird am Ende die politische Kunst der beiden Vorsitzenden sein, aus diesen verschiedenen „Pralinen“ wie „Kröten“ ein Menü zu kreieren, das als Gesamtergebnis allen bekömmlich erscheint.

LZ:   Wie agieren denn Kommissionsmitglieder, die sich in einem Rollenkonflikt befinden, weil sie z. B. in Nordrhein-Westfalen der Regierungspartei angehören, aber gleichzeitig durch ihre parteipolitische Zugehörigkeit auch der Bundesregierung verpflichtet sind?

Würden Sie – zugespitzt gefragt – die Aussage wagen, dass eher nach funktionalen, als nach parteilichen Gesichtspunkten konzipiert und agiert wird?

Dr. Schön:   Es ist evident, dass ein Projekt, das am Ende eine so große Mehrheit benötigt, nicht entlang der bisherigen klassischen Gefechtslinien von Regierungs- oder Oppositionsparteien im Bund oder sonst einfach unter Parteigesichtspunkten behandelt wird. Hier spielen die Fragen der Ebenen und der Gestaltungsmöglichkeiten eine weit größere Rolle. Da können durchaus Parteifreunde in der gleichen Kommission höchst unterschiedliche Voten abgeben, weil sie eben eine unterschiedliche Sicht auf die Dinge haben und einen unterschiedlichen Lösungsansatz präferieren.

LZ:   Das heißt auch, dass die nach außen hin vielleicht etwas überraschend wirkende Konstellation des Führungsduos – hier Ministerpräsident und Parteivorsitzender, dort in erster Linie Parteivorsitzender – eben der Funktionalität geschuldet ist?

Dr. Schön:   Bei einer Kommis-sion von Bundestag und Bundesrat liegt es in der Natur der Sache – das kann man am kleinen Einmaleins abzählen –, dass man sich die Verantwortung teilen und dass man sie auch gemeinsam tragen muss. Der Bundesrat wird durch den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz auf der Unionsseite vertreten, und nachdem im Bundestag die Initiative von Müntefering ausging, lag es doch nahe, dass auch er Verantwortung übernahm. So war es plausibel, dass dieses Führungsduo installiert wurde.

LZ:   Der Kommission gehören je 16 Vertreter von Bundesrat und Bundestag an, darüber hinaus – aber ohne Stimmrecht – Vertreter der Landtage und der Bundesregierung. Gibt es im tatsächlichen Ablauf Differenzierung zwischen Vollmitgliedern und solchen mit nur beratender Stimme?

Dr. Schön:   Diese Unterscheidung gibt es vielleicht am 9. oder 10. Dezember, wenn es zur Abstimmung kommt und die Hand gehoben werden muss. Dann haben die 16 Mitglieder des Bundestags ein Stimmrecht, dann haben die 16 Vertreter der Länder ein Stimmrecht. In der unmittelbaren Arbeit der Kommis-sion spielen solche Statusfragen überhaupt keine Rolle, sowohl die Landtage als auch Verbandsvertreter und Sachverständige mischen munter in allen Debatten und Diskussionen mit.

Normierung der Reformergebnisse

LZ:   Bedeutet das zugleich, dass mit einem konsensuellen Ergebnis der weitere verfassungsmäßige Weg relativ zügig beschritten werden kann?

Dr. Schön:   Ja, ich hoffe sehr auf einen zügigen Fortgang. Es ist doch anzunehmen, dass aus dem Deutschen Bundestag Meinungsführer in diese Kommission entsandt worden sind, die, wenn sie selbst einem Ergebnis zustimmen, zugleich eine Durchsetzung im Parlament bewirken können. Ebenso sollte man davon ausgehen dürfen, dass, sofern auf der Länderseite eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Ministerpräsidenten dem Ergebnis zustimmt, auch im Bundesrat eine entsprechende Mehrheit zu Stande kommt.

LZ:   Wie sehen Sie das in Deutschland inzwischen traditionelle Problem, dass Teile von Paketlösungen, auf die sich die zuständigen Gremien verständigt haben, unter Einzelbeschuss geraten?

Dr. Schön:   Die ganze Anstrengung hat sicherlich nur einen Sinn, wenn sowohl Bundestag wie Bundesrat entschlossen sind, am Ende das gesamte Reformpaket zu verabschieden. Es kann auch nur insgesamt eine Mehrheit finden und ist nur als Ganzes tragfähig.

Artikel 91 a GG:

(1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben):

  1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken,
  2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
  3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

(2) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben näher bestimmt. Das Gesetz soll allgemeine Grundsätze für ihre Erfüllung enthalten.

(3) Das Gesetz trifft Bestimmungen über das Verfahren und über Einrichtungen für eine gemeinsame Rahmenplanung. Die Aufnahme eines Vorhabens in die Rahmenplanung bedarf der Zustimmung des Landes, in dessen Gebiet es durchgeführt wird.

(4) Der Bund trägt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 die Hälfte der Ausgaben in jedem Land. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 trägt der Bund mindestens die Hälfte; die Beteiligung ist für alle Länder einheitlich festzusetzen. Das Nähere regelt das Gesetz. Die Bereitstellung der Mittel bleibt der Feststellung in den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder vorbehalten.

(5) Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben zu unterrichten.

Artikel 91 b GG:

Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung geregelt.

Revision der Gemeinschaftsaufgaben

LZ:   Ich möchte noch gerne nach drei konkreten Materien fragen, die in der Kommission erörtert werden. Das eine ist das Institut der Gemeinschaftsaufgaben (vgl. Art. 91 a GG, die Red.). Sie wurden, obwohl unter einem bayerischen Bundesfinanzminister in den 60er Jahren eingeführt, in Bayern doch nie wirklich geschätzt. Franz Josef Strauß hat damals, in der Zeit der Großen Koalition mit der SPD, so argumentiert, dass man sich zumindest mit einer relativ moderaten Fassung arrangieren müsse, um die eigentlich noch viel unitarischeren Wünsche der SPD abzuwehren. So viel zum historischen Hintergrund. In den letzten Jahren ist die Einschätzung der Gemeinschaftsaufgaben noch stetig kritischer geworden. Welche Position wird die Föderalismuskommission voraussichtlich zur Frage der Gemeinschaftsaufgaben einnehmen?

Dr. Schön:   Die Position der Ministerpräsidenten ist bekannt: Sie sind bestrebt, die Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau, regionale Wirtschaftsstruktur und Agrarstruktur in die alleinige Kompetenz der Länder zurückzuholen. Als Gemeinschaftsaufgaben fortbestehen sollen nach Auffassung der Länder die Forschungsförderung und der Küstenschutz, ergänzt um das Thema Hochwasserschutz. Denn wir haben auch im bayerischen Binnenland feststellen müssen, dass Wasser nicht nur vom Meer, sondern manchmal auch ganz überraschend mitten im Sommer vom Himmel kommt und dann auch andere Landstriche als die Küsten erfasst …

LZ:   … und in den politischen Gesamtprozess der Republik unversehens eingreift?

Dr. Schön:   2002 gab es dann aber auch zur Beseitigung der Hochwasserschäden eine echte Gemeinschaftsanstrengung von Bund und Ländern, letztlich finanziert durch die Verschiebung der Steuerreform. Erst kürzlich haben die Ministerpräsidenten in einer Sonderkonferenz noch einmal überlegt, wie bei einer Entflechtung der Gemeinschaftsaufgaben die finanzielle Kompensation aussehen soll. Wir haben da vom Bund noch höchst unterschiedliche Signale. Es gibt eine Initiative aus der SPD-Bundestagsfraktion, die eigentlich an den Gemeinschaftsaufgaben, wenngleich in etwas unverbindlicherer Form, festhalten möchte. Da-rauf können sich die Länder gewiss nicht einlassen. Gerade in dieser Frage benötigen wir mehr Verbindlichkeit und weniger Abhängigkeit von aktuellen Haushaltsnotlagen. Die Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und regionale Wirtschaftsstruktur leiden in den alten Ländern vor allem darunter, dass der Bund seinen Anteil de facto kaum mehr aufbringen kann. Die tatsächlichen Aufgaben in den Ländern sind aber nicht geringer geworden.

LZ:   Die zweite Frage betrifft das öffentliche Dienstrecht. Es folgt derzeit in hohem Maße Bundesvorgaben. Welche Chancen einer Differenzierung sehen Sie hier?

Dr. Schön:   Dienst- und Besoldungsrecht sind für die Länder in der Tat ein zentraler Punkt. Es gibt kein Land, das nicht mindestens 40 Prozent oder mehr seines Haushaltes für das Personal aufwenden muss. Hier benötigen die Länder mehr elementare politische Gestaltungsmittel. Wir haben unter den Ländern verabredet, dass es auch künftig den lebenslang verpflichteten öffentlich Bediensteten, also klassischer Weise den Beamten, geben soll. Innerhalb gewisser, den Beamtenstatus regelnden Bundesvorgaben möchten die Länder frei sein, das Dienstrecht und Bezahlung selbst regeln zu können. Die Bundesregierung würde allerdings gerne weiterhin auch beim Laufbahnrecht die entscheidenden Vorgaben setzen; dann hätte die verbleibende Gestaltungsfreiheit nicht mehr viel Sinn.

Regionale Arbeitsmarktpolitik

LZ:   Drittes Stichwort: regionale Arbeitsmarktpolitik. Der Außenstehende ist überrascht, dieses Thema im Föderalismuskatalog zu entdecken, weil er hier vor allem europäische Kompetenzen vermutet. In der Sache ist freilich unbestreitbar, dass Brennpunkte von Struktur- und Arbeitsmarktproblemen vor allem in einem regionalen Radius wahrgenommen werden; und auch über geeignete therapeutische Schritte dürfte man vor Ort am besten informiert sein.

Dr. Schön:   Beim Thema regionale Arbeitsmarktpolitik haben wir auch unter den Ländern noch Diskussionsbedarf. Berlin, Baden-Württemberg und Bayern haben gerade in diesen Tagen einen Diskussionsvorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz vorbereitet. Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht hier nicht um das, was mit europäischem Beihilferecht gemeint ist und wo die Länder kaum mehr Handlungsmöglichkeiten haben. Es geht um aktive regionale Arbeitsmarktpolitik, zum Beispiel um Weiterbildung oder um Unterstützung bei Einarbeitungsphasen. Es gibt zwar milliardenschwere Aufwendungen des Bundes, die von der Bundesanstalt für Arbeit administriert werden. Aber so, wie sie jetzt angelegt sind, führen sie zu nur sehr bescheidenen Vermittlungserfolgen auf dem Arbeitsmarkt; die Erfolgsquoten liegen hier nur zwischen 20 und 30 Prozent, manchmal sogar noch sehr viel niedriger. Wenn man den Ländern die Möglichkeit gibt, näher an den Problemen und den Investitionsorten zu agieren, kann das vorhandene Geld spürbar wirkungsvoller angelegt werden als durch das allgemeine Instrumentarium der Bundesagentur für Arbeit. Der Bayerische Wirtschaftsminister ist immer gefragt, wenn es darum geht, dass zum Beispiel für den Standort Hof neue Wirtschaftsansiedlungen gewonnen werden sollen. Die Feuerwehrfunktion können die Landeswirtschaftsminister übernehmen, aber selten der Bund. Wir sind eigentlich näher an den Problemen, deswegen ist eine Erweiterung des Instrumentenkastens auf der Landesebene zweckmäßig.

LZ:   Wir kennen alle Max Webers Begriff des Idealtypus, der im realen Leben nicht erreichbar, aber zur Orientierung hilfreich ist. Erwarten Sie, dass das, was die Föderalismuskommission am Ende vorlegen wird, einem Ideal jedenfalls soweit nahe kommt, das man im Ergebnis sagen kann, es hat sich gelohnt?

Dr. Schön:   Ich bin ein unverbesserlicher Optimist. Bereits 1995 hat die Bayerische Staatsregierung in einer Erklärung im Landtag auf dieses Thema Anlauf genommen. Ich habe in der Folge über die Jahre viele Höhen und Tiefen der Diskussion unter den Ländern erlebt. Nach manchen Sitzungen musste man sich fragen, ob man jetzt einen Schritt nach vorne oder nicht vielmehr zwei nach hinten geraten ist. Die Tatsache, dass wir heute eine so hochkarätig besetzte Kommission von Bundestag und Bundesrat haben, bei der man den Willen spürt, zu einem Ergebnis zu kommen, stimmt mich eigentlich optimistisch, dass wir auch etwas Vorzeigbares schaffen können.

LZ:   Herr Dr. Schön, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Fotos: Monika Franz

 

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